Versicherungen gegen von Hunden verursachte Sach- und/oder Personenschäden
In deutschen Haushalten leben insgesamt rund 10 Millionen Hunde. Ob es für Sie als Hundebesitzer eine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gibt, ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen ist es für jeden Hundehalter Pflicht, sich zu versichern. Ohne den Versicherungsnachweis ist ein Eintrag ins Gemeinde- und Hunderegister nicht möglich. In Bremen hingegen besteht diese Pflicht grundsätzlich nicht.
Doch ganz gleich, ob es eine Versicherungspflicht gibt oder nicht – grundsätzlich ist für jeden Hundehalter der Abschluss einer Hundehaftpflicht empfehlenswert. Denn verursacht Ihr Hund einen Unfall, haften Sie als Halter für den entstandenen Schaden. Bei einem kleinen Sachschaden ist dies vielleicht noch zu verkraften. Verursacht Ihr Hund aber zum Beispiel einen Autounfall und sind womöglich noch Dritte körperlich betroffen, dann kann es richtig ins Geld gehen.