Tier-Ertrags­schaden­versicherung

Absicherung bei Tier­seuchen und Krank­heiten

Tier-Ertrags­schaden­versicherung

Wenn Sie Ihr Ein­kom­men aus der Tier­­pro­duk­tion be­zie­hen, sind die Tie­re Ihr wich­tigs­tes Ka­pi­tal. Doch was ist, wenn durch plötz­lich auf­tre­ten­de Tier­seu­chen oder Tier­­krank­­hei­ten die Ver­kaufs­­­er­lö­se aus der Pro­duk­tion weg­fal­len, Ih­re Kos­ten für Fut­ter, Be­triebs­­mit­tel etc. je­doch wei­ter­­­lau­fen? Dann ist ei­ne Ab­si­che­rung Ih­rer Ein­­nah­men not­wen­dig, um nicht in Li­qui­di­täts­­eng­päs­se zu ge­ra­ten oder die wirt­schaft­li­che Exis­tenz zu ge­fähr­den.

Ihre Vorteile
01

Ihnen wird der Er­trags­aus­fall er­setzt, der in­fol­ge von an­­zei­ge­­­pflich­ti­gen Tier­­seu­chen, Dieb­stahl, aku­tem Bo­tu­lis­mus oder Un­fäl­len in der Tier­­pro­duk­tion ent­steht.


02

Kontamination und über­trag­ba­re Tier­krank­­hei­ten kön­nen op­tio­nal mit­ver­si­chert wer­den.


03

Liquiditäts­­eng­päs­se kön­nen über­­wun­den und der Be­trieb auf­­recht­­er­­hal­­ten wer­den.

Tier-Ertrags­schaden­versicherung – das Produkt im Überblick

Existenziell für Rinder- und Schweinehalter
  • Unsere Tier-Er­trags­­scha­den­­ver­si­che­rung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Aus­fäl­len in­fol­ge an­zei­ge­­pflich­ti­ger Tier­seu­chen, aku­tem Bo­tu­lis­mus, Un­fäl­len, Dieb­stahl so­wie Tier­krank­hei­ten.
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen Ih­re Er­trags­­aus­fäl­le aus der Tier­pro­duk­tion in Form des ent­­gan­ge­nen Deckungs­­bei­trags wie z. B. Min­der­er­lö­se durch Über­mast oder Weg­fall des Milch­gel­des.
  • Mehrkosten wie bei­spiels­­wei­se er­höh­te Zu­kaufs­prei­se von Zucht­tie­ren, Ent­sor­gungs­­kos­ten für Gül­le und Fest­mist und Kos­ten für Des­in­fek­tion sind eben­falls ab­ge­deckt.
  • Unabhängig davon, ob die Seu­che in Ih­rem Be­trieb aus­ge­bro­chen ist oder Ihr Be­trieb im Sperr- oder Beob­ach­tungs­­be­zirk liegt: Wir ent­­schä­di­gen Ih­nen Ih­ren Er­trags­aus­fall.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Tier-Ertragsschadenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Tier-Ertragsschadenversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist die Tier-Ertragsschadenversicherung wichtig?
    Die Keulung oder Sperre Ihres Tierbestands infolge anzeigenpflichtiger Tierseuchen kann in spezialisierten Futterbau- oder Veredelungsbetrieben existenzgefährdend sein.

    Im Fall einer durch die Veterinärbehörde angeordneten Keulung mit oder ohne Sperre ersetzt Ihnen die Tierseuchenkasse den gemeinten Tierwert. Wird ein Produktionsverfahren wie z. B. die Milch- oder Ferkelerzeugung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, so entstehen Ihnen aber auch Einnahmeverluste. Zudem sind weiterhin die laufenden Kosten wie Löhne, Futter und Betriebsmittel zu zahlen. Sichern Sie sich daher für den Fall der Fälle ab und sorgen Sie mit unserer Tier-Ertragsschadenversicherung vor.
Wer benötigt eine Tier-Ertragsschadenversicherung?
    Die Tier-Ertragsschadenversicherung ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb wichtig, der Tierhaltung betreibt.
Was ist eine Tierseuche?
    Tierseuchen sind ansteckende Tierkrankheiten, die kraft Tierseuchengesetzes in den Status einer Seuche erhoben werden. Anzeigepflichtige Tierseuchen sind z. B. Maul- und Klauenseuche, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit und Schweinepest etc.
Was trägt die Tier-Ertragsschadenversicherung?
    Die Tier-Ertragsschadenversicherung entschädigt den entgangenen Deckungsbeitrag des versicherten Produktionsverfahrens für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

    Daneben sind Schäden durch Unfall, akuten Botulismus und Diebstahl versichert. Optional können Kontamination und Tierkrankheiten mitversichert werden.
Welche Produktionsverfahren können versichert werden?
    Es können sämtliche Produktionsverfahren der Rinder- und Schweinehaltung versichert werden.
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Tier-Ertragsschadenversicherung | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Das Pro­dukt wird in Ko­ope­ra­tion mit der "Mit­ver­si­che­rungs­­ge­mein­schaft Tier" an­ge­bo­ten. Ge­sell­schaf­ter der Mit­­ver­si­che­rungs­ge­mein­schaft Tier sind die Land­schaft­li­che Brand­kas­se Han­no­ver, die Uel­ze­ner All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-Ge­sell­schaft a.G., die West­fä­li­sche Pro­vin­zial Ver­si­che­rung Ak­tien­ge­sell­schaft und die Baye­ri­sche Ver­si­che­rungs­­ver­band Ver­si­che­rungs­­ak­tien­ge­sell­schaft. Die Ge­schäfts­­füh­rung liegt bei der Uel­ze­ner All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-Ge­sell­schaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Re­gis­ter­ge­richt: AG Lü­ne­burg HR B 120469.

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