Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

Die Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­siche­rung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.

Ihre Vorteile
01

Versicherungs­schutz bei Rei­se­rück­tritt und Rei­se­ab­bruch


02

Erstattung der Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­tem An­tritt der Rei­se (bspw. auf­grund 2-stün­di­ger Zug­ver­spä­tung)


03

Kein Selbst­be­halt (Aus­nah­me am­bu­lant be­han­del­te Er­kran­kun­gen)

Unsere Empfehlung

Reiseschutz Platin – Nie wieder Urlaubsstress

Die Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der VGH.

Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.

Preisbeispiel: Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung

Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reiseziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens einen Großteil ihres Geldes zurück.

Julias Versicherungsschutz bei der VGHJulia, 38 Jahre

"Wir saßen schon auf gepackten Koffern. Da wurde Leo krank. Unser Urlaub fiel ins Wasser."

259,00 Euro einmalig*

Soviel kostet die Versicherung für Julia

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Einmalzahlung pro Reise
  • Kosten für gebuchte Reise: 3.306,00 Euro
  • Selbstbeteiligung: 0 Euro
  • Versicherungsschutz für Familie: zwei Erwachsene, ein Kind
  • Ausgewählter Tarif: Reiseschutz Platin inkl. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Antragsteller Julia: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person
Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung – die Ta­rife im Über­blick
Reiserücktritt
Reiserücktritt und Reiseabbruch

Beitrag

Der an­ge­ge­be­ne Bei­trag gilt für ei­nen Rei­se­preis von 100 € für al­le Rei­sen außer Schiffs­rei­sen. Die Ver­si­che­rung­steuer ist ent­hal­ten. Die steu­er­pflich­ti­ge Prä­mie er­gibt sich aus der Ge­samt­prä­mie. Der Steu­er­satz be­trägt 19 %.

ab 5 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte

ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte

Er­stat­tung von Stor­nierungs­kos­ten

Er­stat­tung von Stor­nie­rungs­kos­ten bis zur Hö­he des ver­si­cher­ten Rei­se-/Miet­prei­ses.

Hin­rei­se-Mehr­kos­ten

Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­ter Hin­rei­se durch ein ver­si­cher­tes Er­eig­nis, z. B. in­fol­ge der Ver­spä­tung ei­nes öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels um min­des­tens zwei Stun­den.

Kos­ten der Um­bu­chung

Er­satz der Um­bu­chungs­kos­ten bis max. der Hö­he der Stor­no­kos­ten.

Ein­zel­zim­mer­zu­schlag

Er­satz der Dif­fe­renz­kos­ten, falls vor­her ein Dop­pel­zim­mer mit ei­ner ver­si­cher­ten Per­son ge­bucht wur­de.

Ver­sicherte Grün­de

Un­er­warte­te schwe­re Er­kran­kung

Un­er­war­te­te schwe­re Er­kran­kung, die ärzt­lich be­han­delt wer­den muss.

Tod, Un­fall, Schwan­ger­schaft

Tod, der ärz­tlich fest­ge­stellt wur­de, ei­ne schwe­re Un­fall­ver­let­zung, die ärzt­lich be­han­delt wer­den muss, ei­ne fest­ge­stell­te Schwan­ger­schaft nach Ver­si­che­rungs­be­ginn.

Ver­lust des Ar­beits­platz­es

Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber unerwartet betriebsbedingt gekündigt hat.

Na­tur­ka­tas­tro­phen am Ur­laubs­ort

Mehr­kos­ten, wenn die Rei­se auf­grund von Na­tur­ka­tas­tro­phen (La­wi­nen, Erd­rut­sche, Wir­bel­stür­me, Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben) not­wen­di­ger­wei­se ver­län­gert wer­den muss.

Selbst­be­halt

Im Falle einer unerwartet schweren Erkrankung beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung
Welche Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisrücktritts- und Reiseabbruchversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungen aus der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche (https://www.vgh.de/content/privat/service/beratersuche/).
Wie kann ich eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche (https://www.vgh.de/content/privat/service/beratersuche/) finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung erforderlich?
Viele Reisen werden bereits Monate, manchmal sogar Jahre im Voraus gebucht. In der Zwischenzeit kann jedoch viel passieren. Mit einem gebrochenen Bein können Sie beispielsweise nicht Skifahren. Auch die unerwartet schwere Krankheit eines Angehörigen oder der Arbeitsplatzverlust können Ihre Abreise verhindern. Trotzdem müssen Sie für die entstandenen Stornokosten Ihrer Reise aufkommen. Dieser Gefahr können Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung entgehen. Je mehr Personen an der Reise teilnehmen, umso höher das Risiko, dass jemand kurzfristig erkrankt. Somit ist gerade bei Familienreisen eine Reiserücktrittsversicherung besonders sinnvoll.
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung versichert?
Hier ein kleiner Auszug der versicherten Ereignisse (Versicherungsfälle): Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl), Unerwartete gerichtliche Ladung, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung, Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt, Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen. Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College. Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt. Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze.
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reiserücktritts- und zu welchem Zeitpunkt die Reiseabbruchversicherung?
Bei einem Versicherungsfall vor Reiseantritt leistet die Reiserücktrittsversicherung. Als Versicherungsfall wird ein versichertes Ereignis (siehe Frage 2) bezeichnet. Bei einem Versicherungsfall nach Reiseantritt greift die Reiseabbruchversicherung. Viele Reisende denken meist nur über eine Versicherung für den Reiserücktritt nach. Doch was passiert, wenn man im Urlaub erkrankt und die Reise abgebrochen werden muss? Mit einer Kombination dieser beiden Versicherungen sind Sie auf der sicheren Seite.
Wann gilt eine Reise als angetreten?
Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B. der Check-in bei einer Flugreise. Bei einem Vorabend-Check-in gilt die Reise als angetreten nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle, sofern die Flüge Bestandteil der Reise sind, das Einchecken auf dem Schiff bei einer Schiffsreise (ohne gebuchte Anreise), die Übernahme eines Mietwagens/Wohnmobils, das Einchecken im Hotel bzw. die Übergabe des Schlüssels bei einer Ferienwohnung, das Einsteigen in den Bus bei einer Busreise, das Einsteigen in den Zug bei einer Bahnreise. Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Kann ich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch abschließen, wenn die Reise bereits gebucht wurde?
Ein Vertrag für eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung sollte zeitnah nach der Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn der Reise geschlossen werden. Sollten zwischen Buchung und Antritt der Reise keine 30 Tage liegen, muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung der Reise erfolgen. Für alle weiteren Versicherungen, wie beispielsweise Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung, muss der Abschluss vor Antritt der Reise und für deren gesamte Dauer getätigt werden. Der Vertrag kommt auch bei Zahlung der Versicherungsprämie nicht zustande, wenn die oben genannten Fristen bei Abschluss des Vertrags nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird Ihnen die Prämie natürlich zurückerstattet.
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Reisegepäck­­versicherung

Es ist der Alb­traum je­des Ur­lau­bers: Man steht als Letz­ter am Ge­päck­band, doch vom Kof­fer kei­ne Spur. Um we­nigs­tens das Not­wen­digs­te kau­fen zu kön­nen, hilft die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung mit bis zu 500 € für Er­satz­käu­fe bei ver­spä­te­ter Aus­lie­fe­rung des Rei­se­ge­päcks. In­for­ma­tio­nen be­kom­men Sie in Ih­rer VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se.

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Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
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Cam­per- und Wohnmobilversicherung

Urlaub im Camper oder Wohnmobil be­deu­tet meh­re­re Or­te in ei­nem Ur­laub zu se­hen und dort zu blei­ben, wo es ei­nem ge­fällt. Trotz­dem soll­te ei­ne Rei­se im rol­len­den Heim gut ge­plant wer­den. Ne­ben Rei­se­ziel, Ge­päck und Pro­viant soll­ten Sie auch an Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz den­ken. Vor al­lem wenn Sie im eu­ro­päischen Aus­land un­ter­wegs sind.
Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung – hier online abschließen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger und Vertragspartner ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.

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