Betriebshaftpflicht

Schutz vor Schadenersatzansprüchen

Die Betriebs­haft­pflicht der VGH für Land­wirte

Als Land- und Forst­wirt haf­ten Sie für Schä­den durch Ih­ren Be­trieb. Trotz Sorg­falt – auf Ih­rem Hof und Ih­ren Fel­dern be­steht die Ge­fahr, dass je­mand zu Scha­den kommt. Große Scha­den­­­er­satz­­­for­de­run­gen sind die Fol­ge. So­bald Sie oder Ih­re Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen im Rah­men Ih­rer be­­trieb­­li­chen Tä­tig­keit ei­nem Drit­ten Scha­den zu­fü­gen, be­wahrt Sie un­se­re Be­triebs­­haft­pflicht vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich und Ih­re Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen um­­fas­send vor Scha­den­­er­satz­­an­­sprü­chen.met. 


02

Mit einer Be­triebs­­haft­pflicht bleibt Ihr be­trieb­li­ches Ver­mö­gen ge­schützt.


03

Die Private Haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung ist für Sie und Ih­re Fa­mi­lie be­reits in­be­grif­fen.

Betriebshaftpflicht für Landwirte – unser Produkt im Überblick

Für jeden Land- und Forstwirt
  • Mit un­se­rer land­­wirt­­schaft­­li­chen Be­triebs­­haft­pflicht sind Per­so­nen- und Sach­­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen ver­ur­sacht wer­den.
  • Sie leistet z. B., wenn sich Per­so­nen auf Ih­rem Hof ver­let­zen oder bei Sach­­schä­den durch un­vor­­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen.
  • Im Schadenfall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Berechtigte An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Betriebshaftpflicht für Landwirte
Wie kann ich einen Betriebshaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
    Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sie als Land- und Forstwirt unverzichtbar, denn Schadenersatzforderungen können die wirtschaftliche Existenz Ihres Betriebs gefährden.
Wer ist versichert?
    Unsere Betriebshaftpflicht für Landwirte schützt
    • Sie als Versicherungsnehmer
    • Ihre Betriebsangehörigen
Welche Risiken sind versichert?
    Unsere Betriebshaftpflicht für Landwirte sichert land- und forstwirtschaftlichen Risiken ab – wie zum Beispiel:
    • Betriebsstätten-Risiko (Grund/Boden, Hofstelle)
    • Bauherrenhaftpflichtversicherung für betriebliche Zwecke
    • Viehhaltung einschließlich Dam- und Rotwildhaltung in Gehegen
    • Nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
    • Direktvermarktung
    • Konventionelle Produkthaftpflichtversicherung
    • Ferien auf dem Bauernhof
    • Landwirtschaftliche Nebenbetriebe (sofern keine Gewerbesteuerpflicht besteht)
    • Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung
    • Private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
    Die Deckungssumme Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen Ihnen als Standarddeckungssumme:
    • 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Sind Umweltschäden über die Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte abgedeckt?
    In unserer Betriebshaftpflichtversicherung genießen Sie den Schutz unserer Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung. Diese deckt alle wichtigen Grundrisiken wie z. B. Umweltschäden durch Betriebsstörungen oder Schäden an der Biodiversität ab.

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Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauunternehmer | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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