Vereinshaftpflicht

Haftpflichtschutz für Ihren Verein

Die Ver­eins­haft­pflicht der VGH

Als Ver­ein sind Sie ge­setz­lich ver­­pflich­tet, für schuld­­haft ver­­ur­sach­te Schä­den in un­be­­grenz­ter Hö­he zu haf­ten. Im Scha­­den­fall haf­tet der Ver­ein mit sei­nem ge­sam­ten Ver­eins­­ver­mö­gen. Un­ter Um­­stän­den müs­sen Sie als Ver­eins­vor­stand so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mö­gen ein­ste­hen. Schlimms­ten­falls kön­nen ho­he Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men. Oh­ne Ver­eins­­haft­pflicht kann Ihr Ver­lust meh­re­re Tau­send Eu­ro be­tra­gen.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich und Ih­re Ver­eins­­mit­glie­der um­fas­send vor un­­be­­rech­tig­ten An­­sprü­chen Drit­ter.


02

Un­se­re Ver­eins­­haft­­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­­gen im Scha­den­fall.


03

Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für ver­eins­­ei­ge­ne Grund­­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

Vereinshaftpflicht – unser Produkt im Überblick
Für je­den ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein
  • Un­se­re Ver­eins­haft­pflicht leis­tet un­ter an­de­rem bei Per­so­nen- und Sach­schä­den bei Ver­an­stal­tun­gen bis 1.000 Per­so­nen, die dem Ver­eins­zweck die­nen oder sich aus der Sat­zung er­ge­ben.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Vereinshaftpflicht
Wie kann ich einen Vereinshaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für welche Vereine ist eine Vereinshaftpflicht wichtig?
    Das Vereinsleben bringt viele Gefahrenquellen mit sich – ein Mitglied, das in den Vereinsräumlichkeiten zu Fall kommt und Sie dafür verantwortlich macht, oder die versehentliche Verschmutzung der Kleidung eines Vereinsgastes – nur zwei von vielen möglichen Beispielen.

    Daher ist eine Vereinshaftpflicht für jeden eingetragenen Verein zu empfehlen
    wie z.B.:
    • Elterninitiative
    • Freiwilligenverein
    • Kleintierzüchterverein
    • Kunstverein
    • Sammlerclub
    • Schrebergartenverein
    • Tierschutzverein
    • Verein für soziales Engagement
    Gut zu wissen: Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind, haben über diesen bereits eine Haftpflichtversicherung.
Wer ist versichert?
    In unserer Vereinshaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
    • den Verein als juristische Person
    • alle Vereinsmitglieder bei Tätigkeiten, die sie in Verbindung mit dem Verein ausüben
    • alle Personen, die im Auftrag des Vereins handeln
Wo gilt der Versicherungsschutz?
    In unserer Vereinshaftpflicht sind Sie u. a. hier gut abgesichert:
    • auf dem Vereinsgelände
    • überall sonst, wo Sie in Verbindung mit dem Verein tätig werden
Ist zusätzlich zur Vereinshaftpflicht der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht notwendig?
    In unserer Vereinshaftpflichtversicherung sind Veranstaltungen, die sich aus dem Vereinszweck ergeben, bis 1.000 Personen bereits mit abgedeckt.

    Wenn Sie darüber hinaus eine Veranstaltung planen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.
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Veranstaltungs­haftpflicht

Sind Sie Ver­an­stal­ter ei­nes Fes­tes oder ei­ner In­fo­ver­an­stal­tung, haf­ten Sie für Per­so­nen- und Sach­schä­den, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen und für die Sie ein Ver­schul­den trifft. Ihr VGH Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne über un­ser Pro­dukt­an­ge­bot.

Haftpflicht und Rechtsschutz

Vermögens­schaden­haftpflicht

Als Dienst­leis­ter, Ge­wer­be­trei­ben­der oder Treu­­hän­der haf­­ten Sie Drit­ten ge­gen­­über für Ver­mö­gens­­schä­den, die Sie ih­nen ver­­se­hent­lich im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­­keit zu­fü­gen.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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