- Unsere Vereinshaftpflicht leistet unter anderem bei Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen bis 1.000 Personen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben.
- Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
Vereinshaftpflicht
Haftpflichtschutz für Ihren Verein
Die Vereinshaftpflicht der VGH
Als Verein sind Sie gesetzlich verpflichtet, für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe zu haften. Im Schadenfall haftet der Verein mit seinem gesamten Vereinsvermögen. Unter Umständen müssen Sie als Vereinsvorstand sogar mit Ihrem Privatvermögen einstehen. Schlimmstenfalls können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Ohne Vereinshaftpflicht kann Ihr Verlust mehrere Tausend Euro betragen.
Ihre Vorteile
01
Sie schützen sich und Ihre Vereinsmitglieder umfassend vor unberechtigten Ansprüchen Dritter.
02
Unsere Vereinshaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.
03
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für vereinseigene Grundstücke ist bereits mit inbegriffen.
Vereinshaftpflicht – unser Produkt im Überblick
FAQ – die häufigsten Fragen zur Vereinshaftpflicht
Wie kann ich einen Vereinshaftpflichtschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für welche Vereine ist eine Vereinshaftpflicht wichtig?
- Elterninitiative
- Freiwilligenverein
- Kleintierzüchterverein
- Kunstverein
- Sammlerclub
- Schrebergartenverein
- Tierschutzverein
- Verein für soziales Engagement
Das Vereinsleben bringt viele Gefahrenquellen mit sich – ein Mitglied, das in den Vereinsräumlichkeiten zu Fall kommt und Sie dafür verantwortlich macht, oder die versehentliche Verschmutzung der Kleidung eines Vereinsgastes – nur zwei von vielen möglichen Beispielen.
Daher ist eine Vereinshaftpflicht für jeden eingetragenen Verein zu empfehlen
wie z.B.:
Daher ist eine Vereinshaftpflicht für jeden eingetragenen Verein zu empfehlen
wie z.B.:
Gut zu wissen: Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind, haben über diesen bereits eine Haftpflichtversicherung.
Wer ist versichert?
- den Verein als juristische Person
- alle Vereinsmitglieder bei Tätigkeiten, die sie in Verbindung mit dem Verein ausüben
- alle Personen, die im Auftrag des Vereins handeln
In unserer Vereinshaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
Wo gilt der Versicherungsschutz?
- auf dem Vereinsgelände
- überall sonst, wo Sie in Verbindung mit dem Verein tätig werden
In unserer Vereinshaftpflicht sind Sie u. a. hier gut abgesichert:
Ist zusätzlich zur Vereinshaftpflicht der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht notwendig?
In unserer Vereinshaftpflichtversicherung sind Veranstaltungen, die sich aus dem Vereinszweck ergeben, bis 1.000 Personen bereits mit abgedeckt.
Wenn Sie darüber hinaus eine Veranstaltung planen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.
Wenn Sie darüber hinaus eine Veranstaltung planen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.
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Sind Sie Veranstalter eines Festes oder einer Infoveranstaltung, haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft. Ihr VGH Berater informiert Sie gerne über unser Produktangebot.
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Als Dienstleister, Gewerbetreibender oder Treuhänder haften Sie Dritten gegenüber für Vermögensschäden, die Sie ihnen versehentlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.
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