Die VGH Kfz-Versicherung ab 15,86 €/mtl.*

Für alles, was Sie bewegt
Kfz-VersicherungUnsere Tarife im Überblick
Die Basisabsicherung fürs Auto

Basis: ab 15,86 €/mtl.*

  • unser Einstiegstarif 
  • Grundabsicherung zu günstigen Beiträgen
Zuverlässiger Schutz – fairer Preis

Komfort: ab 17,16 €/mtl.*

  • umfassender Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug
  • zum fairen Preis
Unser Rundum-sorglos-Paket

Premium: ab 17,66 €/mtl.*

  • bestmöglicher Schutz
  • unsere Empfehlung für neuere Fahrzeuge

Preisbeispiel: Kfz-Versicherung

Jan wohnt mit seiner Familie in Göttingen. Er hat sich für den Komfort-Schutz der VGH für seine Kfz-Versicherung entschieden. So bleibt Jan jetzt nicht auf den teuren Reparaturkosten für den von ihm verursachten Blechschaden sitzen.

Jans Ver­sicherungs­schutz bei der VGHJan, 48 Jahre

"Super stressiger Tag im Job. Musste schnell noch was besorgen. Mit den Gedanken schon woanders. Rums! Beim ausparken einen Wagen gerammt. Ordentlicher Sachschaden."

Soviel kostet die Kfz-Versicherung für Jan

ab 17,16 €/mtl.*

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Fahrzeug: Seat Arona / Neufahrzeug
  • Fahrleistung: 6.000
  • Einfamilienhaus: nicht vorhanden
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1975
  • Geburtsjahr jüngster Nutzer: 1975
  • Nutzerkreis: Versicherungsnehmer und Partner
  • Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • PLZ: 37073 Göttingen

Ihre Vorteile

01

Die Kfz-Haft­pflicht­­ver­sich­erung der VGH enthält hohe Deckungs­sum­men: Bis 100 Millionen für Sach- und Ver­mö­gens­schä­den und bis 15 Millionen für Per­so­nen­schä­den – in allen drei Tarifen.


02

Die Vollkaskover­sicherung bietet Ihnen ergänzend zur Teilkasko Schutz vor Schäden, die Sie selbst verursacht haben sowie vor Vandalismus und Fahrer­flucht des Unfall­gegners.


03

 Durch die Fahrer­schutz­ver­sicher­ung schützen Sie sich vor den finan­ziellen Fol­gen eines selbst verschul­deten Unfalls mit Per­sonen­schäden für alle be­recht­igten Fahr­er.

Wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung

Für viele stellt sich die Frage: Wieso brauche ich überhaupt eine Kfz-Versicherung? Dazu muss man wissen: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es in Deutschland nicht. Damit zählt die Kfz-Haftpflicht zu den wenigen Pflichtversicherungen. Wer sein Kraftfahrzeug also im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss sich entsprechend versichern. Dank der Kfz-Haftpflichtversicherung werden unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewiesen. Zudem kommt die Versicherung für entstandene Schäden bei einem Unfall und berechtigte Forderungen von Unfallgegnern auf.

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist für Autobesitzer ein Muss. Ergänzend haben Sie die Wahl zwischen weiteren Zusatzleistungen, um Ihr Fahrzeug zu versichern – etwa durch einen Autoschutzbrief, der Ihr Fahrzeug im In- und auch im Ausland versichert. Bekanntestes Beispiel zur Ergänzung der Kfz-Haftpflicht ist die Kaskoversicherung. Je nachdem ob Sie sich für eine Vollkasko oder Teilkasko entscheiden, variiert der Leistungsumfang und Versicherungsschutz.

Detailinformationen zur Haftpflichtversicherung

Basis

Komfort

Haft­pflicht­versicherung
Premium wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeboten. Die höchstmöglichen Leistungen sind bereits in Komfort enthalten.
-
-
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Per­sonen­schäden bis
Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mögens­schäden bis
Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
Autoschutzbrief
Mit der VGH AutoPlus er­hal­ten Sie ei­nen Schutz­brief, der vie­le Leis­tun­gen für Rei­sen mit und oh­ne Au­to ent­hält. Hier ein Aus­zug der Leis­tun­gen: Pan­nen­hil­fe vor Ort, Ab­schlepp- und Ber­gungs­kos­ten, Miet­wa­gen und Ü­ber­nach­tungs­kos­ten, Er­satz­teil­ver­sand ins Aus­land, PickUp Ser­vice, me­di­zi­nisch not­wen­di­ger Rück­trans­port, Kin­der­rück­ho­lung, Er­satz von Rei­se­do­ku­men­ten, Rei­se­ab­bruch­kos­ten, Rei­se­rück­ruf­ser­vice.
wählbar
wählbar
Rabatt­schutz* (Kfz-Haftpflicht)
*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ih­re ak­tu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt er­hal­ten.
wählbar
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
-

Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung

Teilkasko
Basis
Komfort
Premium

 Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG

Glas­bruch und Glas­repa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung

1.500 €

10.000 €

20.000 €

Tier­biss­schäden

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Fol­ge­schä­den da­raus.

10.000 €

10.000 €

20.000 €

La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Erdbeben und Vulkanausbruch

Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten 

Neu­preis­ent­schädi­gung

Wir er­set­zen den Neu­preis des Fahr­zeugs in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.

3 Monate

18 Monate

36 Monate

Kaufwert­entschädigung

Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.

12 Monate

18 Monate

Erstattung einer Wertminderung

Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten.

5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €)

Auto­in­halt (ei­gene mit­ge­führte Ge­gen­stände) bis

Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger

1.000€

Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses

300€

300€

300€

GAP für Pkw

Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung

Basis
Komfort
Premium

Vandalis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

selbst ver­schulde­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Unfall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG

Trans­port auf einem Schiff

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt oder un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte 

Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte sind bei Unfall des Pkws bis zur genannten Summe versichert.

bis 1.000 €

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger

Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.

Eigenschäden bis

Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw oder Gebäuden des Versicherungsnehmers

10000 €

100.000 €

Rabatt­schutz* (Vollkasko)

*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar

Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ih­re ak­tu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt er­hal­ten.

wählbar

wählbar

Ihr zusätzlicher Schutz zur Kfz-Versicherung
Unfallschutz für Fahrer und MitfahrerFahrerschutz

Bei selbst verschuldeten Unfällen sind Sie i.d.R. nicht versichert! Der Fahrerschutz bietet finanzielle Sicherheit bei Personenschäden infolge von selbst verschuldeten Autounfällen – für Sie und alle berechtigten Fahrer Ihres Fahrzeugs. Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich für Verdienstminderungen ebenso wie für Verdienstausfälle
  • Als Ihr Versicherer übernehmen wir die Kosten für erforderliche Leistungen aus Folgeschäden – beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau.
  • Durch Verdienstausfälle oder -minderungen auftretende Renteneinbußen werden durch die Versicherung ausgeglichen.
Attraktive VorteileWerkstattservice 

Bei Abschluss einer Autoversicherung bei der VGH als Versicherer können Sie verbindlich unseren Werkstattservice abschließen. Der Vorteil: Im Schadenfall kümmern wir uns um die Auswahl der Werkstatt. Verzichten Sie auf die freie Werkstattwahl und genießen Sie dadurch zahlreiche Vorteile:

  • Sie zahlen einen reduzierten Kaskobeitrag
  • Die Herstellergarantie bleibt erhalten
  • Die ausgewählte VGH Partnerwerkstatt vergibt für die erbrachten Reparaturleistungen eine zusätzliche Garantie für 3 Jahre
  • Saubere Sache: Für Ihr Fahrzeug erhalten Sie eine kostenlose Grundreinigung des Fahrzeug-Innenbereichs
  • Falls Ihr Pkw nicht fahrbereit ist oder die Entfernung zur Werkstatt mehr als 15 Kilometer beträgt, ist ein kostenloser Hol- und Bringservice inklusive.
Besondere Leistungen on topAutoschutzbrief 

Auf Wunsch können Sie bei der VGH den Autoschutzbrief abschließen. 
Sie erhalten durch den Abschluss folgende Vorteile:

  • Schnelle Hilfe, wenn Sie europaweit mit dem Auto unterwegs sind ‒ bei Pannen, Unfällen oder im Fall eines Fahrzeug-Diebstahls.
  • Medizinisch notwendigen Rücktransport, die Übernahme von Reiseabbruchkosten oder einen PickUp Service.
  • Der Abschluss des Autoschutzbriefes ist ergänzend zu allen drei Tarifen möglich
Schutz für Ihre SchadenfreiheitsklasseRabattschutz

Sie können mit dem Abschluss des Rabattschutz die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse vermeiden:

  • Wenn Sie einen Schaden im Kalenderjahr melden und den Rabattschutz abgeschlossen haben, wird Ihre SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) nicht belastet, sondern bleibt im Folgejahr erhalten.
  • Sie vermeiden so die Rückstufung in eine niedrigere, teurere SF-Klasse
  • Sie können den Rabattschutz ergänzend in den Tarifen Komfort und Premium abschließen.
  • Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutzbrief und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist.
E-Auto

Detailinformationen zur Haftpflichtversicherung

*Vollkaskoversicherung: beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden.

Basis
Komfort

Haft­pflicht­versicherung

Premium wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeboten. Die höchstmöglichen Leistungen sind bereits in Komfort enthalten.

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche

Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.

Per­sonen­schäden bis

Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.

15 Mio. €

15 Mio. €

Sach- und Ver­mögens­schäden bis

Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).

100 Mio. €

100 Mio. €

Autoschutzbrief

Mit der VGH AutoPlus er­hal­ten Sie ei­nen Schutz­brief, der vie­le Leis­tun­gen für Rei­sen mit und oh­ne Au­to ent­hält. Hier ein Aus­zug der Leis­tun­gen: Pan­nen­hil­fe vor Ort, Ab­schlepp- und Ber­gungs­kos­ten, Miet­wa­gen und Ü­ber­nach­tungs­kos­ten, Er­satz­teil­ver­sand ins Aus­land, PickUp Ser­vice, me­di­zi­nisch not­wen­di­ger Rück­trans­port, Kin­der­rück­ho­lung, Er­satz von Rei­se­do­ku­men­ten, Rei­se­ab­bruch­kos­ten, Rei­se­rück­ruf­ser­vice.

wählbar

wählbar

Rabatt­schutz* (Kfz-Haftpflicht)

*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar

Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ih­re ak­tu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt er­hal­ten.  

wählbar

Mallorca-Police

Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
E-Auto

Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung

Basis
Komfort
Premium

Teil­kasko­versicherung

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG 

Glas­bruch und Glas­repa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Tier­biss­schäden

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus, bis 3.000 € je Schadenereignis.

La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Erdbeben und Vulkanausbruch

Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Neu­preis­ent­schädi­gung

Wir er­set­zen den Neu­preis des Fahr­zeugs in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.

3 Monate 

18 Monate 

36 Monate

Kaufwert­entschädigung

Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.

12 Monate 

18 Monate

Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit diesem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le, so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

5.000 € 

5.000 € 

10.000 €

Erstattung einer Wertminderung

Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten.

5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €)

Auto­in­halt (ei­gene mit­ge­führte Ge­gen­stände) bis

Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger

1.000 €

GAP für Pkw 

E-Auto

Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung*

*Vollkaskoversicherung: beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden.

Basis
Komfort
E-Premium

Voll­kasko­versicherung 

Van­dalis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

selbst ver­schulde­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Unfall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

Trans­port auf einem Schiff

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt oder un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte bis

Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte sind bei Unfall des Pkws bis zur genannten Summe versichert.

1.000 €

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger

Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.

Eigenschäden bis

Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw oder Gebäuden des Versicherungs-nehmers

100.000 €

Rabatt­schutz* (Vollkasko)

*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar

Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ih­re ak­tu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt er­hal­ten.

wählbar 

wählbar 

Wand­lade­station bis 

3.000 €

mobile Lade­station bis 

3.000 €

Lade­karten bis 

100 €

Induktions­lade­platte bis 

1.000 €

Kurzschluss­schäden (inkl. Folge­schäden) bis 

20.000 €

Tierbiss­schäden (inkl. Folge­schäden) bis 

20.000 €

All-Risk-­Deckung für den Akku (Aus­nahmen: bspw. Ab­nutzung, Material­fehler des Her­stellers) 

Was uns auszeichnet
 

Zum 14. Mal in Folge fairster Vollversicherer

 

Starke Bonität: Unsere Lebensversicherung wurde für ihre finanzielle Stabilität ausgezeichnet.

 

Alle VGH Vertretungen und niedersächsischen Sparkassen bilden sich mit der Initiative gut beraten

Wichtige Informationen zu den gesetzlichen Änderungen in Bezug auf Motorsportaktivitäten

Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Richtlinie in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung?

Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Aufgrund des Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften“ ist eine Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in Bezug auf Motorsportaktivitäten erforderlich geworden. Die Änderungen haben wir für Sie in einer Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen kenntlich gemacht. 

  1. Aufgrund welcher Rechtsvorschriften war eine Änderung der AKB erforderlich?
    Die Änderung in A.1.5.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 4 Nr. 4 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). 
    Die Änderung in D.1.2.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV).
  2. Wie muss ich die Gegenüberstellung lesen?
    In der linken Spalte befindet sich der Text mit dem AKB-Stand, der Ihrem Vertrag derzeit zugrunde liegt (in chronologischer Reihenfolge). In der rechten Spalte befindet sich der ab 01.01.2025 gültige Text.
  3. Wo finde ich meinen AKB-Stand?
    Den Stand Ihrer AKB finden Sie im Versicherungsschein oder in den AKB selbst.
  4. Warum erhalte ich die beiliegende Gegenüberstellung, obwohl ich mit meinem Fahrzeug an keiner Motorsportaktivität teilnehme?
    Alle Versicherer sind verpflichtet, ihre Bestandskunden, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bis zum 31.12.2024 über die erfolgte Gesetzesänderung zu informieren.
  5. Wo erhalte ich eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), wenn ich an einer derartigen Veranstaltung teilnehme?
    Diese Versicherung kann regelmäßig bei dem Veranstalter selbst oder bei einem Dritten abgeschlossen werden, der eine solche spezielle Versicherung anbietet. Bei uns ist dies zurzeit nicht möglich.
  6. Muss ich selbst noch etwas tun?
    Nein, die neuen AKB-Regelungen gelten automatisch für alle Verträge ab dem 01.01.2025. 
  7. Warum erhalte ich eine Rechnung nach altem Stand, obwohl ich eine Vertragsänderung beantragt habe?
    Die Information über die Änderung der AKB erfolgt bei uns einmalig mit der Beitragsrechnung zum Jahreswechsel. Damit können wir sicherstellen, dass Sie diese Informationen erhalten und sparen im Sinne der Nachhaltigkeit ein separates Anschreiben.
  8. An wen kann ich mich wenden, wenn ich hierzu Fragen habe?
    Bitte wenden Sie sich wie gewohnt an den für Sie zuständigen Ansprechpartner 

Warum steigen die Preise für meine Kfz-Versicherung?

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Beiträge in der Kfz-Versicherung, lesen Sie hier die weiteren Informationen zur Beitragsermittlung:

FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung

Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen sowohl eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Kfz-Versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Was ist der Unterscheid zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:
▪ Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
▪ Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
▪ Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police steht für den Versicherungsschutz, der auch Schäden umfasst, die Sie* als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf einer Reise im Ausland (A.8.1.1, Satz 1, mit Ausnahme Deutschlands) erleiden. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
*Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
Weitere Infos finden Sie in unserem Online-Abschluss. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Was ist die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse)?
Die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse) gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer bereits unfallfrei unterwegs ist. Für den Abschluss einer Autoversicherung ist die Schadensfreiheitsklasse dahingehend relevant, weil diese oftmals an einen Schadensfreiheitsrabatt gekoppelt ist. Unfallfreies Fahren wird vom Versicherer durch niedrigere Beiträge belohnt. Mit jedem schadenfreien Jahr sparen Sie durch eine günstigere Kfz-Versicherung.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Wie erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft, dann übernehmen wir den Schadenverlauf des bisherigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen.
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen, und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.
Wieso brauche ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist unbedingt notwendig, damit Sie Ihr Auto überhaupt zulassen können. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (beispielsweise HR23BV7).
Ihre eVB-Nummer erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Autoversicherung entweder direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Die elektronische Versicherungsbestätigung kann Ihnen per Post, telefonisch oder per SMS mitgeteilt werden. Mit dieser Nummer gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Über eine Datenbank werden dort Ihre Versicherungsdaten abgefragt und geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und weist den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen nach. Aufgrund des Kennzeichenabkommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise in viele Länder nicht mehr erforderlich. Allerdings enthält sie Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, daher ist die Mitnahme empfehlenswert.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Kfz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (0800 8440800) oder Ihren Berater kontaktieren.
Betriebsschließungsversicherung für Firmen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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