Betriebshaft­pflicht

Branchenspezifischer Haftpflichtschutz

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung der VGH

In Deutsch­land haf­tet je­des Un­ter­neh­men und je­der Selbst­stän­di­ge mit dem ge­sam­ten Ge­schäfts­­­ver­mö­gen. Un­ter Um­stän­den müs­sen Sie als Un­ter­­neh­mer so­gar mit Ih­rem Pri­vat­­ver­mö­gen ein­­ste­hen. Im Scha­den­­fall kön­nen exis­tenz­­be­dro­hen­de Scha­den­­­er­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men. So­bald Sie oder Ih­re Mit­­ar­bei­ter im Rah­men Ih­rer be­trieb­li­chen Tä­tig­keit ei­nem Drit­ten ei­nen Scha­den zu­fü­gen, be­wahrt un­se­re Be­triebs­­haft­pflicht Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Be­triebs­­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­­er­­satz­­­an­­sprü­chen.


02

Wir bie­ten Ih­nen spe­ziel­le Leis­tun­gen für Ih­re Bran­che und da­mit be­­darfs­­ge­­rech­ten Ver­si­che­rungs­­schutz.


03

Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für Ih­re be­trieb­li­chen Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

Betriebshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

Mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

 Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten. Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.

BauhauptgewerbeFür je­den, der im Hoch- und Tief­bau so­wie im Gar­ten- und Land­­schafts­­bau ar­bei­tet

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund un­zu­rei­chen­der Ab­si­che­rung ei­ner Bau­stel­le.
BaunebengewerbeFür je­den Hand­­werks­­be­trieb, der auf Bau­stel­len für Kun­den ar­bei­tet

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund un­zu­rei­chen­der Ab­si­che­rung ei­ner Bau­stel­le.
Handel und Dienst­leistungFür je­des Han­dels- oder Dienst­leis­tungs­­un­ter­­neh­men

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund von Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­chen Feh­lern.
Gesundheits- und Wellness-Dienst­leistungenFür je­den, der Pa­tien­ten und Kun­den hat

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den, die durch Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums ent­ste­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund von un­sach­ge­mäßer Pfle­ge, The­ra­pie oder Be­hand­lung.
Hotel- und Gas­tronomiebetriebeFür je­den Ho­te­lier oder Gas­tro­nom

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei feh­ler­haf­ten Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen, bei Ver­wah­rungs­ri­si­ken im Res­tau­ra­tions­be­trieb, oder
  • bei Per­so­nen- und Sach­schä­den, die bei der Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen in Ih­ren Be­triebs­räu­men ent­ste­hen und für die Sie ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den.
Kfz-DienstleisterFür je­den, der für Kun­den an Au­tos ar­bei­tet

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den auf­grund von Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­chen Feh­lern.
Verarbeitende Gewerbe und HandwerkFür je­den, der et­was her­stellt

Wenn Sie Pro­duk­te her­stel­len, die von an­de­ren wei­ter­be- oder -ver­ar­bei­tet, mon­tiert oder ein­ge­baut wer­den, brau­chen Sie ei­ne spe­ziel­le Pro­dukt­haft­pflicht. Ihr Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne über die De­tails.

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den, die durch feh­ler­haf­te Pro­duk­te ent­ste­hen.
IT-DienstleisterFür je­den, der IT-Pro­duk­te und IT-Leis­tun­gen an­bie­tet

Ver­mö­gens­schä­den aus man­gel­haf­ten IT-Leis­tun­gen, Rechts­ver­let­zun­gen, Ver­let­zung von Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen so­wie Per­sön­lich­keits- und Na­mens­rech­ten sind eben­falls ab­ge­deckt.

Wei­ter­hin sind auch Da­ten-, Da­ten­trä­ger- und Im­ple­men­tie­rungs­schä­den mit­ver­si­chert.
Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
  • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
Immobilien­wirtschafts- und Wohnungsunter­nehmenFür je­de Woh­nungs­­ge­sell­schaft und Haus­ver­wal­tung

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
Gewerbliche TierhaltungFür Be­trie­be mit ge­werb­li­cher Tier­hal­tung

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
Baubetreuer, Bauträger, General­übernehmerFür je­den, der für an­de­re bau­en lässt

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
Kirchliche und karitative EinrichtungenFür je­den, der zum Wohl an­de­rer ar­bei­tet

Sie leis­tet zum Bei­spiel bei

  • Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen, oder
  • bei Per­so­nen­schä­den, die durch Un­acht­sam­keit oder be­trieb­li­che Feh­ler ent­ste­hen.
Die Unterweisungs- akademie – das Tool zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Ein Service zur Betriebshaftpflicht Premium

Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten. Mit der Unterweisungsakademie stellen wir Ihnen ein Service-Tool zur Verfügung, das Sie kostenfrei dabei unterstützt, den Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeitenden nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in geeigneter Weise zu organisieren.

Alle weiteren Informationen und einen Zugang zur Unterweisungsakademie erhalten Sie bequem vor Ort bei Ihrem Vertreter oder Ihrer Sparkasse.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Be­triebs­haft­pflicht­versicherung
Welche Betriebshaftpflichtversicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Betriebshaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsereOnline-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
    Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen unverzichtbar, denn Schadenersatzforderungen können die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens gefährden.
Wer ist versichert?
    Unsere Betriebshaftpflichtversicherung schützt
    • Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. Inhaber oder Geschäftsführer)
    • Ihre fest angestellten Mitarbeiter
    • Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
Wo gilt der Versicherungsschutz?
    Unsere Betriebshaftpflichtversicherung gilt für Ihren Firmensitz und alle rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands wie z. B.
    • Ihre Firmenräume, Geschäfts- und Verkaufsräume
    • Ihre Werkstatt
    • Ihr Betriebsgelände
    • auf der Baustelle
    • vor Ort beim Kunden
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Betriebshaftpflichtversicherung sein?
    Die Deckungssumme Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen Ihnen eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden.
Sind Umweltschäden über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?
    In unserer Betriebshaftpflichtversicherung genießen Sie den Schutz unserer Umweltschaden-Basis-Versicherung. Diese deckt alle wichtigen Grundrisiken wie z. B. Umweltschäden durch Betriebsstörungen oder Schäden an der Biodiversität ab.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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