Anhänger- und Wohnwagen- versicherung
Damit Sie sicher transportieren können
Die Anhänger -und Wohnwagenversicherung der VGH
Ein Anhänger oder Wohnwagen ist sehr nützlich, vor allem wenn man hin und wieder viel zu transportieren hat. Schnell wird er hinter das Auto gespannt und bietet zusätzlichen Stauraum.
Auch wenn Anhänger oder Wohnwagen nur gemeinsam mit einem Auto genutzt werden, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Informieren Sie sich jetzt über unsere Kfz-Haftpflicht für privat genutzte Anhänger bzw. Wohnwagen und unsere Angebote in der Kaskoversicherung.
Persönliche Betreuung vor Ort – auch und gerade im Schadenfall
Abdeckung von Personenschäden bis zu 15 Mio. €
Abdeckung von Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. €
Haftpflicht Komfort | Teilkasko Komfort | Vollkasko Komfort | |||
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Personenschäden
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € | ||
Sach- und Vermögensschäden
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € | ||
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert sind Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf das Fahrzeug.
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Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmungen auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | bis 10.000 € | bis 10.000 € | |||
Tierbiss
Wir ersetzen Tierbissschäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden bis 10.000 € je Schadenereignis.
| bis 10.000 € | bis 10.000 € | |||
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz von natürlichen Hohlräumen.
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||||
Schlüsselverlust
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € | 5.000 € | |||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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Selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
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Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €. | |||||
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Die häufigsten Fragen zur Anhänger- und Wohnwagenversicherung
Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
Nachdem der Anhänger bzw. Wohnwagen zugelassen wurde, bekommt dieser ein eigenes Kennzeichen und es fällt Kfz-Steuer an.
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
Bei einem Pkw darf die Anhängerlast nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5 Fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.
Wer darf einen Anhänger ziehen?
Bei größeren Anhängern, Wohnwagen oder Pferdewagen empfiehlt es sich deshalb, den Zusatzschlüssel B96 zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Führerschein der Klasse B. Wer diesen besitzt, muss 2,5 Stunden Theorie und eine 3,5-stündige Praxisfahrt mit dem Anhänger bzw. Wohnwagen bei der Fahrschule absolvieren. Die Begrenzung für den Zusatz B96 liegt bei einem Gesamtgewicht von 4.250 kg. Der Anhänger darf dabei über 750 kg wiegen.
Für besonders große Anhänger bzw. Wohnwagen muss ein Führerschein mit der Ergänzungsklasse E gemacht werden. Geläufig ist dieser Führerschein unter der Bezeichnung BE, da ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse B bestehen muss. Hierfür muss eine eigene Führerscheinprüfung abgelegt werden. Nach Bestehen dürfen die Fahrer Anhänger bzw. Wohnwagen mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg an ihre Fahrzeuge ankuppeln und ziehen.
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Mit dem Führerschein der Klasse B können Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden.
Der Zusatz B96, auch Schlüsselzahl B96 genannt, erlaubt das Fahren eines Pkw mit einem Anhänger über 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Bei Erwerb der Führerscheinklasse BE dürfen Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Die Schlüsselzahl B96 ist der gängige Wohnwagen-Führerschein. Einige Modelle können auch mit einem normalen B-Führerschein bedient werden. Wer besonders schwere Wohnwagen ziehen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.