Berufshaftpflicht

Für freiberufliche Ärzte, Architekten und Ingenieure

Die Berufs­haft­pflicht­ver­­sicherung der VGH

In Deutsch­land haf­ten Sie als frei­be­ruf­li­cher Arzt, Ar­chi­tekt oder In­ge­nieur un­be­grenzt mit Ih­rem Ge­schäfts­ver­mö­gen. Un­ter Um­stän­den müs­sen Sie so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mö­gen ein­ste­hen. Im Scha­den­fall kön­nen exis­tenz­­be­­dro­hen­de Scha­­den­­er­­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­­kom­men. So­bald Sie oder Ih­re Mit­­ar­­bei­­ter im Rah­­men Ih­rer be­­ruf­­li­chen Tä­­tig­­keit ei­nem Drit­ten ei­nen Scha­­den zu­­fü­­gen, be­­wahrt un­se­re Be­­rufs­­haft­­pflicht Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­­ar­­bei­ter mit un­se­rer Be­­rufs­­haft­pflicht­ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen.


02

Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­­ar­­bei­ter mit un­se­rer Be­­rufs­­haft­pflicht­ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen.


03

Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für Ih­re be­­trieb­li­chen Grund­­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

Berufshaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

Architekten und IngenieureFür jeden, der Ge­bäu­de plant

Mit un­se­rer Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler so­wie
  • bei Haf­tungs­an­sprü­chen, die durch Feh­ler bei Pla­nung, Sta­tik, Be­ra­tung, Be­gut­ach­tung oder der Bau­lei­tung ent­ste­hen.

Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.

Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier PraxisFür je­den Arzt

Mit un­se­rer Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die im Rah­men der be­ruf­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Per­so­nen­schä­den durch feh­ler­haf­te Be­hand­lung oder
  • bei Sach­schä­den durch un­vor­her­seh­ba­re Feh­ler, die ei­ne Be­schä­di­gung frem­den Ei­gen­tums nach sich zie­hen.

Das Ab­han­den­kom­men von ei­ge­nen Sa­chen der Pa­tien­ten so­wie ih­rer Be­glei­ter und Be­su­cher ist eben­falls ab­ge­deckt.

Im Schaden­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Berufs­haft­pflicht­versicherung
Wie kann ich einen Berufshaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig?
Vor al­lem Be­rufs­­grup­pen, die in di­rek­tem Kun­den­­kon­takt ste­hen – wie selbst­­stän­di­ge Ärz­te, Zahn­ärz­te, Tier­ärz­te, Ar­chi­tek­ten oder In­ge­nieu­re – sind dem Ri­si­ko aus­ge­setzt, Per­so­nen- oder Sach­­schä­den zu ver­ur­sa­chen. Für Ar­chi­tek­ten oder In­ge­nieu­re be­steht zu­sätz­lich ein wei­te­res Ri­si­ko, das sie drin­gend ab­si­chern soll­ten: Denn wer Drit­te be­rät und da­bei ei­nen Feh­ler be­geht, läuft schnell Ge­fahr, ei­nen rein fi­nan­ziel­len Scha­­den beim Kun­den zu ver­ur­sa­chen.

In al­len Fäl­len kön­nen schlimms­ten­­falls Scha­­den­er­­satz­­for­­de­run­gen auf Sie zu­kom­men, die Ih­re be­ruf­li­che und pri­va­te Exis­tenz be­dro­hen kön­nen.
Wer ist versichert?
Un­se­re Be­­rufs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung schützt

- Sie als Ver­si­che­rungs­­neh­mer und Ih­re ge­setz­li­chen Ver­tre­ter

- Ih­re fest an­­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter

- Zeit­ar­beits­­kräf­te, Aus­­hil­fen und Aus­­zu­bil­den­de
Wo gilt der Versicherungsschutz?
    Mit unserer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie u. a. hier gut abgesichert:

    Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis
    • in Ihrer Praxis
    • vor Ort beim Patientenbesuch
    Architekten und Ingenieure
    • bei der Planung oder Beratung
    • bei der Bauleitung im Büro
    • auf der Baustelle
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Berufshaftpflichtversicherung sein?
    Die Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen folgende Deckungssummen
    • für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden
    • für Architekten und Ingenieure 3 Mio. € für Personenschäden 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und/oder Vermögensschäden)
Sind Umweltschäden über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?
    In unserer Berufshaftpflichtversicherung genießen Sie den Schutz unserer Umwelt-Basisversicherung. Diese deckt alle wichtigen Grundrisiken wie z. B. Umweltschäden durch Betriebsstörungen oder Schäden an der Biodiversität ab.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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