Die VGH Krankenversicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Service rund um das Thema Gesundheit und Pflege. Profitieren Sie davon!
Private Krankenversicherung
Machen Sie Ihre Gesundheit zur PrivatangelegenheitDie Private Krankenversicherung der VGH
Sie möchten Ihre Gesundheit optimal absichern? Dann stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz mit uns individuell zusammen. Wir bieten sehr gute, lebenslang garantierte Leistungen zu ausgezeichneten Konditionen - für alle, die sich privat krankenversichern können. Zögern Sie nicht und tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes.
Top-Leistungen in der Arztpraxis, im Krankenhaus und beim Zahnarzt zu fairen Beiträgen
Der Rundum-Schutz für Ihre Gesundheit mit lebenslang garantierten Leistungen
Familienfreundlich: Nachwuchs ohne Selbstbehalt versichern inklusive attraktivem Familienrabatt
Angestellte | Selbstständige | Beihilfeberechtigte | |||
---|---|---|---|---|---|
Grundversorgung: | - | - | - | ||
Selbstbehalte
Betrag, der pro Person und Kalenderjahr von der tariflichen Versicherungsleistung abgezogen wird.
Individuell wählbar: 270 €, 450 €, 900 € oder 1.200 € (für Kinder und Jugendliche auch ohne Selbstbehalt möglich).
| 270 € / 450 € / 900 € / 1.200 € | 270 € / 450 € / 900 € / 1.200 € | |||
Ambulante Behandlung
Als ambulante Behandlungen gelten Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche, Operationen, Röntgendiagnostik, Vorsorgeuntersuchungen u. v. m. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel
Arzneimittel: Verbandmaterial, Medikamente. Sehhilfen: Sehhilfen bis zu 260 € alle 36 Monate oder bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien. Heilmittel: Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Massagen, medizinische Bäder. Hilfsmittel: technische Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen mildern oder ausgleichen. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Heilpraktiker, Psychotherapie
Heilpraktiker: ambulante Heilbehandlung (sowie Arznei- und Verbandmittel) durch einen Heilpraktiker oder Arzt. Psychotherapie: 80 % Erstattung für ambulante psychotherapeutische Behandlung. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Zahnbehandlung
Erstattung für allgemeine, zahnärztliche und prophylaktische, chirurgische und konservierende Leistungen. Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Zahnersatz
Für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler: 80 % Erstattung für Kronen, Prothesen, Einlagefüllungen und Implantate 80 % Erstattung für Kieferorthopädie Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mehrbettzimmer und Belegarztbehandlung Für Beihilfeversicherte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Pflegepflichtversicherung
Die Krankenvollversicherung beinhaltet
die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Hiermit sichern Sie Ihr Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Für Beihilfeberechtigte: Erstattung in Höhe der versicherten prozentualen Absicherung. | |||||
Zusatzversorgung: | - | - | - | ||
First Class im Krankenhaus | wählbar | wählbar | |||
Krankentagegeld | wählbar | wählbar | |||
Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen | wählbar | ||||
Beihilfe-Ergänzungsversicherung | wählbar | ||||
Krankenhaustagegeld | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Kurtagegeld | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Pflegeversicherung | wählbar | wählbar | wählbar | ||
Beitragsentlastung im Alter | wählbar | wählbar | wählbar |
Unser Service rund um Ihre Krankenversicherung
Praktische Lösungen rund um das Thema Gesundheit vom Handy aus: Unterlagen und Rechnungen einreichen, Leistungsabrechnungen abrufen und vieles mehr.
Ergänzungstarife für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler
Ergänzen Sie Ihre stationäre Absicherung, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen:
Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Freie Krankenhauswahl
Erweiterte Zimmerausstattung (Bad, WC, Telefon) oder Sonderverpflegung
Begleitung Ihres Kindes bis zum 14. Lebensjahr
Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung bei Verzicht auf Wahlleistungen
Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:
Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen, stationären Krankenhausaufenthalts
Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarif VGH PflegeBahr
Staatlich geförderte Basisabsicherung
60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif VGH PflegeSchutz
Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
Umfassende Service- und Assistanceleistungen
Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
Keine Wartezeiten
Zum Ausgleich von Verdienstausfällen bei längerer Krankheit. Wichtig für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:
Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
Die Leistung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit
Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:
Unterkunft und Verpflegung
Kurtaxe und Kurplan
Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
Wer kann sich privat krankenversichern?
Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
Beamte, beihilfefähige Familienangehörige und Beamtenanwärter
Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze. Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder
Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder für die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversicherung der GKV erlischt
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Wovon hängt er ab?
von Ihrem ausgewählten Versicherungsumfang:
Sie können Ihre Grundabsicherung zum Beispiel durch Leistungen für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer, ein Kurtagegeld oder auch eine Verdienstausfallversicherung ergänzen.
von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
von den Beiträgen für die Pflegepflichtversicherung
Im Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich Ihr Beitrag an Ihrem Einkommen – bis zu einer Höchstgrenze („Beitragsbemessungsgrenze“). Gesetzlich Versicherte zahlen
einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens sowie
einen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des zu zahlenden Beitrages zur Krankenversicherung. Auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Er beträgt ebenfalls die Hälfte, aber maximal so viel wie der höchstmögliche Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Private Pflege-Zusatzversicherungen werden nicht bezuschusst.
Falls Ihr Arbeitgeberzuschuss unter dem Höchstzuschuss liegt, können Sie den Unterschiedsbetrag bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss für Ihre ebenfalls privat versicherten Familienangehörigen nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige?
Wer keinen Arbeitgeber hat, bezahlt die Beiträge zu seiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung komplett selbst.
Wie sollte ich meine private Krankenversicherung gestalten?
Sie möchten mehr erfahren und individuell beraten werden? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf:
Telefon: 0800 175 0844
E-Mail: service@vgh.de
Wie unterscheiden sich die Leistungen der GKV von den Leistungen der PKV?
In der PKV erhalten Versicherte nicht nur erstklassige Leistungen – sie können mit der Wahl ihres Tarifs sogar selbst entscheiden, auf welche Leistungen sie besonderen Wert legen.
Und das Beste: Die versicherten Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind ein Leben lang garantiert.
Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV zu beachten?
In folgenden Fällen ist ein sofortiger Wechsel in die PKV möglich:
Statuswechsel (pflichtversicherter Arbeitnehmer wird selbstständig/erhält Beihilfe)
Angestellter mit Arbeitgeberwechsel und neuem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze Berufsstarter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z. B. Uni-Absolventen)
Sind die Beiträge für die PKV steuerlich absetzbar?
gesetzlichen Krankenversicherung (abzgl. des Anteils zur Finanzierung des Krankengeldes)
privaten Krankenversicherung (bis zur Höhe einer Basisabsicherung) und zur
privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen. Ebenso werden Beiträge, die der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer für eingetragene Lebenspartner leistet, berücksichtigt.
In besonderem Maße profitieren alle, die hohe Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen – z. B. diejenigen, die auch Beiträge für Kinder/ Ehepartner zahlen.
Welche Beiträge können steuerlich abgesetzt werden?
Nach der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts muss der Staat Beiträge zu einer Krankenversicherung nur insoweit von der Besteuerung ausnehmen, als sie zur Absicherung des Existenzminimums erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe nur insoweit anerkannt, als sie für eine Basisabsicherung erforderlich sind.
Daher ist bei Privatversicherten der Basiskranken- und Pflegeversicherungsschutz zuzüglich des gesetzlichen Beitragszuschlags und ggf. zu zahlenden Risikozuschlägen abzugsfähig. Dieser ist ggf. um einen Arbeitgeberanteil und eine Beitragsrückerstattung zu vermindern.
Sollte der abzugsfähige Beitrag die Obergrenzen unterschreiten, können auch die Krankenversicherungsbeiträge für Mehrleistungen (wie Wahlleistungen im Krankenhaus - Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer-, Krankentagegeld) angesetzt werden. Dies gilt ebenso für Beiträge zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Risikolebensversicherung.
Was muss passieren, damit die Entlastung sofort wirksam wird?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern erfolgt die Berücksichtigung automatisch durch die Arbeitgeber. Bei privat versicherten Arbeitnehmern und Beamten besteht die Möglichkeit, im Lohnsteuerabzugsverfahren die konkret abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits bei der monatlichen Abrechnung zu berücksichtigen. Hierfür muss die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen der privaten Krankenversicherer den Arbeitgebern / Dienstherren eingereicht werden.
Selbstständige wenden sich mit ihrer Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen an ihr zuständiges Finanzamt. Eine gesonderte Mitteilung durch den Steuerpflichtigen ist daher nicht erforderlich. Die tatsächlichen Beiträge werden in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Die individuelle Ersparnis ist abhängig vom Einkommen, der Höhe der anzusetzenden Beiträge sowie dem Familienstand. Bei Fragen zu den konkreten Auswirkungen kann nur ein Steuerberater oder die Steuerbehörde weiterhelfen.
Wo sind die Kinder eines verheirateten Elternpaares zu versichern?
Kann ich mein Kind ab Geburt auch bei der VGH versichern?
Durch die Kindernachversicherung können Sie Ihr Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten versichern.
Die Kindernachversicherung gilt für die Vollkostenversicherung, aber auch für die Krankenzusatzversicherung. Welche Voraussetzungen gibt es?
ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei der Provinzial Krankenversicherung versichert
die Beantragung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen
der beantragte Versicherungsschutz darf für das Kind nicht höher sein als der des Elternteils
Kann das Neugeborene mit anderen/weiteren Tarifen versichert werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz für das Neugeborene zu erhöhen oder zu erweitern. Für den höherwertigen Versicherungsschutz ist eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Wann gibt es einen Familienrabatt bei der VGH Krankenversicherung?
Wer erhält den Familienrabatt?
Kinder, Jugendliche sowie Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden
Weitere Voraussetzungen:
Mindestens ein Elternteil muss bei uns versichert sein
Die Person mit Anspruch auf Familienrabatt muss im selben Vertrag wie das Elternteil versichert sein
Der Beitrag für das versicherte Elternteil muss mindestens dem Wert des Rabattes entsprechen
Wird die private Krankenversicherung im Alter zu teuer?
Um Ihnen über die gesamte Vertragslaufzeit ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern, sind unsere Beiträge vorausschauend kalkuliert. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird ein Polster angespart. Diese Alterungsrückstellungen werden im Alter wieder abgebaut. So werden Mehrbelastungen – bedingt durch ein erhöhtes Krankheitsrisiko – aufgefangen. Das Ergebnis: faire Beiträge und eine gute Beitragsentwicklung. Mehr dazu können Sie in unserer Broschüre nachlesen.
Mit dem Abschluss einer persönlichen Beitragsentlastung (PBE) besteht außerdem die Möglichkeit, sich eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter zu sichern.
Wie kann ich eine private Krankenversicherung bei der VGH abschließen?
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig? Sind haben Anspruch auf Beihilfe als Beamter oder Anwärter? Liegt Ihr Einkommen als Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze?
Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, steht Ihnen die PKV offen.
Schritt 2: Unverbindlich beraten lassen
Nehmen Sie dazu gerne direkt Kontakt mit uns auf:
Telefon: 0800 175 0844
E-Mail: service@vgh.de
Schritt 3: Versicherungsschutz wählen
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch entscheiden Sie sich für die Tarife, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten passen.
Schritt 4: Antrag stellen
Zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung gehören einige Gesundheitsfragen. Wichtig für Ihren Versicherungsschutz ist, dass Sie diese wahrheitsgemäß beantworten. Haben Sie Vorerkrankungen? Dann können Sie vorab unverbindlich klären, ob Sie einen Risikozuschlag bezahlen müssen oder die Aufnahme in die PKV nicht möglich ist. Sprechen Sie dazu Ihren Berater direkt an.
Schritt 5: Vorversicherung kündigen
Wurde Ihr Antrag angenommen, können Sie Ihre Vorversicherung kündigen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Berater gern.
Kann ich meinen Versicherungsschutz später noch ändern oder erweitern?
Kann ich meinen Selbstbehalt ändern?
Sie können Ihren kalenderjährlichen Selbstbehalt in unserem Vollkostentarif ändern. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Soll der Selbstbehalt reduziert werden, muss ein Antrag gestellt und eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Wir empfehlen eine Änderung des Selbstbehaltes immer zum Jahreswechsel.
Kann ich meinen Versicherungsumfang einfach erhöhen?
Grundsätzlich muss für einen höheren Versicherungsschutz erneut ein Antrag gestellt und eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Auch für eine Reduzierung des Selbstbehaltes muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Eine Ausnahme bieten wir in einigen Tagegeldern: Sie erhalten, wenn es tariflich vorgesehen ist, regelmäßige Möglichkeiten zur Leistungsanpassung (Dynamisierung). Der Versicherungsumfang kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erhöht werden.
Auch die spätere Ergänzung einer persönlichen Beitragsentlastung (PBE) ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Tarifwechsel-Leitlinien der privaten Krankenversicherung
Sie sind lebenslang nicht an Ihren Tarif gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife zu wechseln (Tarifwechselrecht nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)).
Auch wir haben unseren Beitritt zu diesen Leitlinien gegenüber dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. erklärt.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite vom Verband der privaten Krankenversicherung e. V.: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/pkv-tarifwechsel-leitlinien/
Habe ich freie Arzt- und Krankenhauswahl in der PKV?
Spezialistensuche und Zweitmeinung mit BetterDoc
In Deutschland gibt es ca. 2.000 Krankenhäuser und 400.000 berufstätige Ärzte – sicher nicht immer einfach, die richtige Wahl zu treffen.
Möglicherweise suchen Sie einen erfahrenen Arzt für eine Behandlung oder eine spezialisierte Klinik für eine bevorstehende OP. Vielleicht möchten Sie auch sichergehen, dass eine geplante Operation wirklich erforderlich ist und suchen nach einer kompetenten Zweitmeinung.
Dazu hat die VGH Krankenversicherung für ihre Kunden eine Kooperation mit BetterDoc.
Wie werden Behandlungen in der PKV abgerechnet?
Diese Rechnung reichen Sie dann bei uns ein und erhalten die tariflich vorgesehene Erstattung auf Ihr Konto ausgezahlt. Ob Sie die Behandlung schon vorab begleichen oder auf unsere Leistungsabrechnung warten, entscheiden Sie.
Kosten für Krankenhausaufenthalte werden in der Regel bei Vorlage der "Card für Privatversicherte" direkt mit uns abgerechnet.
Wichtig, wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben:
Auch Sie erhalten nach der Behandlung eine privatärztliche Rechnung. Sagen Sie am besten in der Praxis Bescheid, dass Sie Anspruch auf Beihilfe haben und die Rechnung in doppelter Ausführung benötigen.
Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns ein. Die Kontaktdaten Ihrer Beihilfestelle und Ihre Beihilfenummer erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn. Fragen Sie einfach bei Ihrer Dienststelle nach.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sind Sie arbeitsunfähig?
Dann melden Sie sich umgehend bei uns. Sie können uns telefonisch informieren oder über den Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ Kontakt aufnehmen.
Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Behandlung abgesichert ist?
Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhelfen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
Was bietet die App „VGH Gesundheit“ und wie funktioniert der Arztbesuch online?
Zudem haben unsere Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherten die Möglichkeit, über unseren Gesundheitspartner TeleClinic einen einfachen Arztbesuch online durchzuführen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema: Funktionen der App „VGH Gesundheit“
Erhalte ich Beiträge zurück, wenn ich keine Leistungen einreiche?
Wie sind die Bearbeitungsfristen in der Pflegepflichtversicherung?
Frist | Anträge auf
Pflege-bedürftigkeit | Fristüber-
schreitung | |||
---|---|---|---|---|---|
Statistik 2023 | |||||
5 Wochen | 44 | 8 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 13 | 1 | |||
Statistik 2022 | |||||
5 Wochen | 30 | 5 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 9 | 1 | |||
Statistik 2021 | |||||
5 Wochen | 31 | 4 (13 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 5 | 0 | |||
Statistik 2020 | |||||
5 Wochen | 33 | 5 (15 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 2 | 0 | |||
Statistik 2019 | |||||
5 Wochen | 25 | 6 (24 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 0 | 0 | |||
Statistik 2018 | |||||
5 Wochen | 25 | 6 (24 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 2 | 0 | |||
Statistik 2017 | |||||
5 Wochen | 22 | 6 (27 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 2 | 0 | |||
Statistik 2016 | 5 Wochen | 16 | 0 | ||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 3 | 0 | |||
Statistik 2015 | |||||
5 Wochen | 4 | 1 (25 %) | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 4 | 1 (25 %) | |||
Statistik 2014 | |||||
5 Wochen | 7 | 0 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 1 | 0 | |||
Statistik 2013 | |||||
5 Wochen | 1 | 0 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 0 | 0 | |||
Statistik 2012 | |||||
5 Wochen | 1 | 0 | |||
2 Wochen | 0 | 0 | |||
1 Woche | 0 | 0 |
Mit dieser Erweiterung der stationären Absicherung werden Ihnen die Kosten für folgende Leistungen erstattet:
Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Unterbringung im Zweibettzimmer
Sonderverpflegung und erweiterte Zimmerausstattung (Bad, TV, Telefon)
Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:
Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts
Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
Zur Ergänzung Ihrer Beihilfe und der privaten Grundversorgung:
Differenzkosten zwischen Ein- und Zweibettzimmer bzw. bei Verzicht 15 € Krankenhaustagegeld
Sehhilfen bis zu 180 €, alle 36 Monate
Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte (z. B. Homöopathie, Phytotherapie)
Kurtagegeld bis zu 21 € je Tag für stationäre Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte bis zu einer Dauer von 28 Tagen
Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während Reisen bis zu sechs Wochen Dauer – inklusive der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten bis zu 105 € pro Versicherungsjahr
Erstattung von Material- und Laborkosten im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen
Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Unsere Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarif VGH PflegeBahr
Staatlich geförderte Basisabsicherung
60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif VGH PflegeSchutz
Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
Umfassende Service- und Assistanceleistungen
Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
Keine Wartezeiten
Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:
Unterkunft und Verpflegung
Kurtaxe und Kurplan
Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
FAQ – Fragen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter
Beihilfe und Heilfürsorge – Was ist das?
Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für Beamte und Richter. Für Soldaten – und teilweise Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankensicherung auch in Form der truppenärztlichen Versorgung oder der (freien) Heilfürsorge ausgestaltet sein.
Was ist Beihilfe?
Beamte erhalten für sich selbst und ihre Angehörigen von ihren Dienstherren (Bund/Landesbehörde) eine Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um Leistungen, mit denen sich der Dienstherr direkt an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder Todesfall beteiligt. Der Dienstherr erstattet in einem bestimmten Umfang die entstandenen Krankheitskosten für Beamte und deren Angehörige.
Der von der Beihilfe nicht gedeckte Teil muss seit 2009 über eine sogenannte Restkostenversicherung in der PKV abgesichert werden. Hierzu haben der Bund und die Länder entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe für die Beteiligung an den Kosten (= Beihilfebemessungssätze) sowie die Leistungen festgeschrieben wurden.
Auch wir bieten diese Absicherung an – vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin!
Was ist Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge (auch freie Heilfürsorge genannt) in Deutschland bezeichnet die Übernahme von Gesundheitsleistungen durch den Dienstherrn für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen. Die Heilfürsorge gehört zu den allgemeinen Fürsorgepflichten als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (§ 33 Abs. 5 Grundgesetz).
Im Unterschied zur Beihilfe werden bei Heilfürsorge 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung durch den Dienstherrn übernommen. Die Heilfürsorge gehört weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung an.
Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der GKV. Sie erstrecken sich von vorbeugender Gesundheitsvorsorge über die Behandlung im Krankheitsfall bis hin zu Untersuchungen während der Schwangerschaft, Entbindung, zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Behandlungen im Ausland und die bedarfsgerechte Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Folgende Personengruppen erhalten Heilfürsorge, wobei Unterschiede zwischen den Ländern bestehen können:
Berufsfeuerwehrleute
Polizeivollzugsbeamte der Länder
Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei in Form von freier Heilfürsorge
Soldaten in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
Die Heilfürsorge wird ausschließlich den eben genannten Personengruppen gewährt. Berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten Beihilfe nach der jeweils geltenden Beihilfevorschrift, sofern sie nicht selber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Was ist bei Beamten anders als bei Angestellten?
Verbeamtete Personen sind – anders als Arbeitnehmer – nicht durch die Sozialversicherung abgesichert. Ihre Absicherung übernimmt der jeweilige Dienstherr. Er zahlt nicht nur die Bezüge während der Dienstzeit, sondern im Anschluss auch die Pension.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Beamte und Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Oftmals entscheiden sie sich aufgrund starker Leistungen und finanzieller Vorteile durch die Beihilfe für einen Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung ist für Beamte in Deutschland in der Regel deutlich sinnvoller als die freiwillige gesetzliche Versicherung, denn Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Durch den Beihilfeanspruch müssen sie nur einen Teil ihrer Krankheitskosten privat versichern. Der Hauptteil der Kosten gilt als Leistung der Beihilfe.
Und nicht zu vergessen: Als gesetzlich krankenversicherter Beamter sind Sie Kassenpatient, der zuerst die Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen muss. Nur mit der Kombination aus Beihilfe und einer privaten Krankenversicherung haben Sie als Privatpatient entsprechend Ihres Tarifes Anspruch auf eine optimale Versorgung beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus.
Was ist die pauschale Beihilfe?
In einigen Bundesländern haben neu verbeamtete Staatsbedienstete die Möglichkeit, eine Art Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Mit einer Entscheidung für diese sogenannte pauschale Beihilfe verzichten sie jedoch auf zahlreiche Vorteile, die sie als Beamter mit der Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung haben. Das gilt insbesondere für einen flexiblen und umfassenden Versicherungsschutz.
Eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet, müssen Beamtinnen und Beamte dann den Beitrag zur GKV alleine zahlen.
Kann ich meine Familie mitversichern?
Kinder von Beihilfeberechtigten können grundsätzlich ebenfalls Beihilfe bekommen, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens ab dem 25. Lebensjahr endet der Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen.
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erhalten Beihilfe, wenn ihre Einkünfte eine bestimmte Summe nicht übersteigen. Entscheidend ist die Höhe des Einkommens im vorletzten Kalenderjahr vor dem Antrag auf Beihilfe. Für die einzelnen Bundesländer bzw. den Bund bestehen unterschiedliche Einkommensgrenzen.
Haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge? Dann haben Ihre Familienmitglieder unter den vorgenannten Bedingungen Anspruch auf Beihilfe.
Wir beraten Sie auch gern zur Absicherung Ihrer Familie – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus ist in der privaten Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, stellt Ihnen der Arzt seine erbrachten Leistungen in Rechnung.
Tipp: Sagen Sie am besten in der Praxis Bescheid, dass Sie Anspruch auf Beihilfe haben und die Rechnung in doppelter Ausführung benötigen.
Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns ein*. Die Kontaktdaten Ihrer Beihilfestelle und Ihre Beihilfenummer erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn. Fragen Sie einfach bei Ihrer Dienststelle nach.
Von uns erhalten Sie dann die tariflich vorgesehene Erstattung auf Ihr Konto ausgezahlt. Ob Sie die Behandlung schon vorab begleichen oder auf unsere Leistungsabrechnung warten, entscheiden Sie.
*Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sie haben Fragen? Das Team der Leistungsabteilung ist unter der Telefonnummer 0511 362- 4407 gern für Sie da.
Was muss ich tun, wenn sich mein Beihilfesatz ändert?
Ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Schicken Sie uns einfach den neuen Beihilfebescheid zu und wir passen Ihren Vertrag den neuen Gegebenheiten an – ganz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Versäumen Sie bitte die Frist von 6 Monaten nicht!
Welche wichtigen Versicherungen benötige ich als Beamtenanwärter noch?
Neben der Krankenversicherung, die in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, sollten Sie sich als Beamter auf Widerruf unbedingt für den Fall der Dienstunfähigkeit absichern, da Sie bei Dienstunfähigkeit nur eine minimale finanzielle Absicherung und damit ein hohes existenzielles Risiko haben. Am besten, Sie vereinbaren dazu ein Beratungsgespräch mit uns.
Weiter ganz wichtig: die Haftpflichtversicherung. Bei Ihren Eltern können Sie nur während der Ausbildung, die unmittelbar auf die schulische Ausbildung folgt, mitversichert sein. Folgte auf die Schulzeit eine zweite Ausbildung wie zum Beispiel ein Studium, benötigen Sie jetzt eine eigene Haftpflichtversicherung. Diese sollten Sie mit einer Dienst- und Amts-Haftpflichtversicherung ergänzen – inklusive Schlüsselverlust-Versicherung.
Download zur Privaten Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Der VGH Unfallschutz
Krankentagegeld
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.