Inventar­versicherung

Schutz bei Schäden an Ihrer Betriebseinrichtung

Die Gewerbliche Inventar­versicherung der VGH

Das In­ven­tar Ih­res Un­ter­neh­mens hat nicht nur fi­nan­ziel­len Wert, es bil­det auch die Grund­la­ge Ih­rer Ar­beit. Doch durch ei­nen Ein­bruch oder ein Feu­er kann die­se Grund­la­ge schnell zer­stört wer­den. Es muss auf ein­mal al­les er­setzt wer­den – schlimms­ten­falls muss Ihr Be­­trieb ei­ni­ge Ta­ge, Wo­chen oder Mo­na­te ru­hen. Im Scha­­den­­fall kön­­nen schnell ho­he Sum­men zu­sam­men­­kom­men.

Ihre Vorteile
01

Sie sind um­fas­send vor fi­nan­ziel­len Fol­gen im Fal­le ei­nes Feuer-, Lei­­tungs­­was­­ser-, Sturm- und Hagel- oder Ein­­bruch­­­dieb­­­stahl­­­scha­­dens ab­­ge­­si­chert.


02

Im Scha­den­fall er­­hal­­ten Sie in der Re­­gel den Neu­­wert ein­­schließ­­lich Preis­­­stei­­ge­­run­­gen und Fol­­ge­­­kos­­ten der zer­­stör­­ten Sa­chen.


03

Er­gän­zen­de Ab­si­che­rung der fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen ei­ner Un­­ter­­­bre­chung des Betriebs oder ei­­nes Be­­triebs­­­still­­stands über ei­­ne Ertrags­aus­fall­ver­sicherung mö­g­­lich.

Inventarversicherung – unser Produkt im Überblick

Essen­ziell für je­den
  • Mit unserer Inventarversicherung bieten wir Ihnen individuellen Versicherungsschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen für Ihre Betriebseinrichtung und Ihren gesamten Warenbestand.
  • Im Scha­den­fall über­neh­men wir die Kos­ten der Wie­der­her­stel­lung bzw. Wie­­der­­be­­schaf­­fung des be­­schä­­dig­­ten oder zer­­stör­­ten In­­ven­­tars zum Neu­­wert.
Ihr zusätzlicher Schutz zur In­ven­tar­ver­sicherungErtrags­aus­fall­ver­sicherung

Eigentlich sind es „nur“ Möbel, Ma­schi­nen oder Ma­te­rial, doch ohne Ihr In­ven­tar steht der Be­trieb still. So­lan­ge Schä­den re­pa­riert wer­den oder Er­satz be­sorgt wird, kön­nen Sie kei­ne Auf­trä­ge an­neh­men und Ein­nah­men er­wirt­schaf­ten. Die Er­trags­aus­fall­ver­sicherung ist eine wich­ti­ge Er­gän­zung zur In­ven­tar­ver­sicherung. Sie bie­tet Ih­nen weit­rei­chen­den Schutz vor den wirt­schaft­lichen Fol­gen ei­ner Un­ter­brechung des Betriebs.

FAQ – die häufigsten Fragen zur In­ven­tar­versicherung
Welche Inventarversicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Berater helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Inventarschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Inventarversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Inventarversicherung wichtig?
    Eine gewerbliche Inventarversicherung ist generell für jedes Unternehmen empfehlenswert.
    Für Handwerksbetriebe mit vielen Maschinen und Werkzeugen, für Händler mit großem beziehungsweise teurem Lagerbestand an Waren oder Vorräten oder für das produzierende Gewerbe wie z. B. Druckereien ist eine Inventarversicherung nahezu unverzichtbar.

Was ist versichert?
    In unserer gewerblichen Inventarversicherung besteht Versicherungsschutz für:
    • die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
    • alle Waren und Vorräte in Ihren Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen
    • Sachen Ihrer Kunden, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur in Ihrer Obhut befinden
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte durch Schäden wie beispielsweise:
    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Einbruchdiebstahl
    • Plusschutz wie z.B. böswillige Beschädigung oder Rauch und Ruß
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Inventarversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall erhalten Sie in der Regel den Neuwert der zerstörten Sachen ersetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis. Bei beschädigten Sachen erhalten Sie die notwendigen Reparaturkosten.

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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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