- Für alle Mopedfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
- Übrigens: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Versicherung abschließen, fällt der Jahresbeitrag natürlich entsprechend geringer aus.
Mopedversicherung
Klein, wendig und günstigDie Mopedversicherung der VGH
Die Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern verpflichtend. Mit der Versicherung erhalten Sie für Ihr Fahrzeug auch ein gültiges Kennzeichen. Die Mopedversicherung der VGH bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall.
Ihre Vorteile
01
Jetzt auch mit digitaler Mopedcard gut geschützt in die Mopedsaison
02
Starke Kombination aus Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung
03
Langjährige Mopedkunden profitieren bei der Einstufung in die Kfz-Versicherung
Das sollten Sie über das Versicherungskennzeichen wissen
Egal, ob Sie mit Mofa, Moped, Roller oder E-Bike unterwegs sind: Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung als grundlegenden Versicherungsschutz. Sie ist wichtig, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug einen finanziellen Schaden verursachen. Neben Sachschäden können bei Unfällen auch Personen zu Schaden kommen – die finanziellen Folgen können immens sein. Deshalb gilt für alle Kleinkrafträder eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Als Nachweis erhalten Sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen („Mopedkennzeichen“). Die Farbe des Kennzeichens wechselt regelmäßig in den Farben Grün, Schwarz und Blau. So kann der Versicherungsstatus bei Kontrollen jederzeit abgelesen werden.
Haftpflicht und Teilkasko kombinieren
Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie Anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern. Falls Sie in Versicherungsfragen noch Starthilfe benötigen, kommen Sie einfach zur VGH. Wir bieten Ihnen sehr guten Service und Beratung ganz in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich jetzt über unsere Tarife für Mopedfahrer.
Mopedversicherung – unsere Tarife im Überblick
* 49 € Mopedbeitrag für die Haftpflichtversicherung jährlich. Für andere Wagnisse, wie E-Scooter, Krankenfahrstühle und Ähnliche, gelten gesonderte Beiträge.
Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | ||
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Beitrag Haftpflichtversicherung ab 1. März 2024
Dies ist der Beitrag, den Sie ab dem ausgewählten Versicherungsbeginn für die Haftpflichtversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres zahlen müssen.
| 49 €* | ||
Beitrag Teilkaskoversicherung ab 1. März 2024
Dies ist der Beitrag, den Sie ab dem ausgewählten Versicherungsbeginn für die Teilkaskoversicherung bis zum Ende des Verkehrsjahres zahlen müssen.
| 33 €*
(150 € Selbstbeteiligung) | ||
Gesamtbeitrag (inkl. VersSt.) ab 1. März 2024
Dies ist der Gesamtbeitrag, den Sie ab dem ausgewählten Versicherungsbeginn für den gewünschten Deckungsumfang bis zum Ende des Verkehrsjahres zahlen müssen.
| 49 €* | 82 €* | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
| |||
Personenschäden
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | 15 Mio. € | |
Sach- und Vermögensschäden
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | 100 Mio. € | |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert sind Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
| |||
Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf das Fahrzeug.
| |||
Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmungen auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.
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Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
| bis 3.000 € | ||
Tierbiss
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln und Leitungen und Folgeschäden daraus bis 3.000 € je Schadenereignis.
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Lawinen, Erdrutsch, Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist naturbedingter Einsturz von natürlichen Hohlräumen.
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Schlüsselverlust
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Fahrzeug- und Zubehörteile
Mitversichert sind alle Teile, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit dem Fahrzeug fest verbunden wurden, Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
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E-Scooter und weitere Fahrzeuge versichern
Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen das Kennzeichen bequem nach Hause.
Sie können bei uns zusätzlich zu Mopeds, Rollern und Mokicks folgende Fahrzeuge versichern:
FAQ – die häufigsten Fragen zur Mopedversicherung
Welche Mopedversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Mopedversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Mopedschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Mopedschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Mopedversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
IIn der Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. März. Die Versicherung läuft ab diesem Stichtag genau ein Jahr. Der Farbwechsel hilft dabei, die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen. So gibt es immer einen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz.
Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
Ja, es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektrokleinstfahrzeug gewisse Eigenschaften besitzen, damit es die Versicherungsplakette bekommt.
Welche Voraussetzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Versicherungsplakette erhält?
Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Haltestange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine helltönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
Downloads und weitere Informationen zur Mopedversicherung
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.
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