Mo­ped­ver­sicherung

Klein, wendig und günstig

Die Mo­ped­ver­sicherung der VGH

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern verpflichtend. Mit der Versicherung erhalten Sie für Ihr Fahrzeug auch ein gültiges Kennzeichen. Die Mopedversicherung der VGH bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall.

Ihre Vorteile
01

Jetzt auch mit digitaler Mopedcard gut geschützt in die Mopedsaison


02

Starke Kombination aus Haft­pflichtversicherung und Teil­kas­koversicherung


03

Langjährige Moped­kun­den pro­fi­tie­ren bei der Ein­stu­fung in die Kfz-Versi­che­rung

Das sollten Sie über das Versicherungskennzeichen wissen

Egal, ob Sie mit Mofa, Moped, Roller oder E-Bike unterwegs sind: Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung als grundlegenden Versicherungsschutz. Sie ist wichtig, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug einen finanziellen Schaden verursachen. Neben Sachschäden können bei Unfällen auch Personen zu Schaden kommen – die finanziellen Folgen können immens sein. Deshalb gilt für alle Kleinkrafträder eine gesetzliche Versicherungspflicht.


Als Nachweis erhalten Sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen („Mopedkennzeichen“). Die Farbe des Kennzeichens wechselt regelmäßig in den Farben Grün, Schwarz und Blau. So kann der Versicherungsstatus bei Kontrollen jederzeit abgelesen werden.

1. März ist Stichtag!
  • Für alle Mopedfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
  • Übrigens: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Versicherung abschließen, fällt der Jahresbeitrag natürlich entsprechend geringer aus.

Haftpflicht und Teilkasko kombinieren

Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie Anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern. Falls Sie in Versicherungsfragen noch Starthilfe benötigen, kommen Sie einfach zur VGH. Wir bieten Ihnen sehr guten Service und Beratung ganz in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich jetzt über unsere Tarife für Mopedfahrer.

Mopedversicherung – unsere Tarife im Überblick

* 49 € Mopedbeitrag für die Haftpflichtversicherung jährlich. Für andere Wagnisse, wie E-Scooter, Krankenfahrstühle und Ähnliche, gelten gesonderte Beiträge.

Haftpflicht

Haftpflicht und Teilkasko

Beitrag Haft­pflicht­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zum En­de des Ver­si­che­rungs­jah­res zah­len müs­sen.
49 €*
Beitrag Teil­kas­ko­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bis zum En­de des Ver­kehrs­jah­res zah­len müs­sen.
33 €* (150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.)
ab 1. März 2024
Dies ist der Ge­samt­bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für den ge­wünsch­ten Deckungs­um­fang bis zum En­de des Ver­kehrs­jah­res zah­len müs­sen.
49 €*
82 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Per­so­nen­schä­den
Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren.
Glas­bruch
Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs.
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.
bis 3.000 €
Tier­biss
Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln und Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus bis 3.000 € je Schadenereignis.
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist na­tur­be­ding­ter Ein­sturz von na­tür­li­chen Hohl­räu­men.
Schlüs­sel­ver­lust
Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
Mit­ver­si­chert sind al­le Tei­le, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit dem Fahr­zeug fest ver­bun­den wur­den, Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.
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E-Scooter und weitere Fahrzeuge versichern

Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen das Kennzeichen bequem nach Hause. 

Sie können bei uns zusätzlich zu Mopeds, Rollern und Mokicks folgende Fahrzeuge versichern:

  • 3-rädriges Kleinkraftrad (bis 45 km/h)
  • leichtes 4-rädriges Kfz (bis max. 425 kg)
  • Quad (bis max. 425 kg)
  • Krankenfahrstuhl/Seniorenfahrzeug (bis 25 km/h; bis 30 km/h)
  • E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeug (bis 20 km/h)
  • Balance Board
FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zur Mo­ped­ver­si­che­rung
Welche Mopedversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Mopedversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Mopedschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Mopedschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Mopedversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
IIn der Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. März. Die Versicherung läuft ab diesem Stichtag genau ein Jahr. Der Farbwechsel hilft dabei, die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen. So gibt es immer einen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz.
Brauche ich eine Ver­sicherung für meinen E-Scooter?
Ja, es besteht eine gesetz­liche Ver­sicherungs­pflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektro­kleinst­fahr­zeug gewisse Eigen­schaften besitzen, damit es die Ver­sicherungs­plakette be­kommt.
Welche Vor­aus­setzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Ver­sicherungs­pla­kette er­hält?
Das Fahr­zeug muss eine gültige Betriebs­­er­laubnis besitzen. Außer­dem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Halte­stange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine hell­tönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg be­tragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
Downloads und weitere Informationen zur Mopedversicherung
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

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