Firmen-Unfallschutz

Tun Sie etwas Gutes für Ihre Mitarbeiter

Der Firmen-Unfallschutz der VGH

Der Er­folg Ih­res Un­ter­neh­mens hängt vor al­lem vom Ein­satz Ih­rer Mit­­ar­bei­ter ab. Die­se sind Ihr wert­volls­tes Ka­pi­tal. Ver­un­glückt ei­ner Ih­rer Mit­­ar­bei­ter, hat das auch Fol­gen für Ihr Un­ter­neh­men – egal, ob sich der Un­fall wäh­rend der Ar­beit oder in der Frei­zeit er­eig­net. Zei­gen Sie Ih­ren Mit­ar­bei­tern, was sie Ih­nen wert sind, in­dem Sie sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Un­fäl­len schüt­zen.

Ihre Vorteile
01

Sie und Ihre Mit­arbeiter er­halten zusätz­lichen und besseren Ver­sicherungs­schutz, als ihn die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung gewährt.


02

Sie bieten Ihren An­ge­stellten einen Mehr­wert und steigern Ihre Attrak­tivität als Arbeit­geber.


03

Ihre Firma profitiert zudem von Steuer­vorteilen.

Firmen-Unfallschutz Komfort und Premium – unser Pro­dukt im Über­blick


So gut wie ei­ne Ge­halts­­er­hö­hung

  • Mit un­se­rem Firmen-Unfallschutz Komfort und Premium schüt­zen Sie sich und Ih­re Mit­­ar­bei­ter vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen ei­nes Un­­falls.
  • Wir leis­ten be­reits ab 1 % In­va­li­di­tät und auch dann, wenn die ge­setz­li­che Un­fall­­ver­­si­che­rung und die Be­rufs­­ge­nos­sen­­schaft nicht grei­fen.
  • Der Firmen-Unfallschutz Premium lässt sich flexibel für Ihre Bedürfnisse gestalten und bietet einen umfassenden Schutz inkl. vieler mitversicherter Leistungen. Oder wählen Sie im Firmen-Unfallschutz Komfort aus drei Paketen die passende Absicherung. Unser günstiger Komfort-Schutz konzentriert sich auf die wesentlichen Kernleistungen.
  • Wir un­ter­stüt­zen Sie bei fi­nan­ziel­len Be­­las­tun­gen wie Ver­dienst­­aus­fall, The­ra­pie- und Pfle­ge­­kos­ten, Um­­bau­­maß­­nah­men in der Woh­nung, am Haus oder am Au­to so­wie für Hilfs­­mit­tel (z. B. ei­nen Roll­­stuhl).
Ihr zu­sätz­licher Schutz zum Firmen-Unfallschutz PremiumSofortPlus: schnelle Sofortleistungen

Mit unserem umfangreichen Zusatzpaket können Sie den Firmen-Unfallschutz Premium nochmals um Sofortleistungen erweitern:

  • 200 Euro Leistung bei unfallbedingten ambulanten Operationen
  • 300 Euro Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen
  • 5.000 Euro Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen
  • Mitversicherung von Gesundheitsschädigungen durch Röntgen-, Laser- und ultraviolette Strahlen
  • 500 Euro Sofortleistung bei bestimmten Kopfverletzungen, wenn ein Schutzhelm getragen wurde
FAQ – die häufigsten Fragen zum Firmen-Unfallschutz
Wie verhalte ich mich, wenn meine Mitarbeiter Leistungen aus dem Firmen-Unfallschutz in Anspruch nehmen möchten?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Unfallversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unfälle sind im Firmen-Unfallschutz versichert?
    Wir leisten nicht nur bei klassischen Unfällen wie Stürzen finanzielle Hilfe, sondern auch bei:
    • Unfällen infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall, sowie durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen
    • Infektionen, Impfschäden oder Insektenstichen (auch Zeckenstiche).
Welche Leistungen können versichert werden?
    • Welche Leistungen im Firmen-Unfallschutz Komfort und Premium vereinbar werden können, finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Wo und wann besteht Versicherungsschutz?
    In unserem Firmen-Unfallschutz sind je nach Absicherung Unfälle rund um die Uhr, am Arbeitsplatz, zu Hause und in der Freizeit versichert.
Wie lang sind die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen?
    Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Allerdings lohnt sich vorausschauendes Handeln: Bei Abschluss eines 3-Jahres-Vertrags erhalten Sie einen Nachlass von 10 %.

    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wie sieht die Besteuerung des Firmen-Unfallschutzes aus?
    Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur steuerlichen Behandlung des Firmen-Unfallschutzes.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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