- Die maximale Fahrleistung beträgt 10.000 Kilometer pro Jahr.
- Das Mindestalter für Fahrberechtigte ist 23 Jahre oder 18 Jahre, wenn Pkw und Kräder max. max. 110 kW Leistung haben. Für Premiumfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 30 Jahren.
- Das Fahrzeug muss mindestens die Zustandsnote 3 haben.
- Ein Alltags-Pkw muss uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
- Sie haben für Ihr Fahrzeug mindestens einen überdachten Stellplatz.
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