Motor­rad­versicherung

Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern

Die Motor­rad­ver­sicherung der VGH

Sobald der Früh­ling kommt, packt al­le Bi­ker der Wunsch nach Frei­heit, den sie auf aus­gie­bi­gen Tou­ren mit ih­ren Ma­schi­nen aus­le­ben wol­len. Da­mit Sie wei­ter­hin sorg­los mit Ih­rem Mo­tor­rad un­ter­wegs sind, soll­ten Sie auch über Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz nach­den­ken. Mit der VGH er­hal­ten Sie sehr gu­te Leis­tun­gen und ei­nen tol­len Ser­vice. In­for­mie­ren Sie sich jetzt!

Ihre Vorteile
01

Schnelle, problem­lo­se Scha­den­ab­wick­lung


02

Kfz-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung mit in­te­grier­tem eu­ro­pa­wei­ten Au­to­schutz­brief


03

Individuelle Bei­trä­ge dank flexiblem Ver­si­che­rungs­schutz

Motorradversicherung – unsere Tarife im Überblick

Haft­pflicht Komfort

Teilkasko Komfort

Vollkasko Komfort

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Per­so­nen­schä­den bis
Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zung­saus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
100 Mio. €
Auto­schutz­brief
Mit dem VGH Autoschutzbrief er­hal­ten Sie zu­sätz­lich zur Haft­pflicht ei­nen Au­to­schutz­brief, der vie­le Leis­tun­gen für Rei­sen mit und ohne Fahr­zeug ent­hält. Hier ein Aus­zug der Leis­tun­gen: Pan­nen­hil­fe vor Ort, Ab­schlepp- und Ber­gungs­kos­ten, Miet­wa­gen und Ü­ber­nach­tungs­kos­ten, Er­satz­teil­ver­sand ins Aus­land, Pick-up-Ser­vice, me­di­zi­nisch not­wen­di­ger Rück­trans­port, Kin­der­rück­ho­lung, Er­satz von Rei­se­do­ku­men­ten, Rei­se­ab­bruch­kos­ten, Rei­se­rück­ruf­ser­vice.
wählbar
wählbar
wählbar
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.
Brand oder Explosion
Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.
Zu­sam­menstoß mit Tieren al­ler Art
Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.
Glas­bruch und Glas­re­pa­ra­tur
Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.
Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung
bis 10.000 €
bis 10.000 €
Tier­biss
Wir erset­zen Tier­bissschä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tungen, Dämm­stoffen, Man­schetten im Motor­raum und Folge­schäden bis 10.000 € je Schaden­ereignis.
bis 10.000 €
bis 10.000 €
La­wi­nen, Erd­rutsche und Erd­fall
La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schlüs­sel­ver­lust
Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.
Neupreisentschädigung
bis 18 Monate
bis 18 Monate
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses
bis 300 €
bis 300 €
Van­da­lis­mus
Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.
Selbst ver­schulde­te Un­fäl­le
Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.
Fah­rer­flucht des Un­fall­geg­ners
Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.
Trans­port auf ei­nem Schiff
Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt o­der un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht o­der der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.
Rabattschutz
auf Wunsch
auf Wunsch
-
FAQ – die häufigsten Fragen zur Motor­rad­versicherung
Welche Motorradversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorradversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Motorradschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berate kontaktieren.
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsstelle als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad besteht. Für die Zulassung benötigen Sie ebenfalls Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.

Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen gilt für eine bestimmte Phase des Jahres. Diese muss mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate umfassen und darf maximal elf Monate andauern. Ein großer Vorteil ist es, dass Sie nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle gehen müssen, um Ihr Motorrad im Frühjahr an- und im Winter wieder abzumelden. Über das Saisonkennzeichen bleibt das Motorrad auch in der kalten Jahreszeit versichert (Ruheversicherung). Es ist dann allerdings abgemeldet und darf nicht bewegt werden. Auch die Versicherungsbeiträge ruhen dann, was wiederum einiges an Geld spart.
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
Für Zweiräder gibt es die Führerscheinklassen Mofa, AM, A1, A2 und A.

Wer ein Mofa fahren möchte, muss 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen. Das Mofa darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h haben und nur für eine Person ausgelegt sein.

Mit 16 Jahren können Führerscheine der Klassen AM (klassischer Roller-Führerschein) oder A1 (Schein für 125er-Maschinen) gemacht werden. Hierfür sind Theorie und Praxis erforderlich. Die Klasse AM berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder einer Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf sogar mehr als Tempo 80 gefahren werden, wenn das Leichtkraftrad maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von maximal 11 kW hat.

Kleine Motorräder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg dürfen ab 18 Jahren gefahren werden. Hierfür ist der Führerschein der Klasse A2 notwendig. Nach zwei Jahren kann anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A für große Motorräder absolviert werden. Mit diesem Führerschein dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkungen gefahren werden. Wer direkt bei Klasse A anfangen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Einige Übungsstunden mit dem ungedrosselten Motorrad sind aber in jedem Fall sinnvoll, um Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug zu bekommen.
Wie ist mein Sozius abgesichert?
Ihr Sozius ist grundsätzlich durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Sie den Schaden verursachen. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall, zahlt dessen Versicherung.
Wie kann ich meine Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
Der Schadenfreiheitsrabatt, den Sie mit Ihrem Auto erfahren haben, kann auf das Motorrad übertragen werden.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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