Motorradversicherung
Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern
Die Motorradversicherung der VGH
Sobald der Frühling kommt, packt alle Biker der Wunsch nach Freiheit, den sie auf ausgiebigen Touren mit ihren Maschinen ausleben wollen. Damit Sie weiterhin sorglos mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, sollten Sie auch über Ihren Versicherungsschutz nachdenken. Mit der VGH erhalten Sie sehr gute Leistungen und einen tollen Service. Informieren Sie sich jetzt!
Schnelle, problemlose Schadenabwicklung
Kfz-Haftpflichtversicherung mit integriertem europaweiten Autoschutzbrief
Individuelle Beiträge dank flexiblem Versicherungsschutz
Haftpflicht Komfort | Teilkasko Komfort | Vollkasko Komfort | |||
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Personenschäden bis
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € | ||
Sach- und Vermögensschäden
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € | ||
Autoschutzbrief
Mit dem VGH Autoschutzbrief erhalten Sie zusätzlich zur Haftpflicht einen Autoschutzbrief, der viele Leistungen für Reisen mit und ohne Fahrzeug enthält. Hier ein Auszug der Leistungen: Pannenhilfe vor Ort, Abschlepp- und Bergungskosten, Mietwagen und Übernachtungskosten, Ersatzteilversand ins Ausland, Pick-up-Service, medizinisch notwendiger Rücktransport, Kinderrückholung, Ersatz von Reisedokumenten, Reiseabbruchkosten, Reiserückrufservice.
| wählbar | wählbar | wählbar | ||
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert sind Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf das Fahrzeug.
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Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmungen auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | bis 10.000 € | bis 10.000 € | |||
Tierbiss
Wir ersetzen Tierbissschäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden bis 10.000 € je Schadenereignis.
| bis 10.000 € | bis 10.000 € | |||
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||||
Schlüsselverlust
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Neupreisentschädigung | bis 18 Monate | bis 18 Monate | |||
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses | bis 300 € | bis 300 € | |||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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Selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
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Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Rabattschutz | auf Wunsch | auf Wunsch | |||
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Welche Motorradversicherung brauche ich?
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
Wer ein Mofa fahren möchte, muss 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen. Das Mofa darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h haben und nur für eine Person ausgelegt sein.
Mit 16 Jahren können Führerscheine der Klassen AM (klassischer Roller-Führerschein) oder A1 (Schein für 125er-Maschinen) gemacht werden. Hierfür sind Theorie und Praxis erforderlich. Die Klasse AM berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder einer Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf sogar mehr als Tempo 80 gefahren werden, wenn das Leichtkraftrad maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von maximal 11 kW hat.
Kleine Motorräder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg dürfen ab 18 Jahren gefahren werden. Hierfür ist der Führerschein der Klasse A2 notwendig. Nach zwei Jahren kann anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A für große Motorräder absolviert werden. Mit diesem Führerschein dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkungen gefahren werden. Wer direkt bei Klasse A anfangen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Einige Übungsstunden mit dem ungedrosselten Motorrad sind aber in jedem Fall sinnvoll, um Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug zu bekommen.
Wie ist mein Sozius abgesichert?
Wie kann ich meine Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
Rechtsschutzversicherung
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.