Einkommens- schutz und Unfall

Finanzielle Sicherheit bei Verlust
der Ar­beits­kraft und Unfällen

Einkommensschutz und Un­fall­ver­sicherung der VGH für Land­wirte

Die private Vor­sor­ge­pla­nung ist für Sie als Land­wirt ge­nau­so wich­tig wie die Steue­rung Ih­res Be­triebs. Wenn Sie aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr ar­bei­ten kön­nen und als Haupt­­ver­ant­wort­li­cher des Ho­fes aus­fal­len, ste­hen Sie und Ih­re Fa­mi­lie plötz­lich oh­ne Ein­kom­men dar. Auch nach ei­nem Un­fall ist es wich­tig die fi­nan­ziel­len Fol­gen nicht al­lei­ne tra­gen zu müs­sen. In bei­den Fäl­len bie­ten wir Ih­nen die pas­sen­de Vor­sor­ge­lö­sung.

Ihre Vorteile
01

Schutz bei Be­rufs­un­fä­hig­keit und da­mit Si­cher­heit für Ih­re Fa­mi­lie und für Sie selbst


02

Bei schwe­rer Krank­heit oder Be­­ein­träch­ti­gung grund­­le­­gen­­der Fä­hig­­kei­­ten ist Ih­re Ein­­kom­­mens­­grund­­la­­ge ge­­si­chert.


03

Absicherung von Un­fäl­len – welt­wei­ter Schutz, rund um die Uhr in Be­ruf und Frei­zeit

VGH: Absicherung der Arbeitskraft in Niedersachsen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227 und VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226

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