VGH CyberSchutz

Mit neuen Leistungen

Schutz vor den finanziellen Folgen eines Cyber-Angriffs

Der VGH CyberSchutz

Cyber-Schäden können jeden treffen. Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter erhält eine E-Mail mit einer ganz normalen Auftragsanfrage. Beim Öffnen lädt sich unbemerkt ein Trojaner ins Netzwerk Ihres Unternehmens und die Schadsoftware verbreitet sich über Ihre gesamten E-Mail-Kontakte – von den Zulieferern bis zu Ihren Kunden. Später liest der Trojaner Datenbestände aus und ändert sie sogar. Die Folgen einer Cyber-Attacke sind oft enorme Kosten: für die Datenwiederherstellung, für Schadenersatzansprüche, für die Betriebsunterbrechung oder für die Rechtsberatung.

Ihre Vorteile
01

Minimierung Ihres finanziellen Risikos bei Cyber-Gefahren


02

Umfassender Versicherungsschutz durch modulares Angebot – bestehend aus Basisschutz und wählbarem Zusatzschutz


03

24/7 telefonischer Notdienst – Schadenfeststellung und Behebung durch erfahrene IT-Forensiker mittels Fernwartung oder Vor-Ort-Termin

VGH CyberSchutz – unsere Leistungen im Überblick
Übergreifende Serviceleistungen und Kosten (Basisschutz)

Der VGH CyberSchutz bietet schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall durch einen 24/7 telefonischen Notdienst.

Darüber hinaus übernehmen wir

  • Kosten für forensische Dienstleistungen zur Schadenfeststellung und Schadenbehebung,
  • Kosten für die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen,
  • Kosten für Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach einem Hackerangriff,
  • Kosten für technische und rechtliche Beratung bei einer Cyber-Erpressung,
  • Kosten für Kreditkartenüberwachung und
  • Übernahme von Telefonmehrkosten/-gebühren aufgrund Telefon-Hacking.
Cyber Eigenschäden (Basisschutz)

Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen nach einem Hackerangriff für die Wiederherstellung der Daten, der Systeme sowie des Netzwerks entstehen. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von vertraglichen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen werden ebenfalls übernommen.

Cyber Haftpflichtschäden (Basisschutz)

Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die Ihre Kunden oder Geschäftspartner im Zuge eines Cyber-Angriffs auf Ihr Unternehmen gegen Sie geltend machen. Der VGH CyberSchutz leistet bei:

  • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz,
  • fahrlässiger Bekanntgabe von fremden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem digitalen Weg sowie
  • Verletzung der Netzwerksicherheit oder des PCI-Standards (Kreditkartendaten) sowie
  • nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung infolge eines Cyber-Schadens
Cyber Betriebsunterberchung (Basisschutz)

Dieser Zusatzschutz versichert Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle, die aufgrund einer Cyber-Attacke entstehen – beispielsweise weil Schadsoftware in Ihr Netzwerk gelangt ist. Die Mehrkosten aufgrund einer Betriebsunterbrechung (z.B. Anmietung von IT-Hardware oder Einstellung von Aushilfen) werden ebenfalls übernommen. 

Im Schadenfall wird nach 8 Stunden ein Tagessatz für maximal sechs Monate gezahlt.

Cyber Vertrauensschäden (Zusatzschutz)

Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die Ihnen unmittelbar entstehen und zwar durch:

  • Hackerangriffe,
  • unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, z. B. Veruntreuung oder Betrug durch Vertrauenspersonen und
  • Schäden infolge von unberechtigter Nutzung der IT-Systeme (Krypto-Mining).

 Wir ersetzen Ihnen das Geld, das Ihnen durch diese Vertrauensschäden verloren geht.

Cyber Rechtsschutz (Zusatzschutz)

Der Cyber Rechtsschutz beinhaltet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt sowie eine erste persönliche Beratung durch einen Anwalt, wenn urheberrechtliche Verstöße im Internet begangen worden sein sollten. Außerdem erhalten Sie in folgenden Fällen finanzielle Hilfe, wenn Sie Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche durchsetzen möchten:

  • Rufschädigung im Internet,
  • Identitätsmissbrauch,
  • Missbrauch von Kredit-, Bank oder sonstigen Debitkarten beim Bezahlen im Internet.

Die Ansprüche dürfen dabei nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Hinzu kommt unser Cyber Straf-Rechtsschutz. Dieser greift, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Internet vorgeworfen wird, z. B. bei Beleidigung oder der unerlaubten Verwendung von Bildern auf Ihrer Internetseite. Wenn Sie wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch im Internet Strafanzeige stellen wollen, hilft Ihnen dieser Baustein zudem als aktiver Straf-Rechtsschutz.

Cyber Plus (Zusatzschutz)

Wir übernehmen die Kosten für

  • Betriebsunterbrechungsschäden, wenn Ihre Daten in einer Cloud gespeichert sind und diese ausfällt
  • die Wiederherstellung betriebsnotwendiger Hardware nach einem Cyber-Vorfall
  • Systemverbesserungen, die für die Schließung der im Schadenfall ausgenutzten Sicherheitslücke anfallen
  • das Lösegeld, sofern eine technische Rückgewinnung nicht möglich ist.
Cyber Prävention (Zusatzschutz)

Wir bieten Ihnen den Zugang zu Präventionsdienstleistungen in Form von verschiedenen Sicherheitstools und Webinare über IT-Sicherheit und Datenschutz wie z.B.

  • Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter mit Prüfung und Zertifikat
  • Richtliniengenerator für Themen wie IT-Sicherheit, Datenschutz, Homeoffice
  •  Aufstellung eines Cyber-Notfall-Plans
  • automatisierter Darknetscanner für Ihre Unternehmensdaten
  • Phishing-Simulator.
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Cyber – Gefahren und ihre Folgen

Erfahren Sie mehr über Cyber-Risiken und deren oft drastischen Folgen.

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VideoCyber Präventionsschutz

Warum unser Cyber Präventionsschutz so wichtig ist, erfahren Sie in diesem Video zum Cyber-Fuchs - hiermit können Sie das Risiko eines erfolgreichen Angriffs minimieren.

Cyber – Schäden und deren Folgen
Trojaner

Die Buchhaltung Ihres Unternehmens stellt Umsätze auf den Geschäftskonten fest, die keinen Geschäftsvorfällen zuzuordnen sind. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Buchungen nicht autorisiert wurden. Ein Hacker hat es geschafft, Zahlungen zu veranlassen, die nicht autorisiert sind.

Unsere Dienstleister überprüfen die EDV und stellen ggf. Manipulationen fest und helfen bei deren Beseitigung. Auch der daraus entstandene Vermögensschaden ist gedeckt.

Angriff auf Kunden­daten­bank

Bei Wartungsarbeiten am Server stellen Ihre Mitarbeiter fest, dass es Dritten gelungen ist, sich über das Internet Zugang zu Ihren Kundendaten zu verschaffen. Vertrauliche personenbezogene Daten inklusive der Kreditkartendaten sind dadurch abhandengekommen. Einigen Ihrer Kunden entsteht durch Kreditkartenbuchungen ein weiterer Schaden und sie fordern von Ihnen dafür Schadenersatz.

Wir erstatten die Kosten für die Ermittlung der Ursache und zur Feststellung des Schadens durch externe Sachverständige (Forensik) sowie Kosten für die vorgeschriebene Benachrichtigung der betroffenen Kunden. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden wir ausgleichen, unberechtigte zu Ihrem Schutz abweisen. Kosten zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Reputation übernehmen wir auch. Wenn Ihnen aufgrund der Verletzung von Datensicherheitsstandards Strafzahlungen eines E-Payment-Dienstleisters drohen, übernehmen wir diese bis zu 50.000 Euro.

Er­pressung

Ein Verschlüsselungstrojaner ist über das Internet auf Ihre Systeme gelangt und sperrt die Bildschirmeingaben. Dann fordert der Erpresser die Zahlung eines Lösegeldes zur Entschlüsselung Ihrer Daten. Unklar ist noch, ob dadurch Dritte Zugang zu Kundendaten bekommen konnten.

Wir übernehmen die Kosten einer technischen Beratung sowie Kosten für die technischen Bemühungen zur Wiedererlangung der Daten. Wenn Ihnen Daten (z. B. Kreditkartendaten) abhanden gekommen sind, tragen wir die Kosten für die Benachrichtigung der betroffenen Kunden. Für die Dauer einer Betriebsunterbrechung zahlen wir den vorgesehenen Tagessatz.

Ver­trauens­schäden

Einer Ihrer Mitarbeiter leitet vorsätzlich auf elektronischem Wege Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weiter. Dadurch entsteht Ihnen ein Vermögensschaden – beispielsweise in Form von Gewinneinbußen.

Wir kommen für den Vermögensschaden auf, der durch eine Vertrauensperson Ihres Unternehmens durch eine vorsätzliche Informationssicherheitsverletzung entstanden ist.

Ur­heber­rechts­ver­stöße

Sie verwenden ein Foto oder den Ausschnitt eines Stadtplans auf Ihrer Website und verletzen dabei das Urheberrecht. Der Inhaber der Rechte an diesem Bild macht gegen Sie Unterlassungsansprüche, Schadenersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es kann sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach dem Urheberrechtsgesetz wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke eingeleitet werden.

Wir übernehmen die Anwaltskosten für eine Beratung aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes sowie für die Verteidigung in einem Strafverfahren.

Beleidi­gung per so­zialer Me­dien

Ein Mitbewerber hat sich über Ihren Account Zugang zum Internet verschafft und gibt sich als Sie aus. Er beleidigt und beschimpft über verschiedene soziale Netzwerke Kunden und Mitbewerber. Sie kommen ihm auf die Schliche und möchten Unterlassungsansprüche geltend machen.

Wir erstatten Ihnen die Anwaltskosten für die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche.

Pflanzen­pro­duktion

Die Lagerung Ihrer Speisekartoffeln wird digital gesteuert und überwacht. Durch eine Cyber-Attacke wird der Router gekapert und stillgelegt. Die aktive Belüftung fällt aus. Den Angriff sowie den Ausfall der Technik bemerken Sie zunächst nicht.

Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Wiederherstellung des Routers und die Wiederinbetriebnahme der Belüftungssteuerung.

Tier­pro­duktion

Ihre Lüftungstechnik im Schweinemaststall steuern und überwachen Sie bereits mobil über Ihr Smartphone oder Tablet. Durch einen Angriff von außen kommt das mit dem Internet verbundene Steuerungssystem zum Erliegen und die Belüftung fällt aus: Es drohen Verluste im laufenden Betrieb. Zudem müssen die Daten wiederhergestellt werden.

Wir übernehmen die Kosten zur Wieder-inbetriebnahme Ihrer Lüftungssteuerung. Über den Baustein Cyber Betriebsunterbrechung werden Ihre Betriebsausfälle bis zur Wiederherstellung der Steuerungstechnik entschädigt. Der entstandene Sachschaden ist über eine Tierertragsschaden- oder eine Maschinenversicherung versicherbar.

Wie gut ist die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens?

Hier können Sie schnell und einfach feststellen, wie gut die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens ist.

FAQ – die häufigsten Fragen zum CyberSchutz
Für wen besteht Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und die im Versicherungsschein aufgeführten Unternehmen (Tochterunternehmen) – sofern der gleiche IT-Standard für alle Unternehmen besteht. Mitversicherte Personen sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte aufgrund eines Arbeits-oder Dienstvertrages sowie ordnungsgemäß bestellte Organmitglieder.
Für wen ist der VGH CyberSchutz wichtig?
    Der VGH CyberSchutz ist für jedes Unternehmen unverzichtbar, welches mit Computer, Internet oder E-Mail arbeitet. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig und die finanziellen Folgen können schnell Ihre Existenz bedrohen.
In welcher Form können elektronische Daten beeinträchtigt werden?
    Durch eine Informationssicherheitsverletzung kann eine Beeinträchtigung der
    • Vertraulichkeit (z.B. Hacker entwendet Kundendaten),
    • Integrität (z.B. Manipulation von systemrelevanten Daten)
    • und Verfügbarkeit (z.B. Betriebsunterbrechung beim Online-Banking)
    Ihrer elektronischen Daten entstehen.
Welche Branchen sind besonders gefährdet?
    • Ärzte oder Apotheker sind für Hacker ein lohnendes Ziel. Jede zwanzigste Arztpraxis und jede achte Apotheke wurde bereits Opfer einer Cyber-Attacke. Sehen Sie hier wie Hacker mit Patientendaten Geld verdienen.
    • Jeder Angriff eines Hackers kann existenzbedrohend sein. Wenn Hacker Patientendaten verkaufen oder missbrauchen, haften Sie als Arzt oder Apotheker für die finanziellen Schäden. Sehen Sie hier wie einfach Hacker Existenzen vernichten können.
    • Wenn Sie als Arzt oder Apotheker von Cyber-Kriminellen angegriffen werden, brauchen Sie schnell Hilfe. Was eine Cyber-Versicherung konkret für Ärzte und Apotheker leistet, das sehen Sie hier.
    • Weitere Informationen rund um das Thema Cyber-Sicherheit für Ärzte und Apotheker finden Sie in der Ärzte Zeitung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
    Im Schadenfall rufen Sie beim 24/7 telefonischen Notdienst an. Nach positiver Überprüfung des Versicherungsschutzes hilft Ihnen ein externer IT-Experten bei der Schadenanalyse und -behebung per Fernwartung weiter. Sollte der Fernwartungszugriff nicht erfolgreich sein, analysiert und behebt der IT-Spezialist den Schaden bei Ihnen vor Ort.
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Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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