Haus- und Grund­be­sitzer­haftpflicht

Haftpflichtschutz auf Ihrem Grund und Boden

Die Haus- und Grund­be­sitzer­haftpflicht der VGH

Als Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­lich ge­nutz­ten Im­mo­bi­lie oder ei­nes Grund­­stücks sind Sie für die Ver­kehrs­­si­che­rung und In­stand­­hal­tung ver­ant­wort­lich. Da­run­ter fal­len bei­spiels­wei­se ei­ne aus­­rei­chen­de Be­leuch­tung, das Rei­ni­gen, Räu­men und Streu­en der We­ge oder die re­gel­­mäßi­ge Kon­trol­le des bau­li­chen Zu­stands des Ge­bäu­des. Ver­let­zen Sie Ih­re Pflich­ten, haf­ten Sie für den ent­stan­de­nen Scha­den.

Ihre Vorteile
01

Um­fang­rei­cher Ver­si­che­rungs­­schutz für Sie als Haus- und/oder Grund­­stücks­­be­sit­zer bei Haft­­pflicht­­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.


02

Neu­bau­ten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu ei­ner Bau­sum­me von 50.000 € je Bau­­vor­ha­ben ab­ge­si­chert.


03

Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen wie z. B. der Ga­ra­gen­­hof oder ein zum Grund­stück ge­­hö­ren­der Kin­der­­spiel­­platz sind mit­ver­si­chert.

Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht – unser Pro­dukt im Über­blick
Für je­den Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­li­chen Im­mo­bi­lie
  • Mit un­se­rer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ge­werb­li­che Ob­jek­te sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die von Ih­nen oder von Ih­nen be­auf­trag­ten Per­so­nen bei der Er­fül­lung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten ver­ur­sacht wer­den oder die durch das Ver­let­zen die­ser Pflich­ten ent­ste­hen.
  • Sie leis­tet, wenn Sie Ih­ren Pflich­ten wie z.B. der bau­li­chen In­stand­hal­tung, aus­rei­chen­den Be­leuch­tung, Rei­ni­gung so­wie dem Streu­en und Schnee­räu­men auf Geh­we­gen nicht ord­nungs­ge­mäß nach­ge­kom­men sind.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
FAQ – die häufigs­ten Fragen zur Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht
Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?
    Als Eigentümer sind Sie für Ihre gewerblichen Immobilien oder Grundstücke verantwortlich. Sie haben als Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu sorgen, damit niemand in Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Trotz aller Umsicht kann dennoch etwas passieren. Verletzte Personen verlangen hohe Schmerzensgelder, beschädigte Sachen müssen teuer repariert oder ersetzt werden. Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen.
Wer ist versichert?
    In unserer gewerblichen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
    • Sie als Versicherungsnehmer
    • Personen, die Sie als Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung Ihrer Gebäude und/oder Grundstücke beauftragt haben
Für welche Gebäude besteht Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz besteht für:
    • gewerblich genutzte Teile des Gebäudes wie z. B. Verkaufs-, Büro- oder Praxisräume
    • gewerbliche Immobilien
    • unbebaute gewerbliche Grundstücke
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr.
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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