Maschinen­versicherung

Finanzieller Schutz bei Schäden an Maschinen und Geräten

Die Maschinen­ver­sicherung der VGH

Ihre Ma­schi­nen stel­len ei­nen wert­vol­len und zen­tra­len Be­stand­teil Ih­res Be­triebs dar. Fal­len Sie aus, wird der Pro­duk­tions­ab­lauf ge­stört und es kom­men er­heb­li­che Re­pa­ra­tur- oder Wie­­der­­be­­schaf­­fungs­­kos­­ten auf Sie zu. Un­se­re Ma­­schi­­nen­­ver­­si­che­rung be­­wahrt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Ver­­lus­­ten, wenn Ih­re Ma­­schi­­nen be­­schä­­digt oder zer­­stört wer­­den.

Ihre Vorteile
01

Leistungsstarker Ver­siche­rungs­schutz für Ih­re sta­tio­nä­ren Ma­schi­nen und fahr­ba­ren Ge­rä­te


02

Absicherung ge­gen ho­he Re­pa­ra­tur- und Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten


03

Fachkundige Un­ter­stützung im Scha­den­fall – auch di­rekt vor Ort

Maschinenversicherung – unsere Produkte im Überblick
Maschinenversicherung für stationäre Maschi­nen

Mit un­se­rer Ma­schi­nen­ver­si­che­rung sind Sie bes­tens ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­gen ab­ge­si­chert, wenn Ih­re sta­tio­nä­ren Ma­schi­nen durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se be­schä­digt oder zer­stört wer­den.

Ver­si­chert sind un­vor­her­seh­ba­re Sach­schä­den, die auf dem ver­ein­bar­ten Be­triebs­grund­stück ent­ste­hen.

Im Scha­den­fall ent­schä­di­gen wir Ih­nen z. B. die Wie­der­her­stel­lung oder Wie­der­be­schaf­fung der ver­si­cher­ten Ma­schi­nen.

Maschinen- und Kasko­versicherung für fahr­bare oder transportable Geräte

Für fahr­ba­re Ma­schi­nen und trans­por­tab­le Ge­rä­te ist un­se­re Ma­schi­nen- und Kas­ko­ver­si­che­rung die rich­ti­ge Ab­si­che­rung. Sie greift, wenn die­se durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se be­schä­digt oder zer­stört wer­den oder durch Dieb­stahl ab­han­den­kom­men.

Ver­si­chert sind un­vor­her­seh­ba­re Sach­schä­den wäh­rend

  • des Trans­ports (aus­ge­nom­men See­trans­por­te),
  • des Ver­la­de­vor­gangs,
  • einer De- und Re­mon­ta­ge und
  • des Be­triebs.

Im Scha­den­fall ent­schä­di­gen wir Ih­nen z. B. die Wie­der­her­stel­lung oder Wie­der­be­schaf­fung der An­la­gen und Ge­rä­te.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Maschinen­versicherungMaschinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung

Eine unverzichtbare Ergänzung für sta­tio­nä­re Ma­schi­nen: unse­re Ma­schi­nen-Be­triebs­un­ter­brechungs­ver­sicherung. Schon der Aus­fall ei­ner ein­zi­gen Ma­schine kann Ih­re kom­plet­te Pro­duk­tion auf un­be­stimm­te Zeit außer Be­trieb setzen. Im Falle ei­nes ver­sicher­ten Sach­scha­dens an ei­ner sta­tio­nä­ren Ma­schine er­setzen wir Ih­nen den ent­gan­ge­nen Be­triebs­ge­winn und die fort­lau­fen­den Kos­ten wie zum Bei­spiel Löh­ne, Ge­häl­ter und Mie­ten.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Maschinenversicherung
Wie kann ich einen Maschinenschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Maschinenversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Maschinenversicherung wichtig?
    Die Maschinenversicherung ist eine wichtige Grundlage der Risikoabsicherung. Daher ist sie für jedes Unternehmen zu empfehlen, das hochwertige Maschinen und Anlagen besitzt, insbesondere aber für diese Bereiche:
    • Baugewerbe
    • Grafische Betriebe
    • Metallverarbeitung
    • Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung
    • Holzbearbeitung
    • Textilbetriebe
    • Nahrungsmittelhersteller
    Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Maschine Eigentümer sind oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.

    Wenn Ihr Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird erfahrungsgemäß eine entsprechende Versicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
    Maschinenversicherung für stationäre Maschinen

    Mit unserer Maschinenversicherung besteht Versicherungsschutz z. B. für:
    • Werkzeugmaschinen
    • Holzbearbeitungsmaschinen
    • Druckmaschinen
    • Motoren, Transformatoren
    • Blockheizkraftwerke
    Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare oder transportable Geräte

    In unserer Maschinen- und Kaskoversicherung sind u. a. abgesichert:
    • Hub- und Gabelstapler
    • Estrich- und Zementpumpen
    • Bagger, Ladegeräte, Schaufellader
    • Krane, Hubarbeitsbühnen
Welcher Wert ist bei der Maschinenversicherung versichert?
    Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte ohne Rabatte, zzgl. Montage, Fracht und Zöllen. Grundsätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen. Die Grenze der Entschädigung im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Maschinenversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.
    Sie leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
    • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
    • Sturm, Frost
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Maschinenversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
    In der Maschinenversicherung für stationäre Maschinen:
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Abhandenkommen durch Diebstahl (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Inventarversicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzt unsere Maschinenversicherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten Maschinen sein. Die Grenze der Entschädigung im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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