"Am Arbeitsplatz den Kopf zu schnell bewegt: plötzlich ein stechender und ziehender Schmerz im Hals. Nacken verspannt – muss wohl zum Heilpraktiker."
Ambulante Zusatzversicherung
Für noch mehr GesundheitDie ambulante Zusatzversicherung der VGH
Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.
Heilpraktikerleistungen und alternative Heilbehandlung durch Ärzte
Kostenerstattung für Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen
Reduzierung des Eigenanteils u. a. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln
Preisbeispiel: Ambulante Zusatzversicherung
Martin arbeitet im Büro und sitzt viel am PC, da sind Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen vorprogrammiert. Auch wenn Martin regelmäßige Übungen am Arbeitsplatz macht, bedeutet es nicht, dass ihm ein verspannter Nacken erspart bleibt. Gut, dass Martin frühzeitig eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sie übernimmt Heilpraktikerkosten. Außerdem ist Martin Brillenträger. Im Tarif top fit der VGH erhält er auch noch einen Zuschuss für eine Sehhilfe.
Soviel kostet die Versicherung für Martin
Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Top fit 90 | Top fit 50 | Top fit 30 | |||
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Heilpraktiker
Kostenübernahme von 80 % (bis zu 520 €)
für Behandlungen durch Heilpraktiker inklusive
verordneter Arzneimittel.
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Sehhilfen
Bis zu 260 € alle 36 Monate oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Zuzahlungen und Vorsorge
Kostenbeteiligung für sonstige Zuzahlungen in
Höhe von 90 % (bis 400 €) – z. B. für Arznei-,
Verbands- und Hilfsmittel, stationäre Krankenhausbehandlung
sowie für Glaukom- und
Hautkrebsfrüherkennung
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Heilmittel
Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils bei
Heilmitteln und -behandlungen, wie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen sowie medizinische Bäder jeder Art.
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Kurtagegeld
13 € je Tag, während stationärer Kuren und Sanatoriumsaufenthalte der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungsträger.
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Auslandreiseschutz
Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während vorübergehender Reisen bis zu 6 Wochen Dauer, inkl. der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports.
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Impfungen vor Auslandreisen
Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten (z. B. Cholera) bis zu 105 € pro Versicherungsjahr.
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
Zahnersatz wie z. B. Kronen, Brücken und Prothesen. Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Implantate
Zahnersatz 50: maximale Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: maximale Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.). | |||||
Inlays
Zahnersatz 50: maximale Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: maximale Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 400 € pro Jahr.). | |||||
Plastische Zahnfüllungen
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
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Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung 90: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung (Prophylaktische Leistungen gehören hier zu den allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.)
Zahnersatz 50: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
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Kieferorthopädie bis Alter 18
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils (Es gelten weitere Höchstgrenzen.)
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
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Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Wurzelbehandlung
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Parodontologische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Chirurgische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.
Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
In welchem Alter sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
Andererseits gilt: Natürlich ist eine Absicherung auch dann sinnvoll, wenn Sie sich bereits zum "höheren Alter" zählen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, welche Zusatzversicherungen zu Ihrer Lebenssituation passen.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine ambulante Zusatzversicherung abschließen?
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Behandlung abgesichert ist?
Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhilft. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
Besteht sofort Leistungsanspruch?
Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.
Für alle Leistungen im Tarif „top fit“, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Für die zahnärztlichen Leistungen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Krankentagegeld
Krankenhauszusatzversicherung
Pflegeversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.