Ma­schinen-Betriebsunter- brechungs­versicherung

Schutz bei Ausfall Ihrer Maschinen

Die Ma­schinen-Betriebsunterbrechungs­versicherung der VGH

Ohne funk­tio­nie­ren­de Ma­­schi­nen steht Ihr Be­trieb ge­­ge­­be­­nen­­falls mo­­na­­te­­lang still. So­­lan­­ge Schä­­den re­­pa­­riert wer­­den oder Er­­satz be­schafft wird, kön­nen Sie kei­ne Auf­­trä­­ge um­set­zen und kei­ne Ein­­nah­­men er­­wirt­­schaf­­ten. Der Er­­trags­­aus­­fall­­scha­den ist für Ihr Un­ter­­neh­men un­ter Um­­stän­den exis­tenz­­ge­­fähr­dend. Ge­hen Sie des­halb lie­ber auf Num­mer si­cher.

Ihre Vorteile
01

Sie er­hal­ten Er­satz Ih­res fi­nan­ziel­len Ver­lusts auf­grund des Un­­ter­­bre­chungs­­scha­dens.


02

Die Li­qui­di­tät Ih­res Be­triebs bleibt er­hal­ten. Sie kön­nen si­cher­stel­len, dass al­le Ih­re Zins­­ver­­pflich­tun­gen aus be­trieb­li­chen Kre­di­ten er­füllt wer­den.


03

Den Bei­trag zur Be­­triebs­­­un­­ter­­bre­chungs­­­ver­­­si­che­rung kön­nen Sie steu­er­lich als Be­triebs­­­aus­ga­ben ab­set­zen.

Maschinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung – unser Produkt im Überblick

Maschinen-Be­triebs­­un­ter­bre­chungs­­ver­si­che­rung für sta­tio­nä­re Ma­schi­nen
  • Mit un­se­rer Ma­schi­nen-Be­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung er­set­zen wir Ih­nen den fi­nan­ziel­len Ver­lust ei­nes Un­ter­bre­chungs­scha­dens, wenn die tech­ni­sche Ein­satz­­mög­lich­keit Ih­rer Ma­schi­nen oder ma­schi­nel­len An­la­gen durch ei­nen Sach­scha­den un­ter­bro­chen oder be­ein­träch­tigt ist.
  • Ne­ben dem ent­gan­ge­nen Ge­winn er­set­zen wir Ih­nen auch die fort­lau­fen­den fixen Kos­ten, wie bei­spiels­wei­se Per­so­nal­­kos­ten und Pro­vi­sio­nen, Mie­ten und Pach­ten.
  • Un­se­re Spe­zia­lis­ten hel­fen Ih­nen, den Scha­den mög­lichst schnell zu be­he­ben – da­mit Sie wei­ter­ar­bei­ten kön­nen.
  • Wir zah­len so lan­ge, bis Ihr Un­ter­­neh­men wirt­schaft­lich wie­der so da­steht wie vor dem Scha­den­­fall, längs­tens bis zum En­de des ver­ein­­bar­ten Zeit­raums.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Maschinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?
    Eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ist für jedes Unternehmen zu empfehlen, das mit seinen stationären Maschinen Betriebsgewinne und fortlaufende Kosten erwirtschaftet, insbesondere dann, wenn es sich bei den Maschinen um sogenannte „Engpassmaschinen“ handelt, bei deren Ausfall ein Unterbrechungsschaden zu befürchten ist. Für folgende Branchen könnte dies beispielsweise der Fall sein:
    • Grafische Betriebe
    • Metallverarbeitung
    • Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung
    • Holzbearbeitung
    • Textilbetriebe
    • Nahrungsmittelhersteller
    Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Maschine Eigentümer sind, oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.
Welche Risiken sind versichert?
    In unserer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sind die finanziellen Folgeschäden versichert, die durch den Ausfall der Maschinen entstehen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
    Die Versicherungssumme ist eine Jahresversicherungssumme. Sie wird gebildet aus dem Betriebsgewinn und den fortlaufenden Kosten, die die versicherte Maschine ohne Unterbrechung erwirtschaftet hätte.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung. Diese können z. B. verursacht werden durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
    • Material-, Konstruktions-, Ausführungsfehler
    • Sturm, Frost, Eisgang
    • Zerreißen infolge Fliehkraft
    • Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
    • Überschwemmung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion und Diebstahl (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer- bzw. Einbruchdiebstahl-Betriebsunterbrechungsversicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Wird die technische Einsatzmöglichkeit einer betriebsfertigen Sache (Maschine, maschinelle Einrichtung oder sonstige technische Anlage) infolge eines eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, leisten wir je nach vereinbarter Haftzeit Entschädigung für den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden (Betriebsgewinne und fortlaufende fixe Kosten).
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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