- Mit unserer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzen wir Ihnen den finanziellen Verlust eines Unterbrechungsschadens, wenn die technische Einsatzmöglichkeit Ihrer Maschinen oder maschinellen Anlagen durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt ist.
- Neben dem entgangenen Gewinn ersetzen wir Ihnen auch die fortlaufenden fixen Kosten, wie beispielsweise Personalkosten und Provisionen, Mieten und Pachten.
- Unsere Spezialisten helfen Ihnen, den Schaden möglichst schnell zu beheben – damit Sie weiterarbeiten können.
- Wir zahlen so lange, bis Ihr Unternehmen wirtschaftlich wieder so dasteht wie vor dem Schadenfall, längstens bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Maschinen-Betriebsunter- brechungsversicherung
Schutz bei Ausfall Ihrer Maschinen
Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der VGH
Ohne funktionierende Maschinen steht Ihr Betrieb gegebenenfalls monatelang still. Solange Schäden repariert werden oder Ersatz beschafft wird, können Sie keine Aufträge umsetzen und keine Einnahmen erwirtschaften. Der Ertragsausfallschaden ist für Ihr Unternehmen unter Umständen existenzgefährdend. Gehen Sie deshalb lieber auf Nummer sicher.
Sie erhalten Ersatz Ihres finanziellen Verlusts aufgrund des Unterbrechungsschadens.
Die Liquidität Ihres Betriebs bleibt erhalten. Sie können sicherstellen, dass alle Ihre Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten erfüllt werden.
Den Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung – unser Produkt im Überblick
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wie kann ich eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen?
Für wen ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?
- Grafische Betriebe
- Metallverarbeitung
- Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung
- Holzbearbeitung
- Textilbetriebe
- Nahrungsmittelhersteller
Welche Risiken sind versichert?
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Material-, Konstruktions-, Ausführungsfehler
- Sturm, Frost, Eisgang
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- Erdbeben und deren Folgen
- Überschwemmung
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Diebstahl (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer- bzw. Einbruchdiebstahl-Betriebsunterbrechungsversicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
Elektronikversicherung
Maschinenversicherung
CyberSchutz
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.