Finanzielle Vorsorge fürs Kind
Damit das Leben später passt.
Einfach und flexibel: die VGH Nachwuchsförderung
Wenn Ihr Kind, Enkel oder Patenkind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und Ansprüche. Wie schön, dass Sie den Nachwuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Geborgenheit und Vertrauen, sondern auch mit Sicherheit begleiten können: mit der VGH Nachwuchsförderung.
Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge Ihres Kindes – für höhere Erträge
Ausgleich der Rentenlücke durch Ergänzung der späteren gesetzlichen Rente
Volle Flexibilität mit Teilentnahmen, Zuzahlungen und Beitragsanpassungen
- *Wesentliche Produktinformationen können Sie dem Basisinformationsblatt für die VGH PrivatRente Chance entnehmen.
Nutzen Sie zum Beispiel das Kindergeld, um monatlich in die VGH Nachwuchsförderung einzuzahlen. So brauchen Sie keine zusätzlichen finanziellen Mittel und können das Kindergeld sinnvoll und gewinnbringend anlegen.
Die VGH Nachwuchsförderung in Form der VGH PrivatRente Chance ist aber mehr als eine reine Altersvorsorge. So sind z. B. Teilentnahmen möglich. Das bedeutet, dass der Nachwuchs sogar schon während der Ansparphase vom Guthaben profitieren kann. Ob Führerschein, Ausbildungsstart, die erste eigene Wohnung oder Hochzeit und Familiengründung: Im Leben gibt es viele besondere Anlässe. Übrigens: Nicht nur Teilentnahmen sind möglich, sondern auch Zuzahlungen. Und auch die Beitragszahlungen lassen sich flexibel an die Lebensumstände anpassen.
Angenommen, Sie sparen ab der Geburt jeden Monat 50 Euro. Daraus werden dann nach 67 Jahren voraussichtlich 400.000 Euro, bei einer jährlichen konstanten Wertentwicklung von 6 Prozent (diese Angaben können nicht garantiert werden). Beginnen Sie 10 Jahre später, müssen Sie fast schon das Doppelte bezahlen und nach 20 Jahren mehr als das Dreifache, um 400.000 Euro zu erreichen.
Für wen ist die Kindervorsorge mit der VGH Nachwuchsförderung interessant?
Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
Die Kapitalanlage zu unseren VGH PrivatRenten berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von Ihrer Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.
Weiterführende Informationen zu unserer nachhaltigen Kapitalanlage finden Sie hier.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226.