Finanzielle Vorsorge fürs Kind

Damit das Leben später passt.

Einfach und flexibel: die VGH Nachwuchsförderung

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und An­sprüche. Wie schön, dass Sie den Nach­wuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Ge­borgen­heit und Ver­trauen, sondern auch mit Sicher­heit be­gleiten können: mit der VGH Nach­wuchs­förderung.

Ihre Vorteile
01

Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge Ihres Kindes – für höhere Erträge


02

Ausgleich der Renten­lücke durch Er­gän­zung der spä­teren gesetz­lichen Rente


03

Volle Flexibilität mit Teil­ent­nahmen, Zu­zahl­ungen und Bei­trags­an­pas­sungen

VGH Nachwuchsförderung
Die VGH Nachwuchsförderung ist eine besondere Form der Kindervorsorge, bei der Sie monatlich einen festen Betrag sparen. Dahinter steht die VGH PrivatRente Chance. Mit diesem Altersvorsorge-Produkt legen Sie ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft Ihres Kindes: Die Beiträge werden im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt. 
 
Sie fragen sich: Muss ich jetzt schon an die Alters­­vor­sorge meines Kindes denken? Unsere Ant­wort: Daran kann man gar nicht früh genug denken. Eine private Alters­­vor­­sorge ist un­­er­­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zukunft nur noch eine Grund­­ver­­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­­sicherung ein­­steigen, desto höher können die Er­träge werden. Das sorgt von Anfang an für ein gutes und be­ruhi­gen­des Ge­fühl.
  • *Wesent­liche Produkt­informationen können Sie dem Basis­informations­blatt für die VGH PrivatRente Chance ent­nehmen.
Der VGH Altersvorsorge Fonds
Die VGH PrivatRente Chance bietet gute Renditechancen, indem Überschüsse (und, je nach Anlagestrategie, Sparbeiträge) im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt werden. Der Fonds steht exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung und setzt sich aus konservativen Anlagen und renditestarken Investments zusammen. Aktuelle Kursentwicklungen und die Zusammensetzung des VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Eltern können das Kindergeld nutzen

Nutzen Sie zum Bei­spiel das Kinder­geld, um monat­lich in die VGH Nach­wuchs­förderung einzu­zahlen. So brauchen Sie keine zusätz­lichen finanziellen Mittel und können das Kinder­geld sinn­voll und gewinn­bringend anle­gen.

Passt immer: volle Flexibilität.

Die VGH Nachwuchs­förder­ung in Form der VGH PrivatRente Chance ist aber mehr als eine reine Alters­vor­sorge. So sind z. B. Teil­ent­nahmen mög­lich. Das bedeutet, dass der Nach­wuchs sogar schon wäh­rend der An­spar­phase vom Gut­haben profitieren kann. Ob Führer­schein, Aus­bildungs­start, die erste eigene Wohn­ung oder Hoch­zeit und Familien­gründung: Im Leben gibt es viele besondere An­lässe. Übrigens: Nicht nur Teil­ent­nahmen sind mög­lich, sondern auch Zuzahlungen. Und auch die Beitrags­zahlungen lassen sich flexibel an die Lebens­umstände an­passen.

Früher anfangen bringt mehr

Ange­nommen, Sie sparen ab der Geburt jeden Monat 50 Euro. Daraus werden dann nach 67 Jahren voraus­sichtlich 400.000 Euro, bei einer jähr­lichen konstanten Wert­entwicklung von 6 Prozent (diese An­gaben können nicht garantiert werden). Beginnen Sie 10 Jahre später, müssen Sie fast schon das Doppelte be­zahlen und nach 20 Jahren mehr als das Drei­fache, um 400.000 Euro zu er­reichen.

FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH Nachwuchsförderung
Für wen ist die Kindervorsorge mit der VGH Nachwuchsförderung interessant?
    Für Eltern, Großeltern, Paten, die ihrem Kind, Enkel oder Patenkind frühzeitig eine Altersvorsorge und damit finanzielle Absicherung schenken wollen.
Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
    Eine private Altersvorsorge ist unerlässlich, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung bietet. Je früher Sie in die private Absicherung einsteigen, desto höher kann die Rente werden.
Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
    Ja. Teilentnahmen von angespartem Kapital sind jederzeit möglich, sodass der Nachwuchs zum Beispiel bei besonderen Anlässen wie Führerschein, Ausbildungsstart oder dem Einzug in die erste eigene Wohnung vom Guthaben profitieren kann.
Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
    Ja, das ist bei Volljährigkeit möglich.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
    Die Zahlung der monatlichen Beiträge kann, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, ausgesetzt und innerhalb von drei Jahren wiederaufgenommen werden.
Nachhaltigkeit

Die Kapitalanlage zu unseren VGH PrivatRenten berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von Ihrer Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.

Weiterführende Informationen zu unserer nachhaltigen Kapitalanlage finden Sie hier.

> Jetzt weitere Informationen zu unseren nachhaltigen Rentenprodukten ansehen

Das könnte Sie neben der VGH Nachwuchsförderung auch in­teres­sieren
Unser Rückhalt für kleine und große Weltentdecker

Der VGH Unfallschutz

Alle vier Sekunden passiert ein Unfall. Eine Un­acht­samkeit und plötz­lich ändert sich alles. Der VGH Unfall­schutz hilft Ihnen, die finan­ziellen Folgen von schweren Ver­letz­ungen zu tra­gen.
Damit Umzugshilfe nicht die Freundschaft kostet

Private Haftpflicht­versicherung

Kleine alltägliche Missgeschicke können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn: Schadenersatz kann teuer werden.
Das Leistungsplus im Krankenhaus

Kranken­haus­zusatz­versicherung

Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen der VGH sind Sie bei stationären Aufenthalten gut versorgt. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.
Betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter | VGH



Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26226.

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