Rechtsschutz­versicherung

In Streitfragen an Ihrer Seite 

Die Rechtsschutz­versicherung der VGH für Landwirte

Als Landwirt in­ves­tie­ren Sie Ih­re Zeit und Ihr Geld in Ih­ren Be­trieb­. Rechts­strei­tig­kei­ten wie z. B. zum straf­recht­li­chen Um­welt­­ri­si­ko oder Strei­tig­­kei­ten aus Kauf­­ver­trä­gen kos­ten Ner­ven und viel Geld für Rechts­­an­wäl­te, Ge­rich­te und Sach­­ver­stän­di­ge. Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­­wirt­schafts- und Ver­kehrs­­rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung an.

Ihre Vorteile
01

Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten, land­wirt­schaft­li­chen oder Ver­kehrs-Be­reich


02

Bei Bedarf kön­nen Sie ein Me­dia­tions­ver­fah­ren nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.


03

Unser Rechtsschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert!

Rechtsschutz für Landwirte – unser Produkt im ÜberblickLand­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz

Umfassende Ab­si­che­rung mit nur ei­nem Pro­dukt, das spe­ziell auf die Be­dürf­nis­se Ih­res land­wirt­schaft­li­chen Be­triebs zu­ge­schnit­ten ist.

Mit die­sem Kom­bi­pro­dukt sind Rechts­schutz­fäl­le im pri­va­ten, land- und forst­wirt­schaft­li­chen so­wie Ver­kehrs­be­reich mit nur ei­nem Ver­trag ab­ge­si­chert. Außer­dem ha­ben Sie Ver­si­che­rungs­schutz für al­le Ih­re land- und forst­wirt­schaft­lich so­wie pri­vat ge­nutz­ten Im­mo­bi­lien.

Wir leis­ten für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, für Ih­re Mit­in­ha­ber, für Ih­ren Le­bens­part­ner, für Ih­re min­der­jäh­ri­gen und un­ver­hei­ra­te­ten voll­jäh­ri­gen Kin­der, bis die­se selbst be­rufs­tä­tig wer­den, für Al­ten­tei­ler und Hof­er­ben, die auf dem ver­si­cher­ten Hof oder in räum­li­cher Nä­he woh­nen – in­klu­si­ve de­ren Le­bens­part­ner und min­der­jäh­ri­ge Kin­der.

Wir tre­ten für Ihr Recht ein, wenn zum Bei­spiel

  • die von Ihnen ge­kauf­ten Schwei­ne an ei­ner Krank­heit lei­den und Sie vom Ver­käu­fer Ihr Geld zu­rück­for­dern möch­ten.
  • ein Päch­ter den ver­ein­bar­ten Pacht­zins nicht zahlt und Sie Ih­ren An­spruch durch­set­zen möch­ten.
  • ein Angestellter ge­gen die Kün­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­trags klagt.

Wir bieten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 15.000 € bei Ent­eig­nungs-, Plan­fest­stel­lungs- und Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren – d. h., für Neu­bau­ge­bie­te und Straßen wer­den land­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­chen be­nö­tigt –, wenn Sie den Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz ab­ge­schlos­sen ha­ben.

Die Wahr­neh­mung Ih­rer recht­li­chen In­teres­sen in ver­wal­tungs­recht­li­chen Ver­fah­ren bei Kür­zung von Di­rekt­zah­lun­gen aus EU-Mit­teln (Cross-Com­pliance-Sank­tio­nen) ist eben­falls ab­ge­deckt.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Rechts­schutz­versicherung
Wohnungs- und Grund­stücks­rechtsschutz

Eine wichtige Er­gän­zung zu Ih­rer Rechts­schutz­­ver­si­che­rung:
unser Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für ver­mie­te­te Ob­jek­te in Deutsch­land. Die­ser un­ter­stützt Sie z. B. bei Nach­bar­schafts-, Miet- oder Steuer­strei­­tig­kei­ten rund um Ih­re ver­mie­te­te Im­mo­bi­lie oder Woh­nung. Ihr VGH Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne aus­führ­lich über un­ser An­ge­bot.

StrafrechtPlus Landwirtschaft

Schon durch ei­nen Ver­dacht oder durch ei­ne ano­ny­me An­zei­ge kann es zu ei­nem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Sie kom­men. Um ei­nen Scha­den von Ih­rem Be­trieb ab­zu­wen­den, ist ein schnel­les Han­deln er­for­der­lich. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Rechts­schutz um den StrafrechtPlus Landwirtschaft. So sind Sie vor dem Kos­ten­ri­si­ko ei­nes Straf­ver­fah­rens bes­tens ge­schützt, auch bei einem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens. Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen hält Ihr VGH Be­ra­ter ger­ne für Sie be­reit.

Rechtsschutzfall online melden

Sie können Ihren Rechtsschutzfall bequem online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Dafür übernehmen wir 150,- EUR Ihrer Selbstbeteiligung. 

Das könnte Sie auch interessieren
Rechtsschutz- Telefon

Ihre kostenlose Telefonnummer für alles rund um Rechtsschutz: Ein unabhängiger Rechtsanwalt berät Sie 24 Stunden an 7 Tagen die Woche bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert! Zudem können Sie zu unseren Servicezeiten von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr bequem Ihren Schaden oder Ihre Vertragsänderung durchgeben.

Haftpflicht und Rechtsschutz

Betriebshaftpflicht

Als Land- und Forst­wirt haf­ten Sie für Schä­den durch Ih­ren Be­trieb. So­bald Sie oder Ih­re Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen im Rah­men Ih­rer be­­trieb­­li­chen Tä­tig­keit ei­nem Drit­ten Scha­den zu­fü­gen, be­wahrt Sie un­se­re Be­triebs­­haft­pflicht vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Vorsorge für Landwirte

Vorsorge und Vermögen

Die Land­­wirt­­schaft­li­che Al­ters­­­kas­se bie­tet Ih­nen als selbst­­­stän­di­gem land­­­wirt­­­schaft­li­cher Un­ter­­­­neh­mer nur ei­ne Teil­­­si­che­rung der Al­ters­­­ver­­sor­gung. Die ge­­setz­li­che Ver­­­sor­gung reicht häu­fig nicht aus, um den Le­bens­­stan­dard im Al­­ter zu er­hal­ten. Den­ken Sie auch an den Hin­ter­­blie­be­nen­­schutz – er si­chert Ih­re Fa­mi­lie im Ernst­­fall fi­nan­ziell ab.
Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauunternehmer | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem Berater vor Ort in Ihrer Nähe.
Jetzt finden

Kostenfreie Service Hotline

Nutzen Sie unsere zentrale Service Hotline und lassen Sie sich beraten.
0800 175 0844

Persönliche Beratung

Schicken Sie uns gerne Ihre Fragen, um sich individuell beraten zu lassen.
Beratungsanfrage