Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit folgenden Extras:
Camper- und Wohn- mobilversicherung
Auch mobil ein sicheres Dach über dem Kopf
Die Camper- und Wohnmobilversicherung der VGH
Urlaub im Camper oder Wohnmobil bedeutet mehrere Orte in einem Urlaub zu sehen und dort zu bleiben, wo es einem gefällt. Trotzdem sollte eine Reise im rollenden Heim gut geplant werden. Neben Reiseziel, Gepäck und Proviant sollten Sie auch an Ihren Versicherungsschutz denken. Vor allem wenn Sie im europäischen Ausland unterwegs sind. Die VGH hat den richtigen Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug.
Perfekter Schutz für Profi-Camper und Wohnmobilausflügler
Kfz-Haftpflicht mit Autoschutzbrief für schnelle Hilfe in ganz Europa
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Kasko Premium
Komfort | Premium | ||
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Haftpflichtversicherung
Premium wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeboten. Die höchstmöglichen Leistungen sind bereits in Komfort enthalten.
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Personenschäden bis
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | ||
Sach- und Vermögensschäden bis
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | ||
Autoschutzbrief
Mit der VGH AutoPlus erhalten Sie einen Schutzbrief, der viele Leistungen für Reisen mit und ohne Auto enthält. Hier ein Auszug der Leistungen: Pannenhilfe vor Ort, Abschlepp- und Bergungskosten, Mietwagen und Übernachtungskosten, Ersatzteilversand ins Ausland, PickUp Service, medizinisch notwendiger Rücktransport, Kinderrückholung, Ersatz von Reisedokumenten, Reiseabbruchkosten, Reiserückrufservice.
| wählbar | ||
Rabattschutz* (Kfz-Haftpflicht) *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
Ein belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten.
| wählbar | ||
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
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Teilkaskoversicherung | - | - | |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über­schwemmung auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss in der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Tierbiss
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen (in Verbindung damit auch Dämmstoffe und Manschetten im Motorraum) und Folgeschäden daraus, bis 3.000 € je Schadenereignis.
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||
Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Zulassung-, Entsorgungs- und Überführungskosten bis | 1.000 € | ||
Neupreisentschädigung
Wir ersetzen den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb der genannten Fristen.
| 24 Monate | ||
Kaufwertentschädigung
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.
| 18 Monate | ||
Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile, sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € | 10.000 € | |
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten.
| 5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €) | ||
Camperinhalt (eigene mitgeführte Gegenstände) außer Inhalt des Vorzeltes bis | 5.000 € | ||
Schutz des nicht fest verbundenen Vorzeltes | 3.000 € | ||
GAP | auf Anfrage | auf Anfrage | |
Vollkaskoversicherung | - | - | |
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
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Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Außen am Fahrzeug angebrachte Sportgeräte bis
Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte sind bei Unfall des Pkws bis zur genannten Summe versichert.
| 1.000 € | ||
Schäden zwischen ziehendem und
gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.
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Eigenschäden bis
Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw oder Gebäuden des Versicherungsnehmers.
| 100.000 € | ||
Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €. | |||
Rabattschutz* (Vollkasko) *nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
Ein belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten.
| wählbar | wählbar | |
Fahrerschutz/Insassenschutz
Unfallschutz für Fahrer und Mitfahrer
| wählbar | wählbar | |
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Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Vollkasko | |||
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Abwehr unberechtigter Ansprüche Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern. | |||||
Personenschäden Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird. | 15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € | ||
Sach- und Vermögensschäden Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall). | 100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € | ||
Diebstahl, Raub, Unterschlagung Versichert sind Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung. | |||||
Brand oder Explosion Versichert sind Brand und Explosion. | |||||
Sturm, Hagel, Blitzschlag Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf das Fahrzeug. | |||||
Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmungen auf das Fahrzeug. | |||||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art Zusammenstoß mit Tieren aller Art | |||||
Glasbruch und Glasreparatur Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten. | |||||
Kurzschluss an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten. | |||||
Tierbiss Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen (in Verbindung damit auch Dämmstoffe und Manschetten im Motorraum) und Folgeschäden daraus, bis 3.000 € je Schadenereignis. | |||||
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz von natürlichen Hohlräumen. | |||||
Erdbeben und Vulkanausbruch | |||||
Schlüsselverlust Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel. | |||||
Fahrzeug- und Zubehörteile bis Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert. | 5.000 € | 5.000 € | |||
Vandalismus Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen. | |||||
Selbst verschuldete Unfälle Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug. | |||||
Fahrerflucht des Unfallgegners Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden. | |||||
Transport auf einem Schiff Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet. | |||||
schnelle Hilfe bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen in ganz Europa für Ihr Campingfahrzeug bis 7,5 t
Bei einem Autounfall sind alle gut abgesichert – außer Sie selbst! Unsere Fahrerschutzversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit bei Personenschäden nach einem selbst verschuldeten Unfall für alle berechtigten Fahrer. Ihre Vorteile:
Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
Für viele Fahrer ist der Schutz ihres Wohnmobils eine Herzensangelegenheit. Ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Kaskoversicherung ist deshalb sehr sinnvoll. Die Teilkasko kommt beispielsweise bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag sowie Brand oder Explosion auf. Bei Selbstverschulden, Vandalismus oder Fahrerflucht Ihres Unfallgegners springt die Vollkaskoversicherung für die Kosten ein.
Dauercamper, die ihr Wohnmobil auf einem offiziellen Campingplatz und im Winterlager abgestellt haben, sollten über eine Campingversicherung nachdenken. Sie trägt die Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Beschädigung oder Zerstörung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohnmobil mit einer Campingversicherung schützen möchten, kommen Sie einfach bei einem unserer Berater direkt in Ihrer Nähe vorbei.
Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern oder Wohnmobil?
- Das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse beschreiben das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf. Angaben hierzu finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier stehen auch die jeweils zulässigen maximalen Achslasten.
- Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit einem Fahrer/einer Fahrerin (75 kg), einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank und einem zu 90 Prozent gefüllten Frischwassersystem. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich ein Durchschnittswert für eine bestimmte Baureihe. Dieser kann durch verschiedene Sonderausstattungen allerdings variieren.
- Die Anhängelast gibt das maximale Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) an.
- Die Dachlast zeigt an, wie viel auf das Dach gepackt werden darf. Dieser Wert hängt von der Dachkonstruktion ab und steht in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
- Eine Überladung bezeichnet die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslasten. Wenn diese bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, kann es schnell teuer werden und Ihnen einige Punkte einbringen.
Sicher in den Camping-Urlaub
Machen Sie Ihr Auto winterfit
Anhänger- und Wohnwagenversicherung
Kfz-Versicherung
Fahrradversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.