Cam­per- und Wohn- mobilversicherung

Auch mobil ein sicheres Dach über dem Kopf

Die Cam­per- und Wohnmobilver­sicherung der VGH

Urlaub im Camper oder Wohnmobil be­deu­tet meh­re­re Or­te in ei­nem Ur­laub zu se­hen und dort zu blei­ben, wo es ei­nem ge­fällt. Trotz­dem soll­te ei­ne Rei­se im rol­len­den Heim gut ge­plant wer­den. Ne­ben Rei­se­ziel, Ge­päck und Pro­viant soll­ten Sie auch an Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz den­ken. Vor al­lem wenn Sie im eu­ro­päischen Aus­land un­ter­wegs sind. Die VGH hat den rich­ti­gen Schutz für Sie und Ihr Fahr­zeug.

Ihre Vorteile
01

Perfekter Schutz für Pro­fi-Cam­per und Wohn­mobil­aus­flüg­ler


02

Kfz-Haft­pflicht mit Au­to­schutz­brief für schnel­le Hil­fe in ganz Eu­ro­pa


03

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Kasko Premium

Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen für Camper

Komfort

Premium

Haftpflichtversicherung
Premium wird für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeboten. Die höchstmöglichen Leistungen sind bereits in Komfort enthalten.
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Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Per­sonen­schäden bis
Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
Sach- und Ver­mögens­schäden bis
Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).
100 Mio. €
Autoschutzbrief
Mit der VGH AutoPlus er­hal­ten Sie ei­nen Schutz­brief, der vie­le Leis­tun­gen für Rei­sen mit und oh­ne Au­to ent­hält. Hier ein Aus­zug der Leis­tun­gen: Pan­nen­hil­fe vor Ort, Ab­schlepp- und Ber­gungs­kos­ten, Miet­wa­gen und Ü­ber­nach­tungs­kos­ten, Er­satz­teil­ver­sand ins Aus­land, PickUp Ser­vice, me­di­zi­nisch not­wen­di­ger Rück­trans­port, Kin­der­rück­ho­lung, Er­satz von Rei­se­do­ku­men­ten, Rei­se­ab­bruch­kos­ten, Rei­se­rück­ruf­ser­vice.
wählbar
Rabatt­schutz* (Kfz-Haftpflicht)
*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ih­re ak­tu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt er­hal­ten.
wählbar
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
Teilkaskoversicherung
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Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über&shyschwemmung auf das Fahr­zeug.
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.
Glas­bruch und Glas­repa­ratur
Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.
Kurz­schluss in der Ver­ka­be­lung
Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.
Tier­biss
Wir er­setzen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tungen (in Ver­bindung damit auch Dämm­stoffe und Man­schetten im Motor­raum) und Folge­schäden daraus, bis 3.000 € je Schaden­er­eignis.
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub
Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.
Zulassung-, Entsorgungs- und Überführungskosten bis
1.000 €
Neu­preis­ent­schädi­gung
Wir er­set­zen den Neu­preis des Fahr­zeugs in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.
24 Monate
Kaufwert­entschädigung
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.
18 Monate
Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit diesem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le, so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.
5.000 €
10.000 €
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten.
5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €)
Camper­in­halt (ei­gene mit­ge­führte Ge­gen­stände) außer Inhalt des Vorzeltes bis
5.000 €
Schutz des nicht fest verbundenen Vorzeltes
3.000 €
GAP
auf Anfrage
auf Anfrage
Vollkaskoversicherung
-
-
Van­dalis­mus
Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.
selbst ver­schulde­te Un­fälle
Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.
Trans­port auf einem Schiff
Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt oder un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.
Außen am Fahrzeug angebrachte Sportgeräte bis
Außen am Pkw angebrachte Sportgeräte sind bei Unfall des Pkws bis zur genannten Summe versichert.
1.000 €
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.
Eigenschäden bis
Eigen­schä­den an anderen bei der VGH auf den Ver­sicherungs­nehmer ver­sicherten Pkw oder Ge­bäu­den des Ver­sicherungs­nehmers.
100.000 €
Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €.
Rabatt­schutz* (Vollkasko)
*nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief abschließbar
Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ih­re ak­tu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt er­hal­ten.
wählbar
wählbar
Fahrerschutz/Insassenschutz
Unfallschutz für Fahrer und Mitfahrer
wählbar
wählbar
-
Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen für Wohnmobile
Haftpflicht
Haftpflicht und Teilkasko
Haftpflicht und Vollkasko

Ab­wehr un­berechtig­ter An­sprüche

Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.

Per­so­nen­schä­den

Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.

15 Mio. €

15 Mio. €

15 Mio. €

Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).

100 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.

Über­schwem­mung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Glas­bruch und Glas­re­pa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, über­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Tier­biss

Wir er­setzen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tungen (in Ver­bindung damit auch Dämm­stoffe und Man­schetten im Motor­raum) und Folge­schäden daraus, bis 3.000 € je Schaden­er­eignis.

La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz von na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Erdbeben und Vulkanausbruch 

Schlüs­sel­verlust

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.

Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le bis

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit die­sem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

5.000 €

5.000 €

Van­da­lis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

Selbst ver­schul­de­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Un­fall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

Trans­port auf ei­nem Schiff

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff oder ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt o­der un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht o­der der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Ihr zusätzlicher Schutz für Camper und Wohnmobile
NEU: Kasko Premium

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit folgenden Extras:

  1. Neupreisentschädigung (24 Monate)
  2. Kaufwertentschädigung (18 Monate)
  3. Ersatz von Sportgeräten (max. 1.000 EUR pro Schadensfall)
  4. Schutz des Camperinhalts
Autoschutzbrief

schnel­le Hil­fe bei Pan­nen, Un­fäl­len oder Dieb­stäh­len in ganz Eu­ro­pa für Ihr Cam­ping­fahr­zeug bis 7,5 t

Fahrerschutz – Der Schutz für den Fahrer

Bei einem Au­to­un­fall sind alle gut ab­ge­si­chert – außer Sie selbst! Un­se­re Fahrerschutzversicherung bie­tet Ih­nen fi­nan­ziel­le Si­cher­heit bei Per­so­nen­schä­den nach ei­nem selbst ver­schul­de­ten Un­fall für al­le be­rech­tig­ten Fah­rer. Ih­re Vor­tei­le:

  1. Finanzieller Aus­gleich bei Ver­dienst­aus­fall oder -min­de­rung
  2. Ausgleich von Ren­ten­ein­bußen nach Ver­dienst­aus­fall oder -min­de­rung
  3. Leistungen für sons­ti­ge Fol­ge­schä­den (z. B. be­hin­der­ten­ge­rech­ter Um­bau)
  4. Leistungen an Hin­ter­blie­be­ne im To­des­fall (z. B. Wit­wen-/Wai­sen­ren­te)
FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zur Cam­per- und Wohnmobilver­si­che­rung
Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Cam­per- oder Wohn­mobil­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Camper- oder Wohnmobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater.
Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
Jeder Fahrzeug­hal­ter ist ge­setz­lich ver­pflich­tet, ei­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für sein Fahr­zeug ab­zu­schließen. Die­se Ver­si­che­rung ist auch für Camper ob­li­ga­to­risch. Die Kfz-Haft­pflicht schützt Sie vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter und vor For­de­run­gen durch Un­fall­geg­ner.

Für vie­le Fah­rer ist der Schutz ih­res Wohn­mobils ei­ne Her­zens­an­ge­le­gen­heit. Ein um­fas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz durch ei­ne Kas­ko­ver­si­che­rung ist des­halb sehr sinn­voll. Die Teil­kas­ko kommt bei­spiels­wei­se bei Schä­den durch Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag so­wie Brand oder Ex­plo­sion auf. Bei Selbst­ver­schul­den, Van­da­lis­mus oder Fah­rer­flucht Ih­res Un­fall­geg­ners springt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für die Kos­ten ein.

Dauercamper, die ih­r Wohn­mobil auf ei­nem of­fi­ziel­len Cam­ping­platz und im Win­ter­la­ger ab­ge­stellt ha­ben, soll­ten über ei­ne Cam­ping­ver­si­che­rung nach­den­ken. Sie trägt die Kos­ten bei Schä­den durch Feuer, Ein­bruch, Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohn­mobil mit ei­ner Cam­ping­ver­si­che­rung schüt­zen möch­ten, kom­men Sie ein­fach bei ei­nem un­se­rer Be­ra­ter di­rekt in Ih­rer Nä­he vor­bei.
Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern oder Wohnmobil?
Folgende Gewichtsklassen sollten Sie als Camper und Wohnmobilbesitzer kennen:
- Das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse beschreiben das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf. Angaben hierzu finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier stehen auch die jeweils zulässigen maximalen Achslasten.
- Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit einem Fahrer/einer Fahrerin (75 kg), einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank und einem zu 90 Prozent gefüllten Frischwassersystem. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich ein Durchschnittswert für eine bestimmte Baureihe. Dieser kann durch verschiedene Sonderausstattungen allerdings variieren.
- Die Anhängelast gibt das maximale Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) an.
- Die Dachlast zeigt an, wie viel auf das Dach gepackt werden darf. Dieser Wert hängt von der Dachkonstruktion ab und steht in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
- Eine Überladung bezeichnet die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslasten. Wenn diese bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, kann es schnell teuer werden und Ihnen einige Punkte einbringen.
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Auch wenn An­hän­ger oder Wohnwagen nur ge­mein­sam mit ei­nem Au­to ge­nutzt wer­den, be­nö­ti­gen Sie ei­ne Kfz-Ver­si­che­rung. In­for­mie­ren Sie sich jetzt über un­se­re Kfz-Haft­pflicht für pri­vat ge­nutz­te An­hän­ger bzw. Wohnwagen und un­se­re An­ge­bo­te in der Kas­ko­ver­si­che­rung.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

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