Bauherren­haftpflicht

Gut geschützt von der Planung bis zur Fertigstellung

Die Bau­herren Haft­pflicht­ver­sicherung der VGH

Sie als Bau­herr sind für Schä­­den, die von Ih­­rer Bau­­stel­­le aus­­ge­­hen, ver­­ant­­wort­­lich. Wir schüt­­zen Sie, wenn trotz al­­ler Sorg­­falt und Vor­­sichts­­maß­­nah­­men auf der Bau­­stel­­le doch ein­­mal ein Scha­­den ein­­tritt, z. B. ein Fuß­­gän­­ger ver­­letzt wird und von Ih­­nen Scha­­den­­er­­satz for­­dert. So kön­­nen Sie sich voll und ganz auf Ihr Bau­­vor­­ha­­ben kon­­zen­­trie­­ren.

Ihre Vorteile

01

Wir bieten Ih­nen in­di­vi­duel­len und be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Bau­pro­jekt.


02

Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.


03

Wir begleichen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Bauherrenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick

    Bau­herren­haft­pflicht

    Ver­sicherungs­summe
    Wir bie­ten Ih­nen 5 Mio. € oder 10 Mio. € Ver­si­che­rungs­sum­me pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den an.
    5 oder 10 Mio. €
    Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk
    Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
    Ab­was­ser­schä­den
    Schä­den durch Er­schüt­terung in­fol­ge von Ramm­ar­bei­ten
    Schä­den durch Senkungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bun­gen von Grund­stücken auf­grund von Geo­thermie­boh­run­gen bis 10 m
    Wir beraten Sie gerne
    FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Bau­herren Haft­pflicht­ver­sicherung
    Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
    Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
    Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
    Was ist versichert?
    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
    Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
    Nein – eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren und der dadurch entstehenden hohen Kosten diese Versicherung abzuschließen.
    Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
    Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
    Downloads zur Bauherrenhaftpflicht
    Magazin "Wissenswertes"
    Zu Hause schützen

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    Ein Hausbau birgt viele Herausforderungen. Worauf sollten Bauherren achten?
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    Bau­leistungs­versicherung

    Der Bau eines ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne große Her­aus­for­de­rung, ein Aben­teuer, aber auch ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herrn. Teure Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder un­will­kom­me­ne Gäs­te kön­nen Sie wäh­rend der Bau­pha­se nicht aus­schließen. Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie über­nimmt das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko bei un­vor­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.
    Schutz für Ihre vier Wände

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    Sie haben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­traum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der VGH ge­schützt.
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    Rechtsschutzversicherung

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    Rechtliche Hinweise

    Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

    Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

    Wir sind für Sie da!

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