„Kilometerlange Radtour mit dem teuren E-Bike um das Steinhuder Meer, dann kleine Pause in einem Café. Als ich rauskomme, das böse Erwachen: Mein teures E-Bike wurde geklaut."
Fahrradversicherung
Damit Ihr Fahrrad weltweit vor Schäden geschützt istDie Fahrradversicherung der VGH
Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die VGH Fahrradversicherung genau das Richtige für Sie. Denn sie greift bei fast jedem Schaden, der Ihrem Rad weltweit zustoßen kann, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Teilediebstahl, Sturzschäden oder defekten Akku.
Zusätzlich können Sie den VGH Fahrrad-Schutzbrief abschließen. So bleiben Sie auch dann mobil, wenn Ihr Rad Sie nicht mehr weiterbringt.
Schon ab 6,30 Euro im Monat: Günstige Fahrradversicherung, die Sie vor Schäden an Ihrem Rad schützt, z. B. bei Diebstahl, Vandalismus, Unfall oder Sturm und Hagel – inkl. weiterer Naturgefahren (Elementarschäden) wie z. B. Überschwemmung.
Mehr Leistungen mit Fahrrad-Schutzbrief: Optional können Sie die günstige Fahrradversicherung erweitern und erhalten z. B. eine direkte Pannenhilfe vor Ort oder eine Werkstattvermittlung innerhalb Europas und den Anliegerstaaten des Mittelmeers.
Gratis 24/7-Service-Telefon: Eine Fahrradpanne passiert oft außerhalb regulärer Geschäftszeiten. Als Versicherter bei der VGH haben Sie Zugriff auf unser 24-Stunden-Service-Telefon. Wir helfen Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr.
Preisbeispiel Fahrradversicherung
Jakob ist leidenschaftlicher E-Bike-Fahrer. Sein teures E-Bike (Pedelec) hat er bei der VGH versichert. Er unternimmt regelmäßig lange Radtouren, weshalb er sich ergänzend für den Fahrrad-Schutzbrief entschieden hat.
Soviel kostet die Fahrrad-Versicherung für Jakob
Detailinfos zu unseren Tarifen und Leistungen
Welche Fahrradversicherung die richtige für Ihr Rad ist, hängt neben den Kosten entscheidend von den enthaltenen Leistungen ab. Welche Leistungen bereits in der günstigen Fahrradversicherung drin sind und welche Leistungen Sie zusätzlich im VGH-Fahrradschutzbrief erhalten, haben wir für Sie in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht oder in den Prospekt.
VGH Fahrradversicherung | VGH Fahrradversicherung mit Schutzbrief | ||
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Diebstahl und Beraubung
Diebstahl und Beraubung - das heißt, der Dieb nötigt zur Herausgabe des Rades unter Umständen sogar mit Gewalt - sind mitversichert.
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Vandalismus und Tierbiss
Bei Vandalismus handelt es sich um die mut- oder böswillige Beschädigung bzw. Zerstörung des Rades durch fremde Personen.
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Plünderung, Unterschlagung | |||
Panne bis 250 EUR | |||
Schäden durch Sturz, Unfall oder Fall
Das Fahrrad ist versichert, wenn es mit anderen Fahrzeugen, Personen, Gegenständen oder Tieren zusammenstößt und beschädigt wird oder plötzlich zu Boden fällt.
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Feuer, Sturm, Hagel
Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Sturm und Hagel.
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Weitere Naturgefahren (Elementarschäden) wie zum Beispiel Überschwemmung
Neben Überschwemmungen gehören noch Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zu den versicherten Naturgefahren.
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Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
Mitversichert sind Schäden, die durch Bedienungsfehler und falsche Handhabung entstehen.
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Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Versichert sind Schäden durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler, sofern weder Hersteller noch Händler dafür verantwortlich gemacht werden können.
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Beschädigungen infolge von Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen) an bis zu 5 Jahre alten Fahrrädern
Beschädigungen infolge Verschleiß sind versichert, wenn das Rad nicht älter als drei Jahre ist (ab Erstkaufdatum).
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Schäden durch Feuchtigkeit, Kurzschluss,Induktion oder Überspannung an Akkus, Motoren und Steuerungsgeräten
Versichert sind Schäden, die durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion oder Überspannung an Akkus, Motoren und Steuerungsgeräten entstehen.
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Pannenhilfe durch Reparatur oder Abschleppen
Bei einer Panne ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft mitversichert. Beim Abschleppen werden Kosten für den Transport des Fahrrads und auch des Gepäcks ersetzt.
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Kosten für Weiter- und Rückfahrt
Mitversichert sind die Kosten für die Weiter- und Rückfahrt bis 500€ inklusive Ladung und Gepäck.
| bis 500 € | ||
Kosten eines Ersatzrades bis 14 Tage, oder Mobilitätsbudget von 50 Euro
Ein Ersatzrad wird vermittelt oder die Kosten für 7 Tage mit bis 50€ pro Tag übernommen.
| bis 50 € pro Tag | ||
Übernachtungskosten bis 5 Nächte
Bis zur Wiederherstellung des Rades wird eine Übernachtungsmöglichkeit vermittelt und die Kosten für bis zu 5 Nächte, max. 80€ pro Nacht, übernommen.
| bis 80 € pro Übernachtung | ||
Fahrradrücktransport
Ist das Rad nicht innerhalb von drei Tagen wieder fahrbereit, sind die Kosten für den Rücktransport zur nächsten Werkstatt oder zum Wohnort mitversichert.
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Telefonische rechtliche Erstberatung | |||
Psychologische Erstberatung nach einem Unfall | |||
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Pendeln Sie mit dem Rad zur Arbeit oder unternehmen Sie längere Touren, empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Fahrrad-Schutzbrief. Mit ihm sind Sie auch bei Pannen und Unfällen abgesichert: europaweit und rund um die Uhr. Wir schicken einen Techniker, übernehmen die Kosten für Übernachtung und Rücktransport oder versorgen Sie mit einem Leihfahrrad, bis Ihr eigenes wieder instand gesetzt ist. Den Fahrrad-Schutzbrief erhalten Sie nur ergänzend zu Ihrer Fahrradversicherung.
Was ist in der Fahrradversicherung versichert?
Was deckt die Fahrradversicherung nicht ab?
- Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Teilnahme an Straßenrennen oder Rennsportveranstaltungen mit Massenstarts
- Fahrten in Bike- und Downhillparks sowie auf ausgewiesenen Downhillstrecken
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
1. E-Bikes ohne Tretunterstützung
2. S-Pedelcs mit Tretunterstützung
3. E-Bike und E-Mofas ohne Tretunterstützung
4. E-Mopeds
5. E-Scooter
6. Segways.
Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, gehen Sie bitte auf unsere VGH Mopedversicherung.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Lohnt sich eine Fahrradversicherung auch für mein gebrauchtes Fahrrad?
Bekomme ich bei Fahrraddiebstahl immer den Neuwert für mein Rad?
Brauche ich für mein elektronisches Rad eine zusätzliche E-Bike-Versicherung?
Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
- Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
- Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
- Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
- Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
- Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorgesehenen Ladegerät auf einer feuerfesten Unterlage – nicht in der Nähe von brennbaren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Ladevorgang auf Verformungen des Akkugehäuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fachhandel überprüfen.
- Entleeren Sie den Akku nicht vollständig. Zwischendurch mal Aufladen erhöht die Lebensdauer.
Wie häufig werden Fahrräder geklaut? Wie kann man sich schützen?
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.