FAQ-PortalAuto und Mobilität

Alle Fragen zu Auto und Mobilität

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung

Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen, und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.
Was ist der Unterscheid zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

▪ Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.

▪ Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

▪ Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und weist den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen nach. Aufgrund des Kennzeichenabkommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise in viele Länder nicht mehr erforderlich. Allerdings enthält sie Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, daher ist die Mitnahme empfehlenswert.
Was ist die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse)?
Die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse) gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer bereits unfallfrei unterwegs ist. Für den Abschluss einer Autoversicherung ist die Schadensfreiheitsklasse dahingehend relevant, weil diese oftmals an einen Schadensfreiheitsrabatt gekoppelt ist. Unfallfreies Fahren wird vom Versicherer durch niedrigere Beiträge belohnt. Mit jedem schadenfreien Jahr sparen Sie durch eine günstigere Kfz-Versicherung.
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen sowohl eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Kfz-Versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Wie erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft, dann übernehmen wir den Schadenverlauf des bisherigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen.
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
Weitere Infos finden Sie in unserem Online-Abschluss. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Kfz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (0800 8440800) oder Ihren Berater kontaktieren.
Wieso brauche ich eine elektronische Versicherungsbestätigung {eVB}?
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist unbedingt notwendig, damit Sie Ihr Auto überhaupt zulassen können. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (beispielsweise HR23BV7).

Ihre eVB-Nummer erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Autoversicherung entweder direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Die elektronische Versicherungsbestätigung kann Ihnen per Post, telefonisch oder per SMS mitgeteilt werden. Mit dieser Nummer gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Über eine Datenbank werden dort Ihre Versicherungsdaten abgefragt und geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police steht für den Versicherungsschutz, der auch Schäden umfasst, die Sie* als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf einer Reise im Ausland (A.8.1.1, Satz 1, mit Ausnahme Deutschlands) erleiden. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

*Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner
FAQ – alle Fragen zur Motorradversicherung
Welche Motorradversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorradversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen gilt für eine bestimmte Phase des Jahres. Diese muss mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate umfassen und darf maximal elf Monate andauern. Ein großer Vorteil ist es, dass Sie nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle gehen müssen, um Ihr Motorrad im Frühjahr an- und im Winter wieder abzumelden. Über das Saisonkennzeichen bleibt das Motorrad auch in der kalten Jahreszeit versichert (Ruheversicherung). Es ist dann allerdings abgemeldet und darf nicht bewegt werden. Auch die Versicherungsbeiträge ruhen dann, was wiederum einiges an Geld spart.
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
Für Zweiräder gibt es die Führerscheinklassen Mofa, AM, A1, A2 und A.



Wer ein Mofa fahren möchte, muss 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen. Das Mofa darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h haben und nur für eine Person ausgelegt sein.



Mit 16 Jahren können Führerscheine der Klassen AM (klassischer Roller-Führerschein) oder A1 (Schein für 125er-Maschinen) gemacht werden. Hierfür sind Theorie und Praxis erforderlich. Die Klasse AM berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder einer Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf sogar mehr als Tempo 80 gefahren werden, wenn das Leichtkraftrad maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von maximal 11 kW hat.



Kleine Motorräder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg dürfen ab 18 Jahren gefahren werden. Hierfür ist der Führerschein der Klasse A2 notwendig. Nach zwei Jahren kann anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A für große Motorräder absolviert werden. Mit diesem Führerschein dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkungen gefahren werden. Wer direkt bei Klasse A anfangen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Einige Übungsstunden mit dem ungedrosselten Motorrad sind aber in jedem Fall sinnvoll, um Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug zu bekommen.
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsstelle als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad besteht. Für die Zulassung benötigen Sie ebenfalls Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.



Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
Wie ist mein Sozius abgesichert?
Ihr Sozius ist grundsätzlich durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Sie den Schaden verursachen. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall, zahlt dessen Versicherung.
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Motorradschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berate kontaktieren.
Wie kann ich meine Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
Der Schadenfreiheitsrabatt, den Sie mit Ihrem Auto erfahren haben, kann auf das Motorrad übertragen werden.

FAQ – alle Fragen zur Moped­versicherung

Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
IIn der Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. März. Die Versicherung läuft ab diesem Stichtag genau ein Jahr. Der Farbwechsel hilft dabei, die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen. So gibt es immer einen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz.
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
Welche Mopedversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Mopedversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Wie kann ich eine Mopedversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Mopedschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Mopedschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.

FAQ – alle Fragen zur Fahrradversicherung

Bekomme ich bei Fahrraddiebstahl immer den Neuwert für mein Rad?
Ja. Mehr Informationen zur Fahrradversicherung finden Sie in der detaillierten Leistungsübersicht.
Brauche ich für mein elektronisches Rad eine zusätzliche E-Bike-Versicherung?
Einfache elektrische Räder, Lastenräder oder Pedelecs sind im Schutz der Fahrrad-Versicherung enthalten. So beinhaltet die Versicherung etwa Leistungen für Schäden, die durch Bedienfehler oder einen Kurzschluss am Akku bei einem E-Bike oder Pedellen entstehen. E-Bikes für deren Nutzung ein Nummernschild und/oder ein Führerschein notwendig sind, brauchen einen anderen Versicherungsschutz, welchen erfahren Sie von einem Berater in Ihrer Nähe. Ob Sie einen Führerschein oder ein Nummernschild für Ihr elektronisches Fahrrad benötigen hängt übrigens von der Motorleistung ab. Aktuell gilt: Für E-Bikes, die schneller als 25 km/h sind, gilt Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen. Für E-Bikes bis 45km/h ist ergänzend ein Führerschein notwendig.
Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
Unser Tipp: Beachten Sie unbe­dingt die Anga­ben und Empfeh­lungen vom Her­steller.



- Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.



- Schützen Sie den Akku vor mecha­nischen Beschä­digungen. Sollte es doch pas­sieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäuse­beschä­digung können gesund­heits­schädliche Flüssig­keiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!



- Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fach­leute.



- Lithium-Ionen-Akkus sind temperatur­empfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitäts­verlusten und einem erhöh­ten Brand­risiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.



- Schlie­ßen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Lohnt sich eine Fahrradversicherung auch für mein gebrauchtes Fahrrad?
Grundsätzlich gilt in der Fahrradversicherung eine Entschädigung zum Neupreis. Das trifft auch auf ein gebrauchtes Rad zu. Lediglich ab einem Alter von mehr als fünf Jahren gibt es bei bestimmten Schadensituationen eine Kürzung der Entschädigung.
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Nicht versichert in der VGH Fahrradversicherung sind versicherungspflichtige Fahrräder, also Fahrräder, für die Sie einen Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigen. Hierbei handelt es sich bspw. um S-Pedelecs, E-Bikes oder Mopeds.
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und einen Wert von 800 Euro bis 10.000 Euro besitzen, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs.



Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Unser Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad gilt weltweit. Die Leistungen aus dem Fahrrad-Schutzbrief erstrecken sich auf Europa und die Anliegerstaaten des Mittelmeers.

FAQ – alle Fragen zur Camper- und Wohnwagenversicherung

Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Cam­per- oder Wohn­mobil­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern oder Wohnmobil?
Folgende Gewichtsklassen sollten Sie als Camper und Wohnmobilbesitzer kennen:

- Das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse beschreiben das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf. Angaben hierzu finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier stehen auch die jeweils zulässigen maximalen Achslasten.

- Das Leergewicht bezeichnet das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit einem Fahrer/einer Fahrerin (75 kg), einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank und einem zu 90 Prozent gefüllten Frischwassersystem. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich ein Durchschnittswert für eine bestimmte Baureihe. Dieser kann durch verschiedene Sonderausstattungen allerdings variieren.

- Die Anhängelast gibt das maximale Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) an.

- Die Dachlast zeigt an, wie viel auf das Dach gepackt werden darf. Dieser Wert hängt von der Dachkonstruktion ab und steht in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.

- Eine Überladung bezeichnet die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslasten. Wenn diese bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, kann es schnell teuer werden und Ihnen einige Punkte einbringen.
Welchen führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Im Jahr 2013 wurde die 3. EG-Richtlinie durch die Bundesregierung geändert. Seitdem gibt es einige Neuerungen in der Führerscheinklasse B. Für Fahrer von Fahrzeugen, die einen Wohnwagen ziehen wollen, kommen seitdem drei verschiedene Führerscheinklassen infrage: Mit dem Führerschein der Klasse B können Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden. Der Zusatz B96, auch Schlüsselzahl B96 genannt, erlaubt das Fahren eines Pkw mit einem Anhänger über 750 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg. Bei Erwerb der Führerscheinklasse BE dürfen Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Die Schlüsselzahl B96 ist der gängige Wohnwagen-Führerschein. Einige Modelle können auch mit einem normalen B-Führerschein bedient werden. Wer besonders schwere Wohnwagen ziehen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Camper- oder Wohnmobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater.
Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
Jeder Fahrzeug­hal­ter ist ge­setz­lich ver­pflich­tet, ei­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für sein Fahr­zeug ab­zu­schließen. Die­se Ver­si­che­rung ist auch für Camper ob­li­ga­to­risch. Die Kfz-Haft­pflicht schützt Sie vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter und vor For­de­run­gen durch Un­fall­geg­ner.



Für vie­le Fah­rer ist der Schutz ih­res Wohn­mobils ei­ne Her­zens­an­ge­le­gen­heit. Ein um­fas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz durch ei­ne Kas­ko­ver­si­che­rung ist des­halb sehr sinn­voll. Die Teil­kas­ko kommt bei­spiels­wei­se bei Schä­den durch Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag so­wie Brand oder Ex­plo­sion auf. Bei Selbst­ver­schul­den, Van­da­lis­mus oder Fah­rer­flucht Ih­res Un­fall­geg­ners springt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für die Kos­ten ein.



Dauercamper, die ih­r Wohn­mobil auf ei­nem of­fi­ziel­len Cam­ping­platz und im Win­ter­la­ger ab­ge­stellt ha­ben, soll­ten über ei­ne Cam­ping­ver­si­che­rung nach­den­ken. Sie trägt die Kos­ten bei Schä­den durch Feuer, Ein­bruch, Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohn­mobil mit ei­ner Cam­ping­ver­si­che­rung schüt­zen möch­ten, kom­men Sie ein­fach bei ei­nem un­se­rer Be­ra­ter di­rekt in Ih­rer Nä­he vor­bei.

FAQ – alle Fragen zur Anhängerversicherung

Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
Für Anhänger bzw. Wohnwagen be­steht zwar kei­ne Zu­las­sungs­pflicht, aber ei­ne Kenn­zei­chen­pflicht. Den­noch ist ei­ne ei­ge­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll. Um ei­nen An­hän­ger oder Wohnwagen hin­ter ein Fahr­zeug span­nen zu dür­fen, müs­sen Sie bei der Zu­las­sungs­stel­le ein Kenn­zei­chen be­an­tra­gen. Da­für sind die Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil II, die Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung und ei­ne Her­stel­ler­be­schei­ni­gung bzw. ein TÜV-Gut­ach­ten not­wen­dig.



Nach­dem der An­hän­ger bzw. Wohnwagen zu­ge­las­sen wur­de, be­kommt die­ser ein ei­ge­nes Kenn­zei­chen und es fällt Kfz-Steuer an.



Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger-und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.

Wer darf einen Anhänger ziehen?
Kleine Anhänger oder Wohnwagen dür­fen be­reits mit der Füh­rer­schein­klas­se B ge­zo­gen wer­den. Das Ge­wicht des An­hän­gers bzw. Wohnwagens darf da­bei nicht mehr als 750 kg und das Ge­samt­ge­wicht aus Au­to und An­hän­ger bzw. Wohnwagen darf maxi­mal 3,5 t be­tra­gen.



Bei größe­ren An­hän­gern, Wohnwagen oder Pfer­de­wa­gen emp­fiehlt es sich des­halb, den Zu­satz­schlüs­sel B96 zu er­wer­ben. Vor­aus­set­zung hier­für ist ein Füh­rer­schein der Klas­se B. Wer die­sen be­sitzt, muss 2,5 Stun­den Theo­rie und ei­ne 3,5-stün­di­ge Praxis­fahrt mit dem An­hän­ger bzw. Wohnwagen bei der Fahr­schu­le ab­sol­vie­ren. Die Be­gren­zung für den Zu­satz B96 liegt bei ei­nem Ge­samt­ge­wicht von 4.250 kg. Der An­hän­ger darf da­bei über 750 kg wie­gen.



Für be­son­ders große An­hän­ger bzw. Wohnwagen muss ein Füh­rer­schein mit der Er­gän­zungs­klas­se E ge­macht wer­den. Ge­läu­fig ist die­ser Füh­rer­schein un­ter der Be­zeich­nung BE, da eben­falls ei­ne Fahr­er­laub­nis der Klas­se B be­ste­hen muss. Hier­für muss ei­ne eige­ne Füh­rer­schein­prü­fung ab­ge­legt wer­den. Nach Be­ste­hen dür­fen die Fah­rer An­hän­ger bzw. Wohnwagen mit ei­ner Ge­samt­mas­se von 3.500 kg an ih­re Fahr­zeu­ge an­kup­peln und zie­hen.
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert den Schaden Ihres Anhängers melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
Die zulässige Anhängerlast ist im Fahrzeugschein jedes Autos angegeben. Ausschlaggebend sind die Art des Anhängers und die des Zugfahrzeugs. Theoretisch dürfen Pkw und SUV eine Last von bis zu 3,5 t ziehen. Diese kann allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich angehängt werden.



Bei einem Pkw darf die Anhängerlast nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5 Fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.

Sicher durch den Straßenverkehr

Unfälle und an­de­re Ge­fah­ren lau­ern auf deutschen Straßen an je­der Kreu­zung. Da­bei ist es egal, ob Sie mit dem Au­to, dem Mo­tor­rad oder dem Mo­ped un­ter­wegs sind. Bei uns lie­gen all Ih­re Ver­si­che­­run­gen in ver­trauens­vol­len Hän­den. Ob Blech- oder To­tal­scha­den, bei uns sind Sie gut auf­ge­ho­ben.

Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern

Motorradversicherung

Da­mit Sie wei­ter­hin sorg­los mit Ih­rem Mo­tor­rad un­ter­wegs sind, soll­ten Sie auch über Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz nach­den­ken. Mit der VGH er­hal­ten Sie sehr gu­te Leis­tun­gen und ei­nen tol­len Ser­vice.
Damit Sie sicher transportieren können

Anhänger- und Wohnwagenversicherung

Auch wenn An­hän­ger oder Wohnwagen nur ge­mein­sam mit ei­nem Au­to ge­nutzt wer­den, be­nö­ti­gen Sie ei­ne Kfz-Ver­si­che­rung. In­for­mie­ren Sie sich jetzt über un­se­re Kfz-Haft­pflicht für pri­vat ge­nutz­te An­hän­ger bzw. Wohnwagen und un­se­re An­ge­bo­te in der Kas­ko­ver­si­che­rung.
Wendig und flexibel unterwegs

E-Scooter-Versicherung

Mit dem E-Scooter durch die Stadt cruisen macht Spaß. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, ist unsere E-Scooter-Versicherung die richtige Wahl. Die E-Scooter-Versicherung der VGH schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle oder Diebstahl entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle, die einen E-Scooter besitzen, verpflichtend.
Auch mobil ein sicheres Dach über dem Kopf

Camper- und Wohnmobilversicherung

Urlaub im Camper oder Wohnmobil be­deu­tet meh­re­re Or­te in ei­nem Ur­laub zu se­hen und dort zu blei­ben, wo es ei­nem ge­fällt. Trotz­dem soll­te ei­ne Rei­se im rol­len­den Heim gut ge­plant wer­den. Ne­ben Rei­se­ziel, Ge­päck und Pro­viant soll­ten Sie auch an Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz den­ken. Vor al­lem wenn Sie im eu­ro­päischen Aus­land un­ter­wegs sind.
Klein, wendig und günstig

Mopedversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern verpflichtend. Die Mopedversicherung der VGH bietet Ihnen wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall.
Damit Ihr Fahrrad weltweit vor Schäden geschützt ist

Fahrradversicherung

Wer gerne Rad fährt, braucht diese Ver­siche­rung – Welt­weiter Ver­sicherungs­schutz, Lei­stungen, u.a. bei Dieb­stahl, Van­da­lismus oder Sturz­schä­den
Für alles, was Sie bewegt

Kfz-Versicherung

Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Unsere Autoversicherung hilft Ihnen dabei. Bei uns erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.
Besonderes besonders schützen

Young- und Oldtimerversicherung

Besondere Fahrzeuge wie Oldtimer oder Premium Cars, Youngtimer oder Newtimer sind bei unserem Partner OCC Assekuradeur GmbH in sehr guten Händen.