Risikolebensversicherung
Im Fall der Fälle gut versichert
Die Risikolebensversicherung der VGH
Sie übernehmen täglich Verantwortung für Ihre Familie, möchten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie unerwartet sterben? Sind Ihre Angehörigen dann finanziell versorgt? Ist z. B. die Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder gesichert?
Sorgen Sie vor und sichern Sie mit der Risikolebensversicherung die finanzielle Lebensgrundlage Ihrer Familie!
Umtauschrecht in Risikolebens- oder Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Absicherung von langfristigen Zahlungsverpflichtungen
Finanzielle Sicherheit für Ihre Angehörigen im Todesfall
Risikolebensversicherung | |
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Hinterbliebenenabsicherung bei Tod
Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme und zusätzlich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung (Todesfallbonus) ausbezahlt.
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Versicherungssumme
Die Versicherungssumme können Sie individuell vereinbaren.
| individuell wählbar |
Laufzeit
Die Vertragslaufzeit können Sie individuell vereinbaren.
| individuell wählbar, max. 35 Jahre |
Heirats- und Kinderbonus
Wir erhöhen Ihre Versicherungssumme beitragsfrei für ein Jahr, wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen bzw. adoptieren.
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Zusätzliche Zahlung bei Unfalltod
Bei Unfalltod leisten wir grundsätzlich eine zusätzliche Zahlung von 20 % der Versicherungssumme – ohne Mehrbeitrag. Eine darüber hinausgehende Absicherung bei Unfalltod ist zusätzlich möglich.
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Erhöhungsrecht
Bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie, haben Sie ein Erhöhungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Umtauschrecht in Risikolebens- oder Rentenversicherung
Die Risikolebensversicherung können Sie innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre in eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz umtauschen.
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Als Partnertarif abschließbar
Die Risikolebensversicherung können Sie auch als Partnertarif abschließen.
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Dynamik
Auf Wunsch können Sie eine automatische Anpassung der Beiträge und Leistungen vereinbaren.
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Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Witwen-/Witwerrente oder Halbwaisenrente nur eine sehr geringe Grundversorgung für Hinterbliebene. Unser Beispiel zeigt, mit welchen Beträgen Sie im Fall der Fälle rechnen müssen. Die laufenden Ausgaben können damit in der Regel nicht gedeckt werden. Die Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell ab.
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
Brauchen beide Elternteile eine Risikolebensversicherung?
Absicherung der Arbeitskraft
Baufinanzierung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226.