- Unsere Photovoltaikversicherung springt ein, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage durch unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Hagel beschädigt oder zerstört wird.
- Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Neuwert).
- Sollte es im Schadenfall zu einer Unterbrechung der Stromproduktion kommen, erstatten wir Ihnen den daraus resultierenden Ertragsausfall für einen bestimmten vereinbarten Zeitraum.
Photovoltaikversicherung
Schutz vor Reparaturkosten und Ertragsausfall
Die Photovoltaikversicherung der VGH
Solarenergie ist die Energie der Zukunft. Umweltfreundlich, ergiebig und besonders wirtschaftlich – aber nur solange nichts passiert. Wird beispielsweise ein Wechselrichter zerstört oder werden die Solarmodule durch Hagelschlag beschädigt, ist die Stromproduktion gestört, schlimmstenfalls droht ein Totalausfall. Unsere Photovoltaikversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten durch Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage und möglichen Ertragsausfällen.
Sie erhalten eine umfassende Absicherung Ihrer Photovoltaik-Anlage gegen Beschädigungen oder Zerstörungen zum Neuwert.
Unser Versicherungsschutz gilt auch bei Schäden, die während der Erstmontage durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Vandalismus oder Diebstahl entstehen.
Sie erhalten Ersatz der entgangenen Einspeisevergütung im Falle eines Ertragsausfalls.
Photovoltaikversicherung – unser Produkt im Überblick
Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
Was ist versichert?
- Photovoltaik-Module
- Modultragegestelle
- Wechselrichter
- Einspeise- und Erzeugungszähler
- Akkumulatoren
- Laderegler
- Trafos
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Blitzschutzanlagen
- Gleich- und Wechselstromverkabelung
- Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
- Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Nicht versichert sind z. B.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Löscharbeiten entstehen
- Wasser, Feuchtigkeit
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Beschädigung durch Tiere z. B. Tierbisse
Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl.
Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- Erdbeben und deren Folgen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
Gebäudeversicherung
Betriebshaftpflicht
CyberSchutz
Gebäudeversicherung
Betriebshaftpflicht
Inventarversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.