Bauherren­haft­pflicht

Haftpflichtschutz auf Ihrer Baustelle

Die Bau­herren­haft­pflicht der VGH

Auf Ih­rer Bau­stel­le hal­ten sich je­den Tag ei­ne Viel­zahl von Per­so­nen wie Hand­wer­ker, Ar­chi­tek­ten oder Zu­lie­fe­rer auf. Bau­stel­len ber­gen ei­ne große Zahl an Ge­fah­ren­quel­len – Per­so­nen kön­nen durch ein un­zu­rei­chend ge­si­cher­tes Ge­rüst oder her­ab­fal­len­de Bau­tei­le ver­letzt oder ein ge­park­tes Kraft­fahr­zeug be­schä­digt wer­den. Ih­nen dro­hen dann ho­he Scha­den­er­satz­for­de­run­gen von meh­re­ren Mil­lio­nen Eu­ro.

Ihre Vorteile
01

Um­fang­rei­cher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Bau­herr bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.


02

Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für das Bau­­grund­­stück bzw. für das zu er­­rich­ten­de Ge­­bäu­de ist wäh­­rend der Bau­­pha­se be­reits mit in­be­grif­fen. 


03

Bau­maß­nah­men mit ei­­ge­ner Leis­tung kön­nen ver­si­chert wer­den.

Bauherren- haftpflicht – unser Produkt im Überblick
Für al­le Bau­her­ren ein Muss
  • Mit un­se­rer Bau­her­ren­haft­pflicht für ge­werb­li­che Ob­jek­te sind Per­so­nen-, Sach- so­wie Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die von Ih­nen und al­len mit den Bau­ar­bei­ten be­schäf­tig­ten Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den.
  • Sie leis­tet zum Bei­spiel, wenn es bei der Bau­maß­nah­me zu ei­ner Be­schä­di­gung des Nach­bar­ge­bäu­des kommt, wenn aus dem Ge­brauch von Ar­beits­ma­schi­nen Schä­den ent­ste­hen oder wenn Per­so­nen ver­letzt wer­den.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.t.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauherren- haftpflicht
Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
    Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen.

    Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für die Umgebung, die Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf Ihrer Baustelle ein Personen- oder Sachschaden passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
Wer ist versichert?
    In unserer Bauherrenhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer.
Wo besteht Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz besteht für das versicherte Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sind die Bauarbeiten nach 3 Jahren nicht beendet, muss eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragt werden.
Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung?
    Während die Bauherrenhaftpflicht bei Ansprüchen Dritter greift, schützt Sie die Bauleistungsversicherung bei Eigenschäden z. B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler bei der Bauausführung. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss beider Versicherungen, so sind Sie für jeden Fall bestens abgesichert.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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