Reise­kran­ken­versicherung

Keine Angst vor Reisefieber

Die Rei­se­kranken­versicherung

Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.

Ihre Vorteile
01

Privatpatientenstatus im Ausland


02

Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen, vertretbaren Rücktransport


03

Last minute abschließbar

Reisekranken­versicherung – die Tarife im Über­blick

VGH ReisekrankenSchutz (AK-E)

VGH ReisekrankenSchutz (AK-F)

Rei­se­dauer
Die Versicherung deckt alle Urlaubs- und Geschäftsreisen eines Jahres ab, jedoch nur maximal die ersten 8 Wochen jeder Reise.
Jeweils maximal 8 Wochen
Jeweils maximal 8 Wochen
Ver­sicherte Per­so­nen
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner/Lebenspartner sowie deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis 18 Jahre. Alle Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Einzelpersonen
Familie
Un­sere Lei­stung­en
-
-
Ambulante Heilbehandlungen
Zu den ambulanten Heilbehandlungen zählen:
- Ärztliche Leistungen
- Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen
- Arznei- und Verbandmittel
- Hilfsmittel (z. B. Krücken; Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte werden nicht erstattet)
- Heilmittel (z. B. Wärmebehandlungen)
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach Unfall oder Notfall
Stationäre Heilbehandlungen
Zu den stationären Heilbehandlungen zählen:
- Ärztliche Leistungen
- Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
- Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
Zahnärztliche Heilbehandlungen
Zu den zahnärztlichen Heilbehandlungen zählen:
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
- Provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung
- Reparatur, Widerherstellung der Funktion und Wiedereingliederung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes in einfacher Ausführung
Rücktransport nach Hause
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
Suche, Rettung und Bergung
Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000 €.
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
Betreuungsleistungen für Kinder
Die Betreuungsleistungen umfassen eine Begleitperson für minderjährige Kinder im Krankenhaus und eine Reisebetreuung für minderjährige Kinder, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen eine Reise alleine fortsetzen oder abbrechen müssen.
Überführungskosten bei Tod
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung. Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.
24-Stunden-Notruf-Service
Zur Beratung oder Unterstützung bei Eintritt eines Versicherungsfalls im Ausland können Sie den 24-Stunden-Notruf-Service unter der +49(0)4441/905-4441 einschalten.
Ihr Jahresbeitrag
Maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitglieds.
pro Person
pro Familie
0 - 59 Jahre
11.40 €
26.40 €
60 - 69 Jahre
33.60 €
66.60 €
ab 70 Jahre
51.60 €
103.20 €
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Reisekranken­versicherung für Schüler, Studenten und Au-pairs im AuslandVersicherungsschutz für zum Beispiel Au-pairs und Aus­tausch­studenten

Sie machen einen Austausch oder möchten sich im Ausland weiterbilden? Dann brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung, die Ihnen folgende Vorteile bietet:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung
  • Medizi­nisch sinn­vol­ler Kran­ken­­rück­­trans­port
  • Übernahme der Hin- und Rückreisekosten (einfache Klasse) eines Angehörigen bei einem stationären Aufenthalt (mind. 14 Tage) der versicherten Person
  • Drei verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl
  • Kein Selbstbehalt
  • Weitere Details zum Versicherungsschutz finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Reisekranken­schutz für längeren Auslands­aufenthalt ab 365 TageVersicherungsschutz für längere Aus­lands­aufent­halte (365 Ta­ge bis 5 Jahre)

Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt und haben noch keine Reisekrankenversicherung? Dann sichern Sie sich folgende Vorteile:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung für die gesamte Dauer Ihrer Reise
  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Bedarfsgerechte Tarife
FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­kran­ken­versicherung
Welche Reisekrankenversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisekrankenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reisekrankenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungsansprüche aus Ihrer Reisekrankenversicherung melden möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche .
Wie kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer kann sich versichern?
Versichern können sich Personen deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und die nur vorübergehend ins Ausland reisen. In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt beispielsweise im Rahmen eines Studiums? Dann finden Sie weitere Informationen bei Reisekrankenversicherungen für Schüler und Studenten.
Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?
Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise. Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Wie lange gilt eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung?
Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollte der Notrufservice (unter der Telefonnummer +49(0)4441/905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie z. B. ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden. Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.. Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?
Die ALTE OLDENBURGER bietet für Einzelpersonen und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Einzelpersonen und Familien ab 60 Jahren gelten andere Versicherungsprämien.
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Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.
Reisegepäck­­versicherung

Es ist der Alb­traum je­des Ur­lau­bers: Man steht als Letz­ter am Ge­päck­band, doch vom Kof­fer kei­ne Spur. Um we­nigs­tens das Not­wen­digs­te kau­fen zu kön­nen, hilft die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung mit bis zu 500 € für Er­satz­käu­fe bei ver­spä­te­ter Aus­lie­fe­rung des Rei­se­ge­päcks. In­for­ma­tio­nen be­kom­men Sie in Ih­rer VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se.

Reisekrankenversicherung – hier online abschließen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Die Produkte VGH ReisekrankenSchutz und Reisekranken­versicherung für Schüler, Studenten und Au-pairs im Ausland vermitteln wir in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: HRB: Oldenburg 110012. 

Das Produkt Reisekranken­schutz für längeren Auslands­aufenthalt ab 365 Tage vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger und Vertragspartner ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.

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