Umwelt­ver­sicherung

Haftpflichtschutz bei Umweltschäden

Die Umwelt­ver­sicherung der VGH

In Deutsch­land haf­ten Sie für Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen, durch die Drit­te ge­schä­digt wer­den, oder für öko­lo­gi­sche Schä­den an der Um­welt selbst wie z. B. in Ge­wäs­sern oder in Na­­tur­­schutz­­ge­­bie­­ten. Wenn Sie An­­la­­gen be­­trei­­ben, von de­­nen ei­ne Um­­welt­­ge­­fähr­­dung aus­ge­hen kann, be­­nö­ti­gen Sie ei­ne um­fas­sen­de Ab­­si­che­rung vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich mit un­se­rer Um­welt­­ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen, die auf Um­­welt­­ein­­wir­­kun­­gen zu­­rück­­zu­­füh­­ren sind.


02

Ent­spre­chend Ih­rem in­di­vi­duel­len Ri­si­ko bie­ten wir Ih­nen für ver­schie­de­ne um­­welt­­re­le­­van­te An­la­gen den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­­schutz.


03

Er­fah­re­ne Um­welt­­in­ge­nieu­re ana­ly­sie­ren bei Be­darf Ih­re be­­trieb­­li­che Um­­welt­­si­tua­tion und ge­ben Rat­­schlä­ge zur Mi­­ni­­mie­rung Ih­res Um­­welt­­ri­si­kos.

Umweltversicherung – unser Produkt im Überblick
Um­welt­haft­pflicht- und Um­welt­scha­dens­ver­si­che­rung – al­les in ei­nem Pro­dukt
  • Mit un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung sind Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen (Um­welt­haft­pflicht) so­wie Schä­den an der Um­welt selbst (Um­welt­schä­den nach dem Um­welt­scha­dens­ge­setz) ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den.
  • Sie leis­tet bei Um­welt­schä­den durch Be­triebs­stö­run­gen und be­trieb­li­che Tä­tig­kei­ten. Hier­zu ge­hö­ren z. B. nach­hal­ti­ge Stö­run­gen von Le­bens­räu­men, Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät, Schä­den auf dem ei­ge­nen Grund­stück so­wie am Grund­was­ser.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Umweltversicherung
Welche Umweltversicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Umweltversicherung wichtig?
    Wenn Ihr Unternehmen Anlagen betreibt, die in einem Unglücksfall die Umwelt erheblich schädigen können, sind hohe Schadenersatzforderungen die Folge. Selbst wenn der Umweltschaden ohne Ihr Verschulden oder sogar bei Fremdeinwirkung passiert, müssen Sie für diesen einstehen. Denn Sie haften allein aus dem Besitz einer Anlage.

    Stellen Sie sich Folgendes vor: Durch ein unbemerktes Leck sickern über Wochen umweltschädigende Stoffe in den Boden und sogar ins Grundwasser. Der daraus resultierende Schaden ist erheblich. Die Umweltbehörde kann Sie für die Sanierung der Böden und des Grundwassers in Anspruch nehmen.

    Daher benötigen Sie als Betreiber von umweltrelevanten Anlagen unbedingt eine umfassende Absicherung vor Schadenersatzansprüchen.
Wer ist versichert?
    In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für
    • Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. Inhaber oder Geschäftsführer)
    • Ihre fest angestellten Mitarbeiter
    • Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
    • die versicherten Anlagen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
    In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für die versicherten umweltrelevanten Anlagen am Firmensitz und an den benannten rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands.
Welche Schäden sind in der Umweltversicherung versichert?
    Als Unternehmer haften Sie für zwei Arten von Schäden:
    Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflichtversicherung)
    • für Schäden am Eigentum anderer (zum Beispiel dem neu bepflanzten Garten Ihres Nachbarn)
    Schäden an der Umwelt selbst (Umweltschadensversicherung)
    • für Schäden an der Biodiversität (zum Beispiel eine geschützte Fledermausart, die regelmäßig auf dem Nachbargrundstück zu Hause ist)
    • für Beschädigung des Bodens und der Gewässer auf Ihrem Betriebsgelände (zum Beispiel durch Betriebsstörungen wie Brand, Explosion, Leckage)
    In beiden Fällen sind Sie mit unserer Umweltversicherung abgesichert.
Wer kann einen Schadenersatzanspruch stellen?
    Es können sowohl Privatleute als auch Umweltbehörden als Anspruchsteller auftreten. Wenn bestimmten Behörden Umweltschäden gemeldet werden, sind diese sogar verpflichtet, dem nachzugehen und den Verantwortlichen zu ermitteln.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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