ASP-Ernteschutz- versicherung

Ertragsausfall

Absicherung bei Ernte- und Bearbeitungsverboten

ASP-Ernteschutz- versicherung

Landwirtschaftliche Betriebe wirtschaften in und mit der Natur. Wer sein Einkommen aus der Landwirtschaft bezieht, ist darauf angewiesen, die kurzen Zeitfenster zur Ernte seiner Druschfrüchte einhalten zu können. Werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen, sei es Ackerbau oder Grünland, mit behördlichen Flächennutzungsbeschränkungen belegt, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinebestand zu verhindern, können große Ertragsausfälle durch Erntedefizite oder Ernteausfälle die Folge sein. Um die Liquidität des landwirtschaftlichen Betriebes aufrecht zu erhalten, ist eine Absicherung der Einnahmen besonders wichtig.

Ihre Vorteile
01

Absicherung von Ertrags­schäden auf land­wirt­schaftlichen Nutz­flächen durch be­hörd­liche Bewirt­schaftungs­be­schränkungen und Ernte­verbote infolge der Afrikanischen Schweine­pest (ASP)


02

Individuelle Ent­schädigung im Leistungs­fall auf Grund­lage des Deckungs­beitrags­verlustes


03

Liquiditäts­eng­pässe wer­den über­brückt und der Betrieb aufrecht­erhalten

ASP-Ernteschutz- versicherung für Landwirte – unser Produkt im Überblick

Existenziell für Betriebe mit Ackerbau oder Grünland
Unsere ASP-Ernteschutzversicherung schützt Sie vor Ertragsausfällen durch behördlich angeordnete Flächennutzungsbeschränkungen infolge der Afrikanischen Schweinepest, zum Beispiel durch:
  • Verluste oder erhebliche Wertminderungen der Ernte
  • erforderliche Änderungen der Fruchtfolge (z. B. Sommerungen statt Winterungen)
  • Ertragsminderungen durch fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen
Der eingetretene Ertragsschaden wird anhand des verlorenen Deckungsbeitrages unter Berücksichtigung der verminderten oder entgangenen Erträge bzw. zusätzlich entstandener Folgekosten entschädigt. Die Schadenregulierung erfolgt durch unabhängige Sachverständige. Leistungen der öffentlichen Hand werden angerechnet. Bleiben diese aus oder dauern die Auszahlung sehr lange, sichern wir die Liquidität Ihres Betriebes
FAQ – die häufigsten Fragen ASP-Ernteschutzversicherung für Landwirte
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der ASP-Ernteschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine ASP-Ernteschutzversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist die ASP-Ernteschutzversicherung wichtig?
    Landwirtschaftliche Betriebe wirtschaften unter freiem Himmel. Sie können keinen Einfluss darauf nehmen, welche Tiere sich auf ihren Flächen bewegen. Wird dort jedoch z. B. ein totes Wildschwein gefunden, welches positiv auf den ASP-Erreger getestet wurde, können weitreichende Flächennutzungsbeschränkungen verhängt werden, die für den Betrieb große Ertragsausfälle bedeuten können.
Wer benötigt eine ASP-Ernteschutzversicherung?
    Jeder Betrieb, der landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet – ganz gleich ob Futterbau-, Marktfrucht- oder Veredelungsbetriebe. Wird unter freiem Himmel gewirtschaftet, besteht immer das Risiko von Flächennutzungsbeschränkungen infolge ASP betroffen zu sein.
Was trägt die ASP-Ernteschutzversicherung?
    Die ASP-Ernteschutzversicherung entschädigt den entgangenen Deckungsbeitrag des Produktionsverfahrens Pflanzenproduktion. Für die Entschädigungsberechnung werden die letzten 12 Monate berücksichtigt. Eine Verlängerung der Haftzeit auf 18 oder 24 Monate ist möglich.
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Das Pro­dukt wird in Ko­ope­ra­tion mit der "Mit­ver­si­che­rungs­­ge­mein­schaft Tier" an­ge­bo­ten. Ge­sell­schaf­ter der Mit­­ver­si­che­rungs­ge­mein­schaft Tier sind die Land­schaft­li­che Brand­kas­se Han­no­ver, die Uel­ze­ner All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-Ge­sell­schaft a.G., die West­fä­li­sche Pro­vin­zial Ver­si­che­rung Ak­tien­ge­sell­schaft und die Baye­ri­sche Ver­si­che­rungs­­ver­band Ver­si­che­rungs­­ak­tien­ge­sell­schaft. Die Ge­schäfts­­füh­rung liegt bei der Uel­ze­ner All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-Ge­sell­schaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Re­gis­ter­ge­richt: AG Lü­ne­burg HR B 120469.

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