

Hundehaftpflicht
Versicherungsschutz für Mensch und Tier.
Die Hundehaftpflicht der VGH
Hundehalter haften für ihren Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen.
Ihre Vorteile
01
Günstige Versicherung bei hohen Deckungssummen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
02
Die Hundeversicherung gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt – in Europa unbegrenzt und bis zu fünf Jahren weltweit.
03
Auch bei Mietsachschäden greift die Hundehaftpflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohnräume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.
Hunde-Haftpflicht: Pflicht in Niedersachsen
Für Ihren Hund müssen Sie in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hundehalter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz sinnvoll, denn wie schnell kann etwas passieren und wie schnell gehen entstandene Schäden richtig ins Geld.
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadensfall darauf verlassen, dass die Hundehaftpflicht die finanziellen Folgen auffängt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, stehen wir Ihnen zur Seite: Wir prüfen für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht. Mit der Hundeversicherung sind Sie also bestens gerüstet für den Fall der „Felle“.
Hunde-Haftpflichtversicherung - unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Hundehalterhaftpflicht | |
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Beitrag pro Monat | ab 4,36 €* |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5, 10 oder 50 Mio. € |
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen | |
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zugefügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann | |
privat gemietete, geliehene Sachen (inkl. Schäden an Tiertransportern oder Tiertransportanhängern) | |
Mietschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen (z.B. vom Vermieter eingebrachtes Laminat) | |
Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften | |
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche bzw. länderspezifische Bestimmungen eingehalten werden | |
Rettungs- und Bergungskosten | 25.000 € |
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund | |
Teilnahme an Hundeschule und Hundesport | |
Schäden durch tierische Ausscheidungen | |
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt | |
Schäden an Figuranten (Scheinverbrecher im Rahmen der Hundeausbildung) | |
Welpen der im Versicherungsschein genannten Hunde (ab 7. Lebensmonat besteht Versicherungspflicht) | bis zum Ende des 6. Lebensmonat |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) in Europa | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) außerhalb von Europa | 5 Jahre |
Kautionsleistungen im Ausland | 150.000 € |
Hinweis
FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Ist die Hundehaftpflicht tatsächlich Pflicht?
Was beinhaltet das niedersächsische Hundegesetz?
Welche Versicherungen brauche ich als Hundehalter außer der Hundehaftpflicht?
Wie melde ich einen Schadensfall bei meiner Hundehaftpflichtversicherung?
Wieso brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Für welche Rassen kann ich eine Hundeversicherung abschließen?
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Hundeversicherung sein?
Wann zahlt die Hundehaftpflicht?
Was versteht man unter einem Listenhund?
Greift die Hundehaftpflichtversicherung auch in der Hundeschule?
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