Hundehaftpflicht

Versicherungsschutz für Mensch und Tier.

Die Hundehaftpflicht der VGH

Hundehalter haften für ihren Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen.

Ihre Vorteile
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Günstige Ver­sicher­ung bei hohen Deckungs­sum­men von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden.


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Die Hundeversicherung gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt – in Europa unbegrenzt und bis zu fünf Jahren weltweit.


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Auch bei Mietsachschäden greift die Hundehaftpflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohnräume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.

Hunde-Haftpflicht: Pflicht in Niedersachsen
Für Ihren Hund müssen Sie in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hundehalter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz sinnvoll, denn wie schnell kann etwas passieren und wie schnell gehen entstandene Schäden richtig ins Geld.
 
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadensfall darauf verlassen, dass die Hundehaftpflicht die finanziellen Folgen auffängt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, stehen wir Ihnen zur Seite: Wir prüfen für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht. Mit der Hundeversicherung sind Sie also bestens gerüstet für den Fall der „Felle“.
Hunde-Haftpflichtversicherung - unsere wichtigsten Leistungen im Überblick

Hunde­hal­ter­haft­pflicht

Beitrag pro Monat
ab 4,36 €*
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
5, 10 oder 50 Mio. Euro
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zugefügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann
privat gemietete, geliehene Sachen (inkl. Schäden an Tiertransportern oder Tiertransportanhängern)
Mietschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen (z.B. vom Vermieter eingebrachtes Laminat)
Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche bzw. länderspezifische Bestimmungen eingehalten werden
Rettungs- und Bergungskosten
25.000 €
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
Teilnahme an Hundeschule und Hundesport
Schäden durch tierische Ausscheidungen
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
Schäden an Figuranten (Scheinverbrecher im Rahmen der Hundeausbildung)
Welpen der im Versicherungsschein genannten Hunde (ab 7. Lebensmonat besteht Versicherungspflicht)
bis zum Ende des 6. Lebensmonat
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) in Europa
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) außerhalb von Europa
5 Jahre
Kautionsleistungen im Ausland
150.000 €
-
Hinweis
*Der angezeigte Preis wur­de auf Grund­la­ge fol­gen­der An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungs­be­ginn: mor­gen
  • Zahlweise: monatlich
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit
  • Versicherungssumme: 5 Mio. € pau­schal für Per­so­nen-, Sach­- und Ver­mö­gens­schäden
  • Selbst­beteiligung: 250 €
Der Preis ist da­her als un­ver­bind­li­ches Bei­spiel zu ver­ste­hen. Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführlichen Leistungsübersicht.
FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Mehr als 10 Millionen Hunde leben in deut­schen Haus­halten. Und auch, wenn wir den Hund als Haus­tier domes­tiziert haben – Tiere bleiben un­be­rechen­bar. Stellen Sie sich vor: Einem Impuls folgend springt Ihr Vier­beiner vor ein Auto. Das Auto weicht aus und kracht gegen einen Beton­pfeiler. Der Fahrer ist ver­letzt. Das Auto schrott­reif. Für den ent­standenen Schaden haften Sie. Das Bei­spiel ver­an­schau­licht, dass durch Hunde ver­ur­sachte Schä­den schnell teuer wer­den und leicht in die Millionen Euro gehen können. Je nach Bundes­land gelten für Hunde­be­sitzer unter­schied­liche Be­stim­mungen. Einig­keit herrscht aller­dings in der Haf­tungs­frage: Als Tier­halter tragen Sie die Ver­ant­wortung. Sie haften für Schäden, die Ihr Tier ver­ur­sacht – unbe­grenzt und in voller Höhe. Hunde­halter sind hier in Nieder­sachsen gesetz­lich ver­pflichtet, für ihren Vier­beiner eine Haft­pflicht­ver­sicher­ung ab­zu­schließen. Hunde­be­sitzer ohne Ver­sicher­ung müssen mit Geld­strafen von bis zu 10.000 Euro rech­nen. Gut zu wissen: Mit Ab­schluss der Hunde­ver­sicherung erhalten Sie eine praktische Ver­sicherungs­be­scheini­gung im Scheck­karten­format. So können Sie ein­fach und bequem den Ver­sicherungs­schutz für Ihren Hund nach­weisen – falls Sie etwa durch die Poli­zei oder das Ordnungs­amt kontrol­liert werden.
Ist die Hundehaftpflicht tatsächlich Pflicht?
Ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin müssen Hunde versichert werden. Hunde, die als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde) sind in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Rheinland-Pfalz versicherungspflichtig. Einzig Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf eine Versicherungspflicht für Hunde. Teils müssen Hundehalter und Hundehalterinnen deutlich mehr für die Absicherung eines Listen- oder Gefahrenhundes zahlen. Bei der VGH fallen für Sie keine höheren Beiträge an, falls Sie einen Gefahrenhund bei uns versichern möchten.
Was beinhaltet das niedersächsische Hundegesetz?
Seit dem 01.07.2011 gilt für Nieder­­sachsen das Nieder­sächsische Gesetz für das Halten von Hunden (NHundG). Darin ist unter anderem gere­gelt, dass der Hunde­halter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Hunde­­haft­pflicht­­ver­sicherung mit einer Mindest­­ver­sicherungs­­summe von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sach­­schä­den ab­schließen muss. Ergänzt wurde das Gesetz im Juli 2013 um den Nachweis der Sachkundepflicht. Durch eine Art Hundeführerschein sind Tierhalter und Tierhalterinnen in Niedersachsen dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass sie für das Halten eines Hundes die erforderliche Sachkunde besitzen. Bevor der Vierbeiner angeschafft werden kann, müssen Tierhaltende eine theoretische Prüfung bestehen. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt auch Personengruppen, die bereits als sachkundig gelten und deshalb keine Prüfung ablegen müssen – darunter fallen beispielsweise: Tierärzte, Diensthundehalter oder Tierpfleger mit der Fachrichtung Tierheim und -pension.
Welche Versicherungen brauche ich als Hundehalter außer der Hundehaftpflicht?
Mit der Hundeversicherung ist ihr Vierbeiner gegen versicherte Schäden abgesichert. Doch was ist mit Ihnen? Was ist, wenn Sie sich beispielsweise bei einem durch Ihren Hund verursachten Verkehrsunfall schwer verletzen? Mit einer Unfallversicherung können Sie sich vor finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Wie melde ich einen Schadensfall bei meiner Hundehaftpflichtversicherung?
Ihr Hund hat jeman­den ver­letzt oder einen anderen Scha­den ver­ursacht? Dann melden Sie sich bei uns. Als Ihr Ver­sicherer vor Ort nehmen wir Ihren Hunde­haft­pflicht­schaden auf. Rufen Sie ein­fach Ihren zuständigen Berater an. Einen Be­rater in der Nähe finden Sie über unsere Berater­suche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schaden­service kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800.
Wieso brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Für Schäden, die durch einen Hund verur­sacht werden, haftet der Halter. Durch den Ab­schluss einer Hunde­­haft­pflicht­­ver­sicherung ist der Hunde­­halter da­gegen ver­sichert. Seit dem 01.07.2011 gilt für Nieder­­sachsen das Nieder­sächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Darin ist unter anderem gere­gelt, dass der Hunde­halter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Hunde­­haft­pflicht­­ver­sicherung mit einer Mindest­­ver­sicherungs­­summe von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sach­­schä­den ab­schließen muss.
Für welche Rassen kann ich eine Hundeversicherung abschließen?
Da Ver­sicherungs­pflicht besteht, kann auch für jeden Hund eine Versicherung abge­schlossen werden. Falls Ihr Hund von einer Be­hörde als gefähr­lich einge­stuft wird, müssen Sie Ihren Ver­sicherer direkt darüber in­form­ieren. Dann bein­haltet der Tarif eine Selbst­beteiligung in Höhe von 250 Euro.
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Hundeversicherung sein?
Gesetz­lich gere­gelt im Nieder­sächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist eine Mindest­­ver­sicherungs­­summe von 500.000 Euro für Personen­­schäden sowie 250.000 Euro, um Sach­schäden aufzu­fangen. Insbe­sondere bei Per­sonen­­schäden kann es im Schaden­fall für Tier­halter aber sehr schnell deutlich teuer werden. Arzt­besuche, Reha-Maß­nahmen oder lebens­lange Renten­­zahlungen gehen oft in die Millionen Euro – deshalb ist es sinnvoll, eine deutlich höhere Summe zu ver­sichern. Bei der Hunde­halter­haftpflicht­versicherung der VGH haben Sie die Wahl zwischen zwei Versicherungssummen, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hunde­­ver­sicherung zahlt bei Personen, - Sach- und Ver­mögens­­schäden, die Ihr Tier verur­sacht. Bis zu welcher Höhe der Schaden über­nommen wird, regelt die im Tarif ab­ge­schlossene Versicherungs­­summe. Ganz konkret prüfen wir im Schaden­fall für Sie, ob Sie tat­säch­lich für den ent­standenen Schaden haften müssen. Berechtigte An­sprüche werden durch die Hunde­­ver­sicherung übernommen. Und falls sich An­sprüche als un­be­rechtigt heraus­stellen, wehren wir diese für Sie ab. In solchen Fällen deckt die Hunde­­halter­­haft­pflicht­­ver­sicherung auch an­fallende Gerichts­kosten.
Was versteht man unter einem Listenhund?
Listenhunde, sind Tiere, die allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich vom Gesetzgeber eingestuft werden. Beispiele für Listenhunde sind die Hunderassen: Pit Bull Terrier oder Bull Terrier. Teils wird in dem Zusammenhang statt von Listenhunden auch von Gefahrenhunden oder Kampfhunden gesprochen. Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden, kann in einzelnen Bundesländern variieren. In der Regel fallen bei den Versicherern, die Gefahrhunde versichern, höhere Beiträge an als für Hunderassen, die nicht in diese Kategorie fallen. Die VGH verlangt keine höheren Beiträge für Gefahrenhunde. Selbst für Hunde, die also in diese Kategorie fallen, zahlen Sie als Hundehalter oder Hundehalterin für deren Versicherungsschutz bei der VGH nicht mehr.
Greift die Hundehaftpflichtversicherung auch in der Hundeschule?
Ja, Ihr Hund ist auch ver­sichert bei Hunde­­sport­­ver­anstaltungen, Schau­­vor­führungen sowie Hunde­­lehr­gängen und -prü­fungen – das bein­haltet also auch den Ver­sicherungs­­schutz, wenn Sie mit Ihrem Vie­rbeiner eine Hunde­­schule be­suchen.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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