Jagdhaftpflichtversicherung
Gut geschützt auf die JagdDie Jagdhaftpflichtversicherung der VGH
Beim Jagen kann durch ein erhöhtes Risiko viel passieren. Darum ist die Jagdhaftpflichtversicherung in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung. Schäden während der Jagdausübung können weitreichende Folgen haben und erfordern eine finanzielle Absicherung des Jägers. Genau diese bietet Ihnen die Jagdhaftpflicht der VGH.
Wir bieten einen individuellen und bedarsgerechten Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt zwischen 7,5 Mio €, 15 Mio € oder 50 Mio €. Für Personenschäden über 15 Mio € bleibt die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf 15 Mio € begrenzt.
Der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie weiteren Arten von Waffen und Munition ist auch außerhalb der Jagd, beispielsweise der Aufbewahrung oder dem Transport versichert.
Unsere Versicherung bietet Vorteile für Halter von Jagdhunden: die Jagdhunde-Unfallversicherung. Diese deckt die tierärztliche Behandlung oder notwendige Maßnahmen für einen Hund infolge eines Unfalls.
Die Jagdhaftpflicht gehört zu den vorgeschriebenen Pflichtversicherungen zur Jagdausübung in Deutschland. Jeder Jäger muss eine Jagdhaftpflichtversicherung bei der Jagdbehörde vorweisen können, wenn er seinen Jagdschein einlösen möchte.
Unsere Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Jagdtätigkeit und in einem Schadensfall. Nicht nur Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter sind versichert, sondern auch Jagdhelfer und nicht gewerbsmäßige Tierhüter sind mitversichert. Die VGH bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Bedarf. Sie können ganz einfach Ihren Betrag berechnen, unsere Versicherung sofort online abschließen oder ein Angebot anfordern.
Jagdhaftpflichtversicherung | |
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Speziell für die Jagd | |
Beitrag pro Jahr | ab 42,50 €* |
Versicherungssumme Je Personen-, Sach- oder Vermögensschaden ersetzen wir pauschal bis zu 7,5 Mio., 15 Mio. oder 50 Mio. €. | 7,5 Mio. € / 15 Mio. € / 50 Mio. €** |
Besitz und Gebrauch von Waffen sowie Munition Der erlaubte Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen sowie Munition ist auch außerhalb der Jagd z. B. aus der Aufbewahrung oder dem Transport versichert. | |
Verzicht auf Einwand des fehlenden Verschuldens, z. B. Querschläger Wir verzichten bei Personen- und Hundeschäden durch einen Jagdunfall mit der Waffe (Querschlägerrisiko) auf den Haftungseinwand. Die Versicherungssumme für Hundeschäden beträgt 5.000€. | |
Halten von Jagdhunden, inkl. Welpen Jagdhunde sind diejenigen, die einer vom Jagdgebrauchshundeverband anerkannten Jagdhunderasse entsprechen. Welpen der Jagdhunde sind ebenfalls versichert. | |
Besitz und Betrieb jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Betrieb und Unterhaltung dieser Einrichtungen. | |
Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Jagderzeugnissen Das Produktrisiko besteht beispielsweise darin, dass sich ein Endverbraucher beim Verzehr von mit Keimen oder Parasiten belastetem Wildfleisch infizieren kann. | |
Ehrenamtliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls die ehrenamtliche nicht hoheitliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen, wie z. B. Hegegemeinschaftsleiter. | |
Forderungsausfall: Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen Wenn Sie selbst geschädigt sind, aber der Verursacher nicht zahlen kann, greift die Jagd-Haftpflichtversicherung: Ihre Schäden werden ersetzt, sofern ein vollstreckbarer Titel über den Schadenersatz vorliegt. | |
Flugdrohnen/Flugmodelle, die der Versicherungspflicht unterliegen, bis 250 g Abfluggewicht (jagdlicher und privater Gebrauch) Personen und Sachschäden durch Flugdrohnen /Flugmodelle, die der Versicherungspflicht unterliegen, bis 250g Abfluggewicht. | |
Flugdrohnen/Flugmodelle, die der Versicherungspflicht unterliegen, über 250 g bis 5.000 g Abfluggewicht (jagdlicher und privater Gebrauch) Personen und Sachschäden durch Flugdrohnen /Flugmodelle, die der Versicherungspflicht unterliegen, bis 5.000g Abfluggewicht | auf Wunsch |
Neuwertentschädigung (ausgenommen: Multimediageräte, Nachtsicht-, Wärmebildtechnik, Schalldämpfer und Brillen) (Versicherungssumme 2.500 €) | |
Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder Gegenstände Dinge, die zu jagdlichen Zwecken kurzfristig gemietet oder geliehen sind. Die Versicherungssumme bei beweglichen Sachen beträgt 25.000 €, Selbstbeteiligung 500 €. | |
Innovationsklausel Zukünftige Bedingungsverbesserungen, die ohne Mehrbeitrag geändert werden, gelten als mitversichert. | |
Weltweiter Versicherungsschutz Die Jagd-Haftpflichtversicherung gilt weltweit bis zu einem Jahr. | |
Personenschäden von Angehörigen, inkl. Schmerzensgeldansprüche Angehörige können Schadenersatzansprüche bei Verletzungen, die während der Jagd entstanden sind, einfordern. | |
Speziell für Jagdhunde (Jagdhunde-Unfallversicherung) | |
Tierärztliche Behandlung, Tötung oder Nottötung des Jagdhundes infolge eines Unfalls oder der Pseudowut (Aujeszky-Krankheit) Versichert sind Behandlungskosten bis zu 4.000 €, bei Tod oder Nottötung bis zu 2.000 €. Bei Jagdhunden, die sich in Ausbildung befinden halbiert sich die Ersatzleistung auf maximal 2.000 €, bei Tod oder Nottötung auf 1.000 €. | bis zu 4.000 € |
Örtliche Geltung Die Jagdhunde-Unfallversicherung gilt sowohl deutschlandweit als auch im angrenzenden Ausland. | |
Hinweis
Was deckt die Jagdhaftpflicht ab?
Wer ist mit der Jagdhaftpflichtversicherung versichert?
Wie kann ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?
Welche Versicherung braucht ein Jäger?
Wie viel kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Ein Familienhund – für Kinder, Anfänger und Allergiker
Tierhalterhaftpflicht
Unsere Jagd- und Sportwaffenversicherung schützt Sie beim Transport und bei der Benutzung einer Waffe. Versichert sind die finanziellen Folgen bei Verlust, Beschädigung und Zerstörung Ihrer Jagd- und Sportwaffen einschließlich Zubehör. Damit ist sie die optimale Ergänzung zur Jagdhaftpflichtversicherung.
Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.