Landmaschinen- versicherung

Landtechnik­versicherung

Finanzieller Schutz bei Schäden an
Ihren Maschinen und Geräten

Die Landtechnik­versicherung der VGH

Landmaschinenversicherung

In Ihrer täg­li­chen Ar­beit kom­men große und tech­nisch an­spruchs­vol­le Ma­schi­nen zum Ein­satz. Sie stel­len ei­nen wert­vol­len und zen­tra­len Be­stand­teil Ih­res Be­triebs dar. Fal­len sie aus, wird der Pro­­duk­tions­ab­lauf ge­stört und es kom­men er­heb­li­che Re­pa­ra­tur- oder Wie­der­­be­­schaf­fungs­­kos­ten auf Sie zu.

Ihre Vorteile
01

Leistungsstarker Ver­­si­che­rungs­­schutz für Ih­re sta­tio­nä­ren Ma­­schi­nen, fahr­­ba­ren Ge­­rä­te und Elek­tro­nik


02

Absicherung ge­gen ho­he Re­pa­ra­tur- und Wie­der­­be­­schaf­­fungs­­­kos­ten


03

Fachkundige Un­ter­­stüt­zung im Scha­den­­fall – auch di­rekt vor Ort

Landtechnik­ver­sicherung – unser Pro­dukt im Über­blick

Landmaschinenversicherung
Für Ihre Ma­schi­nen und An­lagen
  • Mit un­se­rer Land­­tech­nik­­ver­­si­che­rung sind Sie bes­tens ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­gen ab­ge­si­chert, wenn Ih­re Ma­­schi­nen so­wie elek­­tro­­­ni­schen bzw. elek­tro­­tech­­ni­schen An­la­gen durch un­vor­­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se be­schä­digt oder zer­­stört wer­den.
  • Versichert sind un­vor­­her­­seh­­ba­re Sach­­schä­den, die auf dem ver­ein­bar­ten Be­triebs­­grund­stück bzw. bei be­weg­­lich ein­ge­­setz­ten Ge­rä­ten in der Bun­des­­re­pu­blik Deutsch­land ent­ste­hen.
  • Im Scha­den­­fall ent­schä­di­gen wir Ih­nen z. B. die Wie­der­­her­­stel­lung oder Wie­der­­be­­schaf­fung der ver­­si­cher­ten Ma­schi­nen und An­la­gen.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Land­technik­versicherung
Wie kann ich einen Landtechnikschaden melden?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Landtechnikversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Landtechnikversicherung wichtig?
    Die Landtechnikversicherung ist eine wichtige Grundlage der Risikoabsicherung. Daher ist sie für jeden landwirtschaftlichen Betrieb zu empfehlen, der mit selbstfahrenden, nicht selbstfahrenden sowie stationären Maschinen und elektronischen bzw. elektrotechnischen Anlagen arbeitet.

    Wenn Ihr Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird erfahrungsgemäß eine entsprechende Versicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
    In unserer Landtechnikversicherung besteht Versicherungsschutz z. B. für:
    • stationäre Maschinen wie z. B. Melk-, Fütterungs-, Mahl- und Mischanlagen, Körnergebläse, Trocknungsanlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, Rübenroder, Rübenmäuse, Kartoffelroder, Häcksler, Schlepper, Radlader, Stapler, Teleskoplader
    • nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Bodenbearbeitungsgeräte, Drill- und Pflanzmaschinen, Pflanzenschutz- und Düngegeräte, Erntemaschinen, Pressen, Beregnungsanlagen, Ladewagen, Anhänger, Güllewagen, Weidezaungeräte, Tränkebecken, Futterraufen
    • elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen
Welcher Wert ist bei der Landtechnikversicherung versichert?
    Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte ohne Rabatte zzgl. Montage, Fracht und Zöllen. Grundsätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wiederherzustellen.

    Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Landtechnikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, durch die Versicherung abgedeckt.

    Sie leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung.

    Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
    • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
    • Sturm, Frost
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    In unserer Landtechnikversicherung besteht z. B. kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
    Im Schadenfall ersetzt unsere Landtechnikversicherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten Maschinen sein. Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
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Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauunternehmer | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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