- Mit unserer Landtechnikversicherung sind Sie bestens gegen die finanziellen Folgen abgesichert, wenn Ihre Maschinen sowie elektronischen bzw. elektrotechnischen Anlagen durch unvorhersehbare Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.
- Versichert sind unvorhersehbare Sachschäden, die auf dem vereinbarten Betriebsgrundstück bzw. bei beweglich eingesetzten Geräten in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
- Im Schadenfall entschädigen wir Ihnen z. B. die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Maschinen und Anlagen.
Landmaschinen- versicherung
LandtechnikversicherungFinanzieller Schutz bei Schäden an
Ihren Maschinen und Geräten
Die Landtechnikversicherung der VGH
LandmaschinenversicherungIn Ihrer täglichen Arbeit kommen große und technisch anspruchsvolle Maschinen zum Einsatz. Sie stellen einen wertvollen und zentralen Bestandteil Ihres Betriebs dar. Fallen sie aus, wird der Produktionsablauf gestört und es kommen erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf Sie zu.
Leistungsstarker Versicherungsschutz für Ihre stationären Maschinen, fahrbaren Geräte und Elektronik
Absicherung gegen hohe Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
Fachkundige Unterstützung im Schadenfall – auch direkt vor Ort
Landtechnikversicherung – unser Produkt im Überblick
LandmaschinenversicherungWie kann ich einen Landtechnikschaden melden?
Wie kann ich eine Landtechnikversicherung abschließen?
Für wen ist eine Landtechnikversicherung wichtig?
Wenn Ihr Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird erfahrungsgemäß eine entsprechende Versicherung von der kreditgebenden Bank verlangt.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
- stationäre Maschinen wie z. B. Melk-, Fütterungs-, Mahl- und Mischanlagen, Körnergebläse, Trocknungsanlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, Rübenroder, Rübenmäuse, Kartoffelroder, Häcksler, Schlepper, Radlader, Stapler, Teleskoplader
- nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Bodenbearbeitungsgeräte, Drill- und Pflanzmaschinen, Pflanzenschutz- und Düngegeräte, Erntemaschinen, Pressen, Beregnungsanlagen, Ladewagen, Anhänger, Güllewagen, Weidezaungeräte, Tränkebecken, Futterraufen
- elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen
Welcher Wert ist bei der Landtechnikversicherung versichert?
Die Grenze der Entschädigung für stationäre, selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Teil- oder Totalschadenfall ist immer der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts. Im Falle eines Totalschadens an elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen und Geräten wie z. B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Bordcomputer, Alarm- und Brandmeldeanlagen wird sogar bis zur Höhe des Neuwerts entschädigt.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
- Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
- Sturm, Frost
Sie leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Beschädigung oder Zerstörung.
Versichert sind insbesondere Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Kernenergie
- Brand, Blitzschlag, Explosion
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
Elektronikversicherung
Inventarversicherung
Kfz-Versicherung für Landwirte
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.