Landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung

Die Kfz-Versicherung der VGH für Landwirte

Leistungsstarker Versicherungsschutz für Ihren Fuhrpark

Die Kfz-Versicherung der VGH für Landwirte

Landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung

Die stän­di­ge zu­ver­läs­si­ge Ver­füg­bar­keit Ih­rer Fahr­zeu­ge ist ei­ne wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Er­folg Ih­res Be­triebs. Fahr­zeug­schä­den soll­ten nicht Ih­ren Ar­beits­all­tag be­hin­dern oder so­gar die Li­qui­di­tät be­las­ten – mit un­se­rer leis­tungs­star­ken Kfz-Ver­si­che­rung sor­gen wir da­für, dass Sie im Scha­den­fall schnell wie­der mo­bil sind.

Ihre Vorteile
01

Leistungs­star­ker Ver­si­che­rungs­schutz für land­wirt­schaft­li­chen Fahr­zeu­ge


02

Attraktive Ta­ri­fe bei der Haft­pflicht-, Teil- und Voll­kas­ko­­ver­si­che­rung


03

Fachkundige Un­ter­stüt­zung im Scha­den­fall – auch di­rekt vor Ort

Kfz-Versicherung für Land­wirte – unser Ver­sicherungs­schutz im Überblick

Landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung
Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haft­pflicht ist in Deutsch­land ei­ne Pflicht­ver­si­che­rung. Sie bie­tet Ih­nen fi­nan­ziel­le Si­cher­heit, wenn an­de­re durch den Ge­brauch Ih­res Fahr­zeugs ge­schä­digt wer­den.

Un­se­re Kfz-Haft­pflicht leis­tet bei Haf­tungs­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter auf­grund ei­nes ver­si­cher­ten Per­so­nen-, Sach- oder Ver­mö­gens­scha­dens.

Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.

Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.

Teilkasko

Die Teil­kas­ko un­se­rer Kfz-Ver­si­che­rung für Land­wir­te er­setzt Ih­nen Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug.

Sie leis­tet z. B. bei Schä­den durch

  • Diebstahl, Raub
  • Brand oder Ex­plo­sion
  • Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung
  • Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch
  • Zusammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
  • Tierbiss an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus bis 3.000 €
  • Glas­bruch

Versicherbar sind auch viele Spezialaufbauten sowie befestigte und gesicherte GPS-Spurführungssysteme. Fragen Sie uns.

Vollkasko

Die Voll­kas­ko un­se­rer Kfz-Ver­si­che­rung für Land­wir­te bie­tet al­le Leis­tun­gen un­se­rer Teil­kas­ko.

Da­rü­ber hin­aus be­steht Ver­si­che­rungs­schutz bei:

  • Van­da­lis­mus
  • selbst ver­schul­de­ten Un­fäl­len
  • Fahrer­flucht des Un­fall­geg­ners
  • Transport auf einem Schiff
FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für LandwirteLandwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
    In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:
    • Pkw
    • Lkw
    • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
    • Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
    • Anhänger in Sonderausführung
    • Anhänger im Werk- und Privatverkehr
    • Hub- und Gabelstapler
    • Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
    • Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
    • Krafträder und Kraftroller
Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
    Für die Voll- und/oder Teilkasko können Sie unterschiedliche Varianten wählen. Die häufigsten Selbstbeteiligungen sind
    • Vollkasko 300 €/Teilkasko 150 €
    • Vollkasko 500 €/Teilkasko 150 €
    • Vollkasko 1.000 €/Teilkasko 500 €
    oder
    • Teilkasko 300 €
    • Teilkasko 500 €
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Als Land- und Forst­wirt haf­ten Sie für Schä­den durch Ih­ren Be­trieb. So­bald Sie oder Ih­re Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen im Rah­men Ih­rer be­­trieb­­li­chen Tä­tig­keit ei­nem Drit­ten Scha­den zu­fü­gen, be­wahrt Sie un­se­re Be­triebs­­haft­pflicht vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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