Pferdehaftpflicht
Greift bei Schäden durch Ihr Pferd an Personen und deren Eigentum.
Pferdehaftpflichtversicherung: unser günstiger Tarif für Pferdehalter
Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind mit einer Versicherungssumme von 5, 10 oder 50 Millionen Euro abgedeckt.
Die Versicherung enthält Leistungen für Flurschäden, Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien.
Ihr Pferd ist bei Reitturnieren abgesichert. Fohlen und Jungtiere sind bis zum dritten Lebensjahr in der Versicherungspolice enthalten.
Unsere Empfehlung
Pferdeversicherung: Schutz für Ross und ReiterDie Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der VGH ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes und bei den Beteiligten einer nicht gewerbsmäßigen Reitbeteiligung.
Pferdehalterhaftpflicht | |
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Beitrag pro Monat | ab 6,78 €* |
Versicherungssumme
Je Person-, Sach- oder Vermögensschaden ersetzen wir pauschal bis zu 5, 10 oder 50 Mio. €
| 5, 10 oder 50 Mio. € |
Pferdehalter und Gastreiter sind automatisch versichert
Der Versicherungsnehmer als Pferdehalter, so wie der Pferdehüter/Gastreiter, der die Aufsicht übernimmt, sind mitversichert.
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Reitbeteiligung
Eine Reitbeteiligung ist, solange sei nicht gewerblich ist, mitversichert.
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Fohlen und Jungtiere
Fohlen und Jungtiere, die weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden, sind bis zum 3. Lebensjahr mitversichert, wenn die Mutterstute über diesen Vertrag versichert ist.
| bis zum 3. Lebensjahr |
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter dafür nicht aufkommen kann | |
Mietsachschäden an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen
Schäden an gemieteten Immobilien, wie z. B. Stallungen, Reithallen, Weiden und Zäunen oder Paddocks sind mitversichert. Sie tragen als Versicherungsnehmer lediglich 250 € selbst.
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Mietsachschäden an Pferdeanhängern
Schäden an gemieteten oder geliehenen Immobilien, wie z.B. Stallungen, Reithallen, Weiden und Zäunen oder Paddocks sind mitversichert. Sie tragen als Versicherungsnehmer lediglich 250 € selbst.
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Mietsachschäden an Reitutensilien
Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien, wie z. B. Sattel, Helm oder Trense sind mitversichert. Sie tragen als Versicherungsnehmer lediglich 250 € selbst.
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Teilnahme an Turnieren und Rennen
Für Pferdehalter ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) mitversichert.
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Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland)
Bei einem Auslandaufenthalt haben Sie bis zu 5 Jahren Versicherungsschutz, solange Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland besteht.
| 5 Jahre |
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Hinweise
*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungsbeginn: morgen
Zahlweise: jährlich
Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
Versicherungssumme 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Selbstbehalt: 250 €
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen.
Wichtige Informationen zur Pferdehaftpflicht
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
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Wann zahlt die Pferdehaftpflicht-Versicherung?
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.