Rechts­schutz­versicherung

Sorgen Sie mit unserer betrieblichen Rechtsschutzversicherung für Ihr gutes Recht

Die betriebliche Rechts­schutz­ver­sicherung der VGH für Fir­men und Selbst­ständige

Als Un­ter­neh­mer, Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler müs­sen Sie ggf. für Ihr gu­tes Recht strei­ten. Be­triebs­­un­fäl­le, Ver­kehrs­­un­fäl­le, Streit mit Mit­­ar­bei­tern oder Be­­hör­den – Strei­tig­­kei­ten en­den oft vor Ge­richt. Dann ist ein kom­­pe­­ten­ter Rechts­­bei­stand un­ver­zicht­bar. Zu­dem kön­nen An­walts- und Ge­richts­­kos­ten teu­er wer­den. Mit ei­ner Rechts­­schutz­­ver­si­che­rung ma­chen Ih­nen An­walts- und Ge­richts­­kos­ten kei­ne Sor­gen.

Ihre Vorteile
01

Leistungs­fä­hi­ger Ver­­si­che­rungs­­schutz bei Rechts­­strei­tig­­kei­ten im gewerblichen und pri­­va­ten Be­reich.


02

Unser Rechtsschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Auch bei speziellen Fragen aus dem gewerblichen Bereich!


03

Sie können sich Ihren Versicherungsschutz genau nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.

Ihr zu­sätzlicher Schutz zur Rechts­schutz­ver­sicherung für Firmen und Selbstständige
Gewerbe, Privat, Beruf, VerkehrBetrieblicher und privater Rechtsschutz mit nur einem Vertrag

Mit diesem Kombiprodukt sind Rechtsschutzfälle im Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich mit nur einem Vertrag abgesichert. Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihren Lebenspartner und für Ihre minderjährigen Kinder. Ihre unverheirateten volljährigen Kinder sind in Schul- und Berufsausbildung mitversichert, darüber hinaus ein Jahr während sich anschließender Berufstätigkeit. Solange Ihre Kinder auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten, sind Ihre Kinder mitversichert. Zudem sind Ihre Eltern, Großeltern und sonstige Familienangehörige mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz für vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliederte Personen wie zum Beispiel Au-Pairs und Austauschschüler. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für alle fest angestellten Mitarbeiter sowie Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn ein Angestellter gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrags klagt,
  • wenn Sie erlittene Personen-, Sach- und Vermögensschäden geltend machen möchten oder
  • bei Streitigkeiten um erhobene Bußgelder.
Gewerbe und VereinRechtsschutzversicherung für Ihre Firma

Mit unserem Baustein Gewerbe sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die unmittelbar mit Ihrem Geschäft und der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihre Mitarbeiter und für Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung klagt,
  • wenn das Finanzamt Ihre Gewerbesteuererklärung nicht akzeptiert,
  • wenn man Ihnen vorwirft, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben oder
  • wenn die Gewerbeaufsicht ein Betriebsverbot ausspricht.
VerkehrRechtsschutz bei Risiken im Straßenverkehr

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die nach einem Verkehrsunfall aufkommen oder aufgrund von Kauf-, Leasing- und Reparaturverträgen entstehen. Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn eines Ihrer Firmenfahrzeuge bei einem Unfall beschädigt wurde,
  • wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen oder
  • wenn die Kfz-Steuer für Ihren Fuhrpark falsch berechnet wurde.
Immobilien und GrundstückeRechtsschutz rund um Ihre Immobilie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen Wohn- oder Gewerbeeigentum in Deutschland und dieses vermietet? Sowohl private als auch gewerbliche Objekte können Sie mit dem Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz absichern. Der Baustein schützt Sie vor einem hohen Kostenrisiko bei Streitigkeiten mit den Mietern, den Nachbarn, der Wohnungseigentümergemeinschaft und auch dem Finanzamt bei steuerrechtlichen Unstimmigkeiten. Ihr VGH Berater informiert Sie gerne ausführlich über unser Angebot. 

Manager-RechtsschutzRechtsschutz für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Unternehmensleiter oder Aufsichtsratsmitglieder

Unser Manager-Rechtsschutz umfasst folgende Bausteine:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz

Wählen Sie aus diesen drei Bausteinen den für Sie optimalen Versicherungsschutz. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn Ihnen als Geschäftsführer Ihr Anstellungsvertrag gekündigt wird,
  • wenn Sie einen Schaden­ersatzanspruch wegen eines Vermögensschadens, z. B. ein Fristversäumnis für einen wichtigen Auftrag, abwehren müssen oder
  • wenn Sie sich in einem Strafverfahren gegen den Vorwurf eines Steuervergehens verteidigen müssen.
Rechtsschutzfall online melden

Sie können Ihren Rechtsschutzfall bequem online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Dafür übernehmen wir 150,- EUR Ihrer Selbstbeteiligung. 

Rechtsschutzversicherung für Firmen und Selbstständige – Unsere Zusatzbausteine
StrafrechtPlus Gewerbe

Schon durch ei­nen Ver­dacht oder ei­ne ano­ny­me An­zei­ge kann es zu ei­nem Er­­mitt­lungs­­ver­­fah­ren ge­gen Sie oder Ih­re Mit­­ar­bei­ter kom­men. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Rechts­­schutz um den StrafrechtPlus Gewerbe. So sind Sie vor dem Kos­ten­­ri­si­ko ei­nes Straf­­ver­fah­rens bes­tens ge­schützt. Wir über­neh­men die Kos­ten, wel­che auf­grund ei­ner Ho­no­rar­­ver­­ein­ba­rung mit Ih­rem Straf­­ver­tei­di­ger an­fal­len. Aus­­führ­li­che In­­for­­ma­tio­nen zu un­se­rem An­­ge­bot hält Ihr VGH Be­ra­ter ger­ne für Sie be­reit.

RechtsschutzPlus Gewerbe

Mit unserem Baustein Gewerbe sind Über den Zusatz­schutz wer­den bereits ver­sicherte Lei­stungs­arten im Grund­bau­stein vom Um­fang er­weitert. Da­rüber hin­aus bein­haltet der Bau­stein aber auch weiter­gehenden Ver­sicherungs­schutz, wie z.B. den gericht­lichen Ver­tragsrechts­schutz für Hilfs- und Neben­ge­schäfte. Dieser um­fasst recht­liche Streitig­keiten aus schuld­recht­lichen Ver­trägen, die die Ein­richtung und Aus­stat­tung des Be­triebes betref­fen. Hier wer­den Kosten je Rechts­schutz­fall bis zu 25.000 € ge­tragen.

Privatrechtsschutz für Selbstständige

Mit unserem Privat­rechts­schutz für Selbst­ständige sind Rechts­streitig­keiten ab­ge­deckt, die im Privat­leben ent­stehen. Wir lei­sten für Sie als Ver­sicherungs­nehmer, für Ihren Lebens­part­ner und für Ihre minder­jährigen Kin­der. Ihre un­ver­heirateten voll­jährigen Kin­der sind in Schul- und Berufs­aus­bildung mit­ver­sichert, dar­über hinaus ein Jahr währ­end sich an­schließen­der Berufs­tätigkeit. So­lange Ihre Kinder auf einen Aus­bildungs- oder Studien­platz warten, sind Ihre Kinder mit­ver­sichert.

Rundum-Rechtsschutz für weitere Geschäftsführer

Wird Ihr Be­trieb von mehreren Geschäfts­führern ge­leitet? Ein Geschäfts­führer ist be­reits im Bau­stein Gewer­be, Privat, Beruf, Verkehr im­mer mit­ver­sichert. Diese Zusatz­kombi­nation bietet darüber hin­aus weiteren Geschäfts­führern oder In­habern Ihres Unter­nehmens und ihren Familien Ver­sicherungs­schutz im pri­vaten, beruf­lichen und Ver­kehrs-Be­reich.

Selbstgenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilie

Eine wichtige Er­gänzung zu Ihrem Rechts­schutz­ver­trag: Der Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für Ihre selbst­ge­nutzten Wohn- oder Gewerbe­immo­bilien. Mit diesem Bau­stein sind Sie sowohl als Eigen­tümer als auch als Mie­ter im­mer bestens ab­ge­sichert, zum Bei­spiel bei Streitig­keiten mit den Nach­barn, dem Eigen­tümer oder der Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaft.

Firmenvertragsrecht für Ärzte

Als nieder­gelas­sener Arzt und in anderen Heil­be­rufen über­nehmen Sie eine große Ver­ant­wortung. Ergänzen Sie den Bau­stein Ge­werbe, Privat, Beruf, Ver­kehr: Erhalten Sie Kosten­schutz für gericht­liche Aus­einander­setzungen aus Ver­trägen, die im Zu­sam­men­hang mit Ihrer selbständigen Tätig­keit stehen. Streitig­keiten wie um ein teures, leider defekt ge­liefertes Gerät für Ihre Praxis oder mit Kun­den, die ihre Rech­nung nicht be­zahlen, sind ab­ge­sichert.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Rechts­schutz­ver­sicherung
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
    Sie haben ein Rechtsproblem? Die Onlinestrecke stellt sicher, dass Ihnen möglichst schnell und passgenau geholfen wird.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
    Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
    Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
    Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
    Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
    Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
    Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Gewerbe oder Landwirtschaft abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
Sind meine Kinder mitversichert?
    Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
    Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz.

    Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige:
    Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.

    Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
    Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
    Auch die Hoferben und Altenteiler sind über Ihren Rechtsschutzvertrag mitversichert. Zudem sind Ihre Eltern, Großeltern und sonstige Familienangehörige mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz für eine vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliederte Person wie zum Beispiel Au-Pairs und Austauschschüler.
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Rechtsschutz- Telefon

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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