Transport­versicherung

Absicherung von Waren und Gütern beim Transport

Die Transport­ver­sicherung der VGH

Der Ver­sand und der Trans­port von Wa­ren und Gü­tern al­ler Art sind nicht oh­ne Ri­si­ko. Je­des Ge­schäft ist erst dann ab­ge­schlos­sen, wenn die Trans­port­gü­ter un­be­schä­digt beim Emp­fän­ger ein­tref­fen. Da­her ist es wich­tig, sich vor fi­nan­ziel­len Fol­gen zu schüt­zen, wenn Wa­ren auf dem Trans­port­weg be­schä­digt wer­den oder ver­lo­ren ge­hen. Schließ­lich kön­nen Scha­den­er­satz­­an­sprü­che oder Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen schnell teu­er wer­den.

Ihre Vorteile
01

In­di­vi­duel­ler Ver­si­che­rungs­schutz für Ih­re Trans­port­gü­ter bis zum Ziel­ort


02

Re­du­zie­rung des Trans­port­ri­si­kos und kal­ku­lier­ba­re Kos­ten


03

Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen al­le Ge­fah­ren

Transportversicherung – unsere Produkte im Überblick
Warentransport­versicherungDamit Ihre Waren und Güter sicher ankommen

Un­s­ere Wa­ren­trans­port­ver­si­che­rung schützt al­le Ih­re Wa­ren und Gü­ter, die Sie ver­sen­den oder be­zie­hen – egal ob sie mit ei­ge­nen oder frem­den Trans­port­mit­teln be­för­dert wer­den.

Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung

  • Wa­ren und Gü­ter al­ler Art (außer le­ben­de Tie­re)
  • Mehr­weg­ver­packun­gen
  • Ih­re Werk­zeu­ge

Wir leis­ten Er­satz für be­schä­dig­te bzw. ver­lo­ren ge­gan­ge­ne Wa­ren laut Kauf- bzw. Lie­fer­rech­nung.

Wir über­neh­men die Kos­ten für die Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ggf. Ver­nich­tung der be­schä­dig­ten Wa­re.

Werkverkehrs­versicherungFür jeden, der Waren und Güter mit eigenen Fahrzeugen befördert

Wenn Sie mit be­triebs­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen Ih­re ei­ge­nen Wa­ren und Gü­ter be­för­dern, sind die­se auf dem Trans­port­weg bes­tens ab­ge­si­chert.

Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung:

  • ei­ge­ne Han­dels­wa­re (außer le­ben­de Tie­re)
  • so­wie zur Re­pa­ra­tur über­nom­me­ne Wa­re so­wie Hilfs­mittel und Werk­zeu­ge, die Sie oder Ih­re Mit­ar­bei­ter mit be­triebs­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen trans­por­tie­ren.

Wir leisten Ersatz für die beim Transport beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen laut Einkaufs- bzw. Verkaufsrechnung (Handelswert) gegen z.B.

  • Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung
  • Schäden beim Be- und Entladen

Wir über­neh­men die Kos­ten für die Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ggf. Ver­nich­tung der ver­si­cher­ten Sa­chen.

Verkehrshaftungs­versicherungUnverzichtbar für jeden Frachtführer

Wenn Sie als Fracht­füh­rer frem­de Wa­ren ge­gen Ent­gelt be­för­dern, schützt Sie un­se­re Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung ge­gen An­sprü­che aus den von Ih­nen ge­schlos­se­nen Ver­kehrs­ver­trä­gen.

Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung

  • Spe­di­tions­gü­ter al­ler Art
  • Mas­sen- und Schütt­gü­ter wie zum Bei­spiel Sand oder Kies
  • land­wirt­schaft­li­che Gü­ter

Wir prü­fen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den zu haf­ten ha­ben. Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab.

Ausstellungs- und MesseversicherungEin Muss bei jeder Messe oder Ausstellung

Als Aus­stel­ler tra­gen Sie das Ri­si­ko für Ihr Fir­men­ei­gen­tum kom­plett selbst. Mit un­se­rer Aus­stel­lungs- und Trans­port­ver­si­che­rung sind Ih­re Aus­stel­lungs­gü­ter und Ihr Stand ein­schl. Aus­stat­tung und Ein­rich­tung wäh­rend der Trans­por­te, der Auf- und Ab­bau­ta­ge so­wie für die Dau­er der Aus­stel­lung ab­ge­si­chert.

Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung

  • al­le ge­zeig­ten Aus­stel­lungs­gü­ter (außer le­ben­de Tie­re) wie zum Bei­spiel Ma­schi­nen, tech­ni­sche und elek­tro­ni­sche Ge­rä­te, Mö­bel und Tex­ti­lien
  • Stand­aus­rüs­tung
  • Ei­gen­tum von Stand­be­auf­trag­ten

Wir leisten Ersatz für zerstörte oder gestohlene Ausstellungsstücke oder den Ausstellungsstand einschl. Einrichtung gegen z.B.

  • Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • böswillige Beschädigung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl
  • Beraubung, Abhandenkommen
  • höhere Gewalt
  • gewöhnlicher Bruch

So­fern Aus­stel­lungs­gü­ter durch Be­su­cher be­schä­digt wer­den, über­neh­men wir die Kos­ten für die nö­ti­ge Re­pa­ra­tur.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Trans­port­versicherung
Wie kann ich einen Transportschaden melden?
    Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Transportversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Transportversicherung wichtig?
    Eine Transport- bzw. Transport- und Ausstellungsversicherung ist jedem Unternehmen zu empfehlen, das Waren und Güter aller Art mit eigenen Fahrzeugen befördert, von einem Spediteur oder Fuhrunternehmen transportieren lässt oder sich auf Ausstellungen und Messen präsentiert.
Wer benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung?
    Eine Verkehrshaftungsversicherung
    • müssen alle Frachtführer abschließen, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen (Pflichtversicherung)
    • sollten alle weiteren Frachtführer abschließen, die die oben genannten Beförderungen mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht, nach Vereinbarung, auf dem kompletten Transportweg, d. h. vom Absender bis zum Empfänger inkl. aller Be- und Entladevorgänge sowie notwendiger Zwischenlagerungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
    Unsere Warentransportversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Damit sind alle Gefahren und Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, durch die Versicherung abgedeckt. Versicherungsschutz besteht u. a. bei Verlust und Beschädigung durch Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder eine Beschädigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen versicherten Güter durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
    Unsere Werkverkehrsversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der versicherten Waren während des Transports z. B. durch
    • Unfall des Transportmittels, z. B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • höhere Gewalt
    • Diebstahl oder Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs
    • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung
    • Schäden beim Be- und Entladen.
    Unsere Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die, teilweise sogar zwingend vorgeschriebene, gesetzliche und unter Umständen vertragliche Haftung des Unternehmers aus Verkehrsverträgen.
    Unsere Ausstellungs- und Messeversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der Ausstellungsstücke oder den Ausstellungsstand einschl. Einrichtung, z.B.
    • Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • böswillige Beschädigung
    • Einbruchdiebstahl, Diebstahl
    • Beraubung, Abhandenkommen
    • höhere Gewalt
    • gewöhnlicher Bruch.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
    Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die entstanden sind durch
    • vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Fehlen handelsüblicher Verpackungen oder Mängel an handelsüblichen Verpackungen
Welche Leistungen erbringt eine Transportversicherung im Schadenfall?
  • Die Transportversicherung ersetzt
    • die Reparaturkosten für beschädigte Güter
    • maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei Totalschaden oder Verlust des Gutes
    • für Frachtführer die Befriedigung berechtigter Ansprüche gemäß § 431f HGB (Handelsgesetzbuch)
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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