Autohaus-Police

Komplettschutz für Ihr Autohaus

Die Autohaus-Police der VGH

Auto­häu­ser sind vie­­len ver­schie­­de­­nen Ri­si­­ken aus­­ge­setzt. Für ei­ne op­ti­ma­le Ab­si­che­rung sind meh­re­re ein­zel­ne Ver­­si­che­run­gen er­­for­­der­­lich. Un­se­re Au­to­haus-Po­lice ent­hält al­le wich­ti­gen Ver­­si­che­­run­­gen in ei­ner Po­lice und bie­tet Ih­nen da­mit um­­fas­sen­­den Kom­­plett­­schutz für Ihr Au­to­haus.

Ihre Vorteile
01

Ab­si­che­rung von neun Ri­si­ken mit nur ei­ner Po­lice


02

Kos­ten­vor­teil ge­gen­über Ein­zel­­ver­­si­che­run­gen durch schlan­ke Ver­wal­tung


03

Ga­ran­tier­te Bei­trags­­sen­kung bei gu­­tem Scha­den­­ver­lauf

Autohaus-Police – unser Produkt im Überblick

FAQ – die häufigsten Fragen zur Autohaus-Police
Wie kann ich einen Schadenfall meines Autohauses melden?
    Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Autohaus-Police abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer kann sich über die Autohaus-Police versichern?
    Unsere Autohaus-Police ist für klassische Autohäuser – Vertrags- oder freie Händler – mit einer oder mehreren Automarken, repräsentativen Verkaufsräumen und Ausstellungsflächen für Automobile und einer angeschlossenen Werkstatt.

    Wenn Sie hauptsächlich mit Kfz-Teilen, Reifen, Landmaschinen, Sonder- und Spezialfahrzeugen handeln, im Fahrzeugbau, im Bereich Tuning, Vermietung, als Straßenhändler oder als Händler mit Hauptvertriebsweg Internet tätig sind, dann ist unsere Autohaus-Police nicht das Richtige für Ihren Betrieb. Wir stellen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot zusammen.

Wer ist in der Autohaus-Police versichert?
    In unserer Autohaus-Police sind der Geschäftsführer oder Inhaber des Autohauses sowie die angestellten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit in Kfz-Handel und Kfz-Werkstatt versichert.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht auf Ihrem Betriebsgelände, in Ihren Ausstellungs- und Büroräumen, in der Werkstatt sowie unterwegs.
Wie werden die Prämie und die Versicherungssumme berechnet?
    Die Versicherungssumme und Ihre Beiträge werden jährlich auf Basis Ihres Nettoumsatzes neu berechnet.
Können die Versicherungen auch einzeln abgeschlossen werden?
    Ja, die Versicherungen können alle einzeln abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind Sie aber mit unserer Autohaus-Police besser und günstiger versichert. Das Handling ist einfacher, weil es nur einen Vertrag, ein Bedingungswerk, eine Prämie und einen Ansprechpartner gibt. Zudem profitieren Sie von einer günstigeren Prämie gegenüber den Einzelversicherungen.
Betriebsschließungsversicherung für Firmen | VGH
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

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