- Elektroinstallationen
- Rauchmelder
- Gefahr von Brandstiftungen
- Blitzüberspannung an technischen Betriebseinrichtungen
- Vermeidung von Personenschäden
- Umweltrelevante Fragestellungen wie die Lagerung von Dünger, Pflanzenschutzmittel oder Gülle
Die VGH verbindet Tradition und Innovation im wichtigen Wirtschaftszweig der Landwirtschaft. Unsere Kundenbetreuer bieten Branchenkenntnis durch ihren landwirtschaftlichen Background. Wir wissen um die spezifischen Belange der Landwirtschaft und der angeschlossenen Wirtschaftsbereiche. Für uns zählt Kompetenz sowohl in der Beratung als auch in der Schadenregulierung.
Elektrische Anlagen
Zu den Hauptursachen für Brände in der Landwirtschaft zählen die Mängel im Bereich der elektrischen Anlagen.
Einige Fehler lassen sich leicht beheben, z. B.:
- Elektrische Anlagen sollten Sie in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Elektrofachmann prüfen lassen
- Regelmäßiges Abfegen der elektrischen Leitungen
- Regelmäßiges Reinigen der Motoren, Leuchten usw. und Reinigung bei Bedarf
- Sofortiges Reparieren beschädigter Leitungen und Geräte durch den Elektrofachmann
- Fest verlegte Leitungen gegen mechanische Beschädigung z. B. durch Anstoßen oder Anfahren schützen
Feuerlöscher
Außer den behördlich vorgeschriebenen Feuerlöschern, z. B. für Heizungsanlagen oder Mähdrescher, ist mindestens ein weiterer geeigneter Feuerlöscher in den Betriebsgebäuden erforderlich. Die Feuerlöscher müssen regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen gewartet und überprüft werden. Nach dem Einsatz sind Feuerlöscher unverzüglich wieder zu füllen.
Lagerung von Ernteerzeugnissen
Bei der Lagerung von Ernteerzeugnissen in Diemen, Schobern oder Großballenlagern (offene Lagerung) ist mindestens ein Abstand von
- 25 m zu Gebäuden, öffentlichen Wegen und Plätzen einzuhalten
- 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden oder weicher Bedachung. Die Lagerung unter Vordächern ist unzulässig.
Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennarbeiten
Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennarbeiten bedürfen besonderer Vorbereitung und Aufmerksamkeit hinsichtlich Ihres persönlichen Schutzes und dem Schutz vor Bränden:
- Solche Arbeiten sollten Sie nur außerhalb der Gebäude durchführen.
- Lässt sich die Arbeit nicht ins Freie verlegen, entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände und Stoffe aus ihrem Arbeitsbereich.
- Achten Sie darauf, dass keine Staubablagerungen vorhanden sind.
- Decken Sie brennbare Gegenstände, die nicht entfernt werden können, mit einem feuchten Segeltuch oder ähnlichem ab.
- Führen Sie mehrfach Kontrollgänge nach Beendigung der Arbeiten durch.
- Halten Sie Feuerlöscher/Löschwasser bereit.
Brandstiftung
- Verhindern Sie den Zutritt von Unbefugten.
- Halten Sie straßenseitige Gebäudeöffnungen stets verschlossen, beschädigte und fehlende Fensterscheiben sollten ausgetauscht bzw. ersetzt werden.
- Hofseitig empfiehlt es sich, die gefährdeten Bereiche durch Bewegungsmelder, die mit einer Ausleuchtung gekoppelt sind, zu überwachen.
- Stroh und Heu nicht unmittelbar am Gebäude oder unter Vordächern lagern! Halten Sie 25 m Sicherheitsabstand zu Gebäuden, öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ein. Zu Gebäuden mit weicher Bedachung oder mit brennbaren Außenwänden müssen Sie mindestens 50 m Abstand halten.
- Heu- und Strohreste nicht auf dem Hof verstreut herumliegen lassen. Schon manche weggeworfene Zigarette hat einen Hof in Schutt und Asche gelegt!
- Halten Sie nicht genutzte Gebäude und Räume frei von brennbaren Stoffen und schalten Sie diese Bereiche stromlos.
- Klären Sie Kinder über die Gefahren im Umgang mit Feuer auf. Verwahren Sie Streichhölzer und ähnliches so, dass sie für Kinder nicht ohne weiteres erreichbar sind.
Heulagerung/-selbstentzündung
Gut durchgetrocknetes, trocken eingefahrenes und trocken lagerndes Heu ist gegen Überhitzung weitgehend sicher. Systematische Temperaturmessungen sollten mehrfach bis zu ca. 10 Wochen nach der Einlagerung durchgeführt werden. Wann ist die Erhitzung gefährlich?
- 45 Grad Celsius: normal, ungefährlich.
- Ab 60 Grad Celsius besteht Brandgefahr und die Verpflichtung zur unverzüglichen Alarmierung der Feuerwehr.
Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
Beim Abstellen von z. B. Traktoren, Mähdrescher oder selbstfahrenden Erntemaschinen sollte der Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen mindestens 2 m betragen. Bei nur saisonal eingesetzten Arbeitsmaschinen sollten Sie nach der Saison die Batterien abklemmen oder ausbauen. Achten Sie darauf, dass Kraftstoffe oder Öle nicht auslaufen.
Blitz- und Überspannungsschutz in der Landwirtschaft
Moderne Landwirtschaft ist ohne Elektronik nicht mehr denkbar. Welche Folgen ein Ausfall, z. B.
- der Fütterungscomputer,
- der Lüftungs- und Kühlanlagen,
- der Melkeinrichtungen oder Waagen haben kann, ist wohl jedem Landwirt bewusst.
Der äußere Blitzschutz (Blitzschutzanlage) allein reicht hier bei weitem nicht mehr aus, sollte aber vorhanden sein. Um die Funktionalität und Verfügbarkeit der vorhandenen Technik und damit auch den Schutz der Tiere zu gewährleisten, ist heutzutage in jedem landwirtschaftlichen Betrieb auch der innere Blitzschutz (Überspannungsschutz) unerlässlich.
Zunächst ist festzulegen, welche Geräte in den einzelnen Gebäuden geschützt werden sollen, um dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen auszuwählen. Grundsätzlich sollen alle elektrischen Leitungen, die in ein Gebäude führen, geschützt sein.
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