Pflegeversicherung

Gut versorgt im Pflegefall

Die Pflege­ver­siche­rung der VGH

Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.

Ihre Vorteile
01

Bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall


02

Individuelle Absicherung – passend für jeden Geldbeutel mit umfassenden Service- und Assistance-Leistungen


03

Regelmäßige Anpassungsmöglichkeit – sogar im Leistungsfall

Pflegeversicherung – unsere Tarife im Über­blick

VGH PflegeSchutz Komfort

VGH PflegeSchutz Premium

VGH PflegeBahr

Pfle­ge­grad 5
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 5 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
40,00 €
60,00 €
100%*
Pfle­ge­grad 4
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 4 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
40,00 €
60,00 €
40%*
Pfle­ge­grad 3
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 3 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
20,00 €
30,00 €
30%*
Pfle­ge­grad 2
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 2 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
5,00 €
15,00 €
20%*
Pfle­ge­grad 1
Bei Ein­stu­fung in den Pfle­ge­grad 1 er­hal­ten Sie den ver­si­cher­ten Ta­ges­satz bzw. den Pro­zent­satz des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
5,00 €
10,00 €
10%*
Sofort­hilfe
Die So­fort­hil­fe er­hal­ten Sie als ein­ma­li­ge Leis­tung bei der erst­ma­li­gen Erst­ein­stu­fung in ei­nen Pfle­ge­grad (min­des­tens Pfle­ge­grad 2). Die Hö­he der So­fort­hil­fe be­trägt das 30-Fa­che des ver­ein­bar­ten Ta­ges­sat­zes
Dy­na­mik - auch im Leis­tungs­fall
Ta­rif­liche Er­höhung des Ta­ges­gel­des (Dy­na­mik) – so­gar im Leis­tungs­fall (Alle 3 Jah­re wird das ver­ein­bar­te Pfle­ge­ta­ge­geld un­ter be­stimm­ten Vo­raus­setz­ungen ent­sprech­end der Ver­änder­ung des Ver­brau­cher­preis­in­dex­es er­höht)
Um­fass­en­de Ser­vice und Assis­tance-Leistungen
Sie kön­nen um­fas­sen­de Ser­vice- und Assis­tancel­eis­tun­gen in An­spruch neh­men, die­se um­fas­sen u.a.: te­le­fo­ni­sche Hil­fe­stel­lung zu Pfle­ge­the­men so­wie die Ver­mitt­lung von Me­nü- und Ein­kaufs­ser­vices, Pfle­ge­heim­plät­zen oder Haus­not­ruf­diens­ten, Ein­kaufs­hil­fen, Haus­halts­hil­fen, Fahr­diens­ten, Kin­der­be­treu­un­gen, Haus­tier­be­treu­un­gen und Pfle­ge­diens­ten.
Flexibel fest­leg­barer Schutz­umfang
Die Hö­he des ge­wünsch­ten Ta­ge­gel­des kön­nen Sie flexi­bel ver­ein­ba­ren.
Staat­liche För­derung
Der Staat för­dert Ih­re Ab­si­che­rung jähr­lich mit 60 € bei ei­nem mo­nat­lich­en Min­dest­bei­trag von 15 €.
Ge­sund­heits­prü­fung ent­fällt
Bei An­trag­stel­lung wer­den für den Ta­rif VGH Pfle­geSchutz u. a. Ge­sund­heits­fra­gen ge­stellt. Da­durch er­folgt ei­ne Ein­schät­zung Ih­res Ge­sund­heits­zu­stands. Die­se ent­fällt je­doch bei dem Ta­rif VGH Pfle­geBahr.
* des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Pflege­ver­siche­rung
Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
Immer mehr Menschen sind aufgrund einer Erkrankung, in Folge eines Unfalls oder im Alter auf professionelle Hilfe angewiesen. Doch eine angemessene Versorgung ist teuer, egal, ob zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich finanziell an den wichtigsten Pflegemaßnahmen. Sie übernimmt jedoch nie die gesamten Kosten. Die Differenz – oft mehrere Hundert Euro im Monat – müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) zum Unterhalt verpflichtet.
Welche Absicherungen bietet mir die VGH an und wie unterscheiden sich diese?
Um Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall finanziell abzusichern bieten wir Ihnen zwei verschiedene Pflege-Zusatzversicherungen an. Dabei handelt es sich um den staatlich geförderten Pflegeergänzungstarif „VGH PflegeBahr“ sowie die Rundum-Absicherung mit dem Tarif „VGH PflegeSchutz“.

Der Tarif VGH PflegeBahr ist eine staatlich geförderte Basisabsicherung in Form eines vereinbarten Tagegeldes, welches Sie nicht individuell festlegen können. Der Abschluss ist allerdings ohne Gesundheitsprüfung möglich und Sie bekommen eine staatliche Förderung von 60 EUR jährlich. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld prozentual, monatlich ausgezahlt (100% in Pflegegrad 5, 40% in Pflegegrad 4, 30% in Pflegegrad 3, 20% in Pflegegrad 2, 10% in Pflegegrad 1).

Der VGH PflegeSchutz hingegen bietet eine Rundum-Absicherung im Pflegefall. Sie bestimmen die Absicherungshöhe für jeden Pflegegrad selbst. Wie hoch ihr Bedarf ist, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem unserer Berater.

Neben dem eigentlichen Pflegetagegeld bietet Ihnen der VGH PflegeSchutz auch umfassende Service- und Assistance-Leistungen.
Wie kann ich eine Pflegeversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Besteht sofortiger Versicherungsschutz?
In der privaten Pflege-Zusatzversicherung bestehen mitunter Wartezeiten. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruches.

In unserem Tarif VGH PflegeSchutz besteht jedoch sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten.

Im Tarif VGH PflegeBahr beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Diese entfällt bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls innerhalb dieser Frist.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor? Dann melden Sie diese bitte entweder telefonisch unter 0511 362-4310 oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ auf www.vgh.de. Das Team der Leistungsabteilung steht Ihnen beratend zur Seite.
Sind die Beiträge im Leistungsfall weiter zu zahlen?
Eine Beitragsbefreiung gibt es nicht. Die Beiträge sind für die Dauer der Vertragslaufzeit zu zahlen.
Pflegegrade, häusliche Pflege und Zusammenspiel mit der gesetzlichen Pflegeversicherung
Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 - 5 ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt.

- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Kann ich auch zu Hause gepflegt werden?

Natürlich besteht die Möglichkeit zu Hause gepflegt zu werden – z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch Angehörige und Freunde.

Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause

Wird das Pflegetagegeld mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verrechnet?

Das vereinbarte Pflegetagegeld der VGH steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, für was Sie das Geld verwenden möchten. Es kommt daher zu keiner Verrechnung des Pflegetagegeldes mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
Im Tarif VGH PflegeSchutz wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre erhöht – auch wenn Sie bereits pflegebedürftig sind. Diese Erhöhung (Dynamisierung) beruht auf der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland der letzten drei Jahre.
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