Pflegeversicherung
Gut versorgt im PflegefallDie Pflegeversicherung der VGH
Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder des Alters. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall
Individuelle Absicherung – passend für jeden Geldbeutel mit umfassenden Service- und Assistance-Leistungen
Regelmäßige Anpassungsmöglichkeit – sogar im Leistungsfall
VGH PflegeSchutz Komfort | VGH PflegeSchutz Premium | VGH PflegeBahr | |||
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Pflegegrad 5
Bei Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 100%* | ||
Pflegegrad 4
Bei Einstufung in den Pflegegrad 4 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 40%* | ||
Pflegegrad 3
Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 20,00 € | 30,00 € | 30%* | ||
Pflegegrad 2
Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 15,00 € | 20%* | ||
Pflegegrad 1
Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 10,00 € | 10%* | ||
Soforthilfe
Die Soforthilfe erhalten Sie als einmalige Leistung bei der erstmaligen Ersteinstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2). Die Höhe der Soforthilfe beträgt das 30-Fache des vereinbarten Tagessatzes
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Dynamik - auch im Leistungsfall
Tarifliche Erhöhung des Tagesgeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall (Alle 3 Jahre wird das vereinbarte Pflegetagegeld unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht)
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Umfassende Service und Assistance-Leistungen
Sie können umfassende Service- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen, diese umfassen u.a.: telefonische Hilfestellung zu Pflegethemen sowie die Vermittlung von Menü- und Einkaufsservices, Pflegeheimplätzen oder Hausnotrufdiensten, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Kinderbetreuungen, Haustierbetreuungen und Pflegediensten.
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Flexibel festlegbarer Schutzumfang
Die Höhe des gewünschten Tagegeldes können Sie flexibel vereinbaren.
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Staatliche Förderung
Der Staat fördert Ihre Absicherung jährlich mit 60 € bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 €.
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Gesundheitsprüfung entfällt
Bei Antragstellung werden für den Tarif VGH PflegeSchutz u. a. Gesundheitsfragen gestellt. Dadurch erfolgt eine Einschätzung Ihres Gesundheitszustands. Diese entfällt jedoch bei dem Tarif VGH PflegeBahr.
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* des versicherten Tagessatzes | - | - | - | ||
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Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
Welche Absicherungen bietet mir die VGH an und wie unterscheiden sich diese?
Der Tarif VGH PflegeBahr ist eine staatlich geförderte Basisabsicherung in Form eines vereinbarten Tagegeldes, welches Sie nicht individuell festlegen können. Der Abschluss ist allerdings ohne Gesundheitsprüfung möglich und Sie bekommen eine staatliche Förderung von 60 EUR jährlich. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld prozentual, monatlich ausgezahlt (100% in Pflegegrad 5, 40% in Pflegegrad 4, 30% in Pflegegrad 3, 20% in Pflegegrad 2, 10% in Pflegegrad 1).
Der VGH PflegeSchutz hingegen bietet eine Rundum-Absicherung im Pflegefall. Sie bestimmen die Absicherungshöhe für jeden Pflegegrad selbst. Wie hoch ihr Bedarf ist, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem unserer Berater.
Neben dem eigentlichen Pflegetagegeld bietet Ihnen der VGH PflegeSchutz auch umfassende Service- und Assistance-Leistungen.
Wie kann ich eine Pflegeversicherung abschließen?
Besteht sofortiger Versicherungsschutz?
In unserem Tarif VGH PflegeSchutz besteht jedoch sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten.
Im Tarif VGH PflegeBahr beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Diese entfällt bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls innerhalb dieser Frist.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Sind die Beiträge im Leistungsfall weiter zu zahlen?
Pflegegrade, häusliche Pflege und Zusammenspiel mit der gesetzlichen Pflegeversicherung
Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 - 5 ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Kann ich auch zu Hause gepflegt werden?
Natürlich besteht die Möglichkeit zu Hause gepflegt zu werden – z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch Angehörige und Freunde.
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause
Wird das Pflegetagegeld mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verrechnet?
Das vereinbarte Pflegetagegeld der VGH steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, für was Sie das Geld verwenden möchten. Es kommt daher zu keiner Verrechnung des Pflegetagegeldes mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
Krankentagegeld
Krankenhauszusatzversicherung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.