E-Scooter-Versicherung

Wendig und flexibel unterwegs

Die E-Scooter-Versicherung der VGH

Mit dem E-Scooter durch die Stadt cruisen macht Spaß. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, ist unsere E-Scooter-Versicherung die richtige Wahl. Die E-Scooter-Versicherung der VGH schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle oder Diebstahl entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle, die einen E-Scooter besitzen, verpflichtend. Zusätzlich können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung greift bei Diebstahl oder auch bei Schäden durch Brand, Explosion oder einem Zusammenstoß mit Tieren. 

Die E-Scooter-Versicherung der VGH bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall. Mit der E-Scooter-Versicherung erhalten Sie eine Plakette für Ihren E-Scooter, welche Sie einfach auf die dafür vorgesehene Stelle am Fahrzeug kleben. 

Ihre Vorteile
01

Jetzt auch mit digitaler Mopedcard gut geschützt in die Saison


02

Starke Kombination aus Haft­pflicht- und Teil­kasko­versicherung


03

Wendiger E-Scooter mit großem Schutz bei jeder Fahrt

Wichtige Infos rund um E-Scooter

Checkliste für Ihren E-Scooter

Nur dann gilt Ihr E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) als verkehrstüchtig:

  • Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
  • E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren und
  • benötigen eine Lenk-/Haltestange,
  • zwei Bremsen,
  • ein Licht sowie
  • eine hell tönende Glocke.
  • Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen.
  • E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
  • E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.
1. März ist Stichtag!
  • Für alle E-Scooterfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
  • Übrigens: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Versicherung abschließen, fällt der Jahresbeitrag natürlich entsprechend geringer aus.

Unsere Tarife im Überblick

Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie Ihre E-Scooter-Versicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.

*Jüngste Nutzer unter 23 Jahren zahlen 35 € in der Haftpflichtversicherung. Nutzer ab 23 Jahren zahlen 25 € in der Haftpflichtversicherung.

Haftpflicht

Haftpflicht und Teilkasko

Beitrag Haft­pflicht­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zum En­de des Ver­si­che­rungs­jah­res zah­len müs­sen.
25 €*
Beitrag Teil­kas­ko­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
Dies ist der Bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bis zum En­de des Ver­kehrs­jah­res zah­len müs­sen.
35 € (150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.)
ab 1. März 2024
Dies ist der Ge­samt­bei­trag, den Sie ab dem aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn für den ge­wünsch­ten Deckungs­um­fang bis zum En­de des Ver­kehrs­jah­res zah­len müs­sen.
25 €*
60 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Per­so­nen­schä­den
Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren.
Glas­bruch
Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs.
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.
Tier­biss
Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln und Lei­tun­gen und Fol­ge­schä­den da­raus bis 3.000 € je Schadenereignis.
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist na­tur­be­ding­ter Ein­sturz von na­tür­li­chen Hohl­räu­men.
Schlüs­sel­ver­lust
Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
Mit­ver­si­chert sind al­le Tei­le, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit dem Fahr­zeug fest ver­bun­den wur­den, Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.
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E-Scooter-VersicherungPreisbeispiel

Lisa wohnt in einer WG in Hannover. Sie hat sich für die E-Scooter-Versicherung in der Haftpflichtvariante entschieden. So ist sie vor finanziellen Schäden durch von ihr verursachte Unfälle geschützt, falls mal was auf dem Weg zur Uni passiert.

Lisas Ver­sicherungs­schutz bei der VGHLisa, 26 Jahre

„War nur einen Moment abgelenkt.
Aus Versehen den Außenspiegel eines parkenden Autos abgefahren."

25 Euro/Jahr*

Soviel kostet die E-Scooter-Versicherung für Lisa

  • *Info: Der angezeigte Preis wird auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Versicherungszeitraum: 01.03.2024 bis 28.02.2025
  • Jahresbeitrag
  • Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeug: E-Scooter bis 20 km/h
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1998
  • PLZ: 30167 Hannover
E-Scooter versichern über den Online-Abschluss

Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen die Versicherungsplakette bequem nach Hause. Sie haben sofort ab Erhalt der Versicherungsplakette Versicherungsschutz für Ihren gewünschten Versicherungszeitraum.

FAQ – häu­figs­ten Fra­gen zur E-Scooter-Versicherung
Welche E-Scooter-Versicherung brauche ich?
Die VGH bietet mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Grunddeckung an und schützt Sie vor Ansprüchen aus Schäden, die Sie anderen zufügen. Außerdem können Sie diesen Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern und Ihr Fahrzeug z. B. gegen Diebstahl absichern. Wählen Sie Ihre Deckung in der E-Scooter-Versicherung einfach selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Schaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater helfen.
Wie kann ich eine E-Scooter-Versicherung abschließen?
Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
Welche Dauer hat meine E-Scooter-Versicherung?
Die E-Scooter-Versicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
Ja, es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektrokleinstfahrzeug gewisse Eigenschaften besitzen, damit es die Versicherungsplakette bekommt.
Welche Voraussetzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Versicherungsplakette erhält?
Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Haltestange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine hell tönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.

Zertifikate

Zum 14. Mal in Folge fairster Vollversicherer

Downloads und Infos zur E-Scooter-Versicherung
Neben der E-Scooter-Versicherung sinnvoll
Für alles, was Sie bewegt

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Ist die beste Verteidigung..

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Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer für Sie werden. Die Rechtsschutzversicherung steht als starker Partner an Ihrer Seite und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
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Wer gerne Rad fährt, braucht diese Ver­siche­rung – Welt­weiter Ver­sicherungs­schutz, Lei­stungen, u.a. bei Dieb­stahl, Van­da­lismus oder Sturz­schä­den
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

Wir sind für Sie da!

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