Wohngebäude­versicherung

Schutz für Ihre vier Wände

Die Wohn­ge­bäu­de­versicherung der VGH

Sie haben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­traum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der VGH ge­schützt. 

Ihre Vorteile
01

Umfangreiche Leis­tun­gen und in­di­viduel­ler Ver­sicher­ungs­schutz durch unter­schied­liche Leis­tungs­pa­kete und Zu­satz­bau­stei­ne wie z. B. Bruch­schäden an Ab­leitungs­rohren außer­halb des Gebäudes


02

Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert  inklusive Preissteigerungen und Folgekosten


03

Zu­be­hör und bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le können mitversichert werden

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe Ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfennig“, welche Schä­den durch Un­wetter vor Ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar. Dort ist auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

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Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023
Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung – unse­re wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Über­blick

Basis

Komfort

Premium

Beitragsfreier Einschluss von Garagen und Carports, außen ange­brachten Sachen wie PV-­An­lagen oder Wall­boxen
Sie sind wie das Wohn­haus ver­sichert gegen Schäden durch Feuer, Leitungs­was­ser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel, Stark­regen und weitere Natur­ge­fahr­en (Elementar­schäd­en). Bitte prüfen Sie, ob die En­tschä­di­gungs­gren­ze von 100.000 € für Ihre Neben­ge­bäude ins­ge­samt aus­reicht.
Beitragsfreier Einschluss von Neben­ge­bäud­en wie Garten- und Ge­wächs­häuser bis 100 m2 Nutz­fläche je Ge­bäude, bis 100.000 € je Ver­sicherungs­fall
Sie sind wie das Wohn­haus ver­sichert gegen Schäden durch Feuer, Leitungs­was­ser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel, Stark­regen und weitere Natur­ge­fahr­en (Elementar­schäd­en). Bitte prüfen Sie, ob die En­tschä­di­gungs­gren­ze von 100.000 € für Ihre Neben­ge­bäude ins­ge­samt aus­reicht.
Bauliche Grund­stücks­bestand­teile und weiteres Zu­be­hör, z. B. Grund­stücksein­frie­dungen, Über­dach­ungen, Schwimm­becken, tech­nische Ein­richtun­gen
Zu den baulichen Grundstücksbestandteilen zählen z. B. auch Terrassen und Freisitze, Sichtschutzwände, Klingel- und Briefkastenanlagen, Gehwegsbefestigungen und Gartenbeleuchtungen – kurz alles, was fest mit Ihrem Grundstück verbunden ist.
10.000€
Folge­kosten durch Aufräum­ungs- und Ab­bruchar­beiten oder weil andere Sachen zur Schaden­be­sei­tigung weg­geräumt und geschützt werden müssen. Mehr­kosten infolge behörd­licher Auf­lagen
Zusätzliche Kosten ent­steh­en z. B., wenn nach einem Brand eine Wand ein­geris­sen, Schutt ab­trans­portiert und ent­sorgt werden muss, die in­tak­te Heizungs­an­lage aus­ge­baut und zwischen­ge­lag­ert wird oder wegen behörd­licher Vor­schrift­en die Däm­mung im beschä­digt­en Gebäude­teil ver­bes­sert werden muss.
50.000€
100.000€
Be­schädigungen durch Ein­bruch an Ge­bäud­en und Ein­friedung­en
Beschädigungen am Gebäude, die durch einen Einbruch, z. B. durch Aufhebeln von Fenstern und Türen oder an Zäunen und Toren entstehen, sind mitversichert.
10.000€
Diebstahl von fest mit dem Ge­bäude oder dem Ver­sicher­ungs­grund­stück ver­bund­en­em Zu­be­hör wie z. B. Wärme­pum­pen, Klima­an­lagen, Brief­kästen
Mitversichert ist der Dieb­stahl von fest mit dem Ge­bäud­e oder Ihrem Grund­stück ver­bunden­em Zu­be­hör wie zum Bei­spiel auch Ihre Satel­liten­schüs­sel, Lampen oder Balkon­kraft­werke.
Mut- und böswillige Beschädigungen (in Premium auch Graffitischäden) bei einer Selbstbeteiligung von 250 €
Wenn ein Böller Ihren Brief­kasten sprengt oder ein Stein­wurf Ihre Fen­ster­schei­be oder Ihr Solar­mo­dul zer­stört, sind diese Schä­den mit­ver­sichert. Sie haben le­dig­lich 250 € selbst zu tragen.
10.000€
Be­schädigungen durch Wild­tiere bis 10.000 € je Ver­sicherungs­periode
Nistet sich z. B. ein Marder auf Ihrem Dach­bo­den ein und be­schädigt elek­trische Lei­tungen und An­lag­en sowie Däm­mung und Un­terspann­bahn­en, sind diese Schäden bis 10.000 Euro je Ver­sich­erungs­jahr mit­ver­sich­ert.
Sturm- und Hagel­schäden an gärtneri­schen An­la­gen in­kl. Auf­räum­ungs- und Wieder­her­stel­lungs­kos­ten für durch Sturm oder Blitz um­ge­stür­zte oder ab­ge­knickte Bäume bis 10.000 €
Wenn ein Sturm Ihren Baum abknickt und dieser zersägt und entsorgt werden muss, ist das ebenso versichert wie das Ausgraben der Wurzel und die Anpflanzung eines jungen neuen Bäumchens – bis insgesamt 10.000 €.
Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles
Sie sind auch versichert, wenn Sie den Schaden grob fahrläs­sig selbst ver­ur­sacht haben, z. B. durch eine bren­nen gelas­sene Kerze.
10.000€
-

Zu­sätzliche Schutz­bau­steine Wohn­­gebäude­­versicherung

Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)"

Klima­for­scher ge­hen von ei­ner Zu­nah­me der Wet­ter­ex­tre­me aus. Deshalb ist jetzt der Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" bereits in die VGH Wohngebäudeversicherung integriert. Er schützt vor den immensen Kosten durch:

  • Hochwasser, wenn Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten  
  • Rückstau
  • Erdfall und Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Schneedruck und Lawinen
Schutzbaustein Glasversicherung

Für Glas­schä­den im und am Haus kom­men schnell hohe Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung gilt spe­ziell für Mehr­fa­mi­lien­häu­ser zur Ab­si­che­rung der Außen- und In­nen­ver­gla­sung wie z. B. Bal­kon­ver­gla­sun­gen, Glas­tü­ren oder Dusch­ka­bi­nen.
Be­sit­zer von Ein­fa­mi­lien­häu­sern schüt­zen sich über den Glas­bau­stein der Haus­rat­ver­si­che­rung.

Schutzbaustein Allgefahrendeckung

Sie wohnen um­welt­be­wusst und nut­zen er­neuer­ba­re Ener­gien wie z. B. Pho­to­vol­taik, So­lar­ther­mie oder Erd­wär­me? Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die wert­vol­len An­la­gen vor Schä­den durch Feuer, Blitz­schlag, Sturm und Ha­gel. Mit die­sem zu­sätz­li­chen Bau­stein sind wir auch bei Schä­den durch

  • Bedienfehler,
  • Diebstahl und Van­da­lis­mus,
  • Kurzschluss,
  • Tiere (z. B. Mar­der)

an Ihrer Sei­te und über­neh­men im Scha­den­fall so­gar den Er­trags­aus­fall beziehungsweise höhere Kosten z. B. für Strom oder Gas.

Zusätzlich können Sie weitere haustechnische Anlagen, wie z. B. Smart-Home-Anlagen, Klingel-, Gegensprech- und Videoanlagen, elektronische Schließanlagen oder Ladestationen und Wallboxen mitversichern. 

Schutzbaustein Ableitungsrohre

Sie können Ihre Ableitungsrohre außerhalb oder nur unterhalb Ihres Hauses gegen Bruchschäden versichern.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohn­gebäude­­versicherung
Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäudeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Hausratschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (0800 1750800) oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monate. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam. Bis dahin empfehlen wir Ihnen eine Bauleistungs- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen als Bauherrn und Ihren Handwerkern während der gesamten Bauphase Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen am entstehenden Gebäude. Die Bauherrenhaftpflicht bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z. B. Beschilderung, Sicherung und Beleuchtung der Baustelle. Im Schadenfall wird die Haftungsfrage geprüft, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie z. B. Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte, Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt. Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, wie z. B. Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satellitenanlagen, Türen und Fenster, sichert die Wohngebäudeversicherung. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie Zäune, Hecken, Terrassen usw.
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen, Hauswirtschaftsräumen und eventuell vorhandenen Gewerbeflächen. Nicht berücksichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt bzw. ausgebaut sind.
Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
Wenn Sie anbauen oder eine Photovoltaikanlage installieren, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Wir beraten Sie gern und passen Ihren Versicherungsschutz an. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Sind Rauchmelder Pflicht?
Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Rauchwarnmelder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieter.
Brauche ich eine Rückstausicherung?
Bei starken Regenfällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rückstausicherung wird Abwasser in die Entwässerungsleitungen Ihres Hauses zurückgedrückt und tritt insbesondere im Keller, z. B. aus Duschen, Waschbecken, Toiletten wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasserverband beraten, welche Rückstausicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Der Staat zieht sich aus Umwetterhilfen zurück. In 2017 sagte das Umweltministerium in Niedersachsen den Hochwasseropfern noch finanzielle Soforthilfe zu. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen, zumal der Betrag in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Vor den Folgen von Naturkatastrophen können Sie sich mit dem Schutzbaustein Elementarschäden absichern.
Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen?
Wertvolle Tipps finden Sie im Magazin "Wissenswertes".
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Private Haftpflicht­versicherung

Kleine alltägliche Missgeschicke können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn: Schadenersatz kann teuer werden.
Damit zu Hause die Welt in Ordnung bleibt

Haus­rat­ver­sicherung

Ein Wasserschaden, Feuer oder Blitzeinschlag in Ihrer Wohnung verursacht immense Schäden. Ein Einbrecher zerstört Ih­re Ein­rich­tung und stiehlt wertvolle Gegenstände. Was dann? Genau für solche Fälle ist die Hausratversicherung wichtig. Mö­bel, Klei­dung, elek­tro­ni­schen Ge­rä­te, Ihr Hab und Gut können Sie darüber versichern. Ob Mietwohnung oder eigenes Haus - eine Hausratversicherung ist essenziell. Mit der VGH Haus­rat­ver­si­che­rung sind Sie bestens abgesichert. Sie schützt, was Ih­nen lieb und teuer ist.
Ist die beste Verteidigung..

Rechtsschutzversicherung

Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder im Straßenverkehr – was als kleiner Streit beginnt, endet nicht selten vor Gericht. Ohne die passende Versicherung kann ein Rechtsstreit schnell teuer für Sie werden. Die Rechtsschutzversicherung steht als starker Partner an Ihrer Seite und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig davon, wie der Fall für Sie ausgeht.
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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Han­no­ver 26227.

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