In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Hausratsversicherung
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände von Familienangehörigen?
Versichert ist der gesamte Haushalt, egal wem er gehört. Das betrifft auch geliehene und gemietete Sachen und sogar das Eigentum von Besuchern. Ziehen Kinder zu Ausbildungszwecken vorübergehend aus, sind sie weietr mitversichert, solange sie keinen eigenen Hausstand gründen. Übrigens gelten für junge Erwachsene bis 30 Jahre besondere Angebote.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Der Staat zieht sich aus Umwetterhilfen zurück. In 2017 sagte das Umweltministerium in Niedersachsen den Hochwasseropfern noch finanzielle Soforthilfe zu. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen, zumal der Betrag in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Für den Versicherungsschutz Ihres Hausrates, z. B. Kleidung und Möbel, sind Sie selbst verantwortlich. Vor den Folgen von Naturkatastrophen können Sie sich mit dem Schutzbaustein Elementarschäden absichern.
Kann ich mein Musikinstrument, meine Fotoausrüstung und meinen Schmuck noch zusätzlich absichern?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, mit einer Fotoapparateversicherung Ihre privat genutzten Fotoapparate, Videokameras, Camcorder, Digitalkameras sowie Zubehör wie Objektive, Taschen und Etuis weltweit gegen alle Gefahren durch Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen abzusichern, Musikinstrumenteversicherung Ihre Instrumente aller Art einschl. Zubehör wie Koffer, Etuis und Kästen weltweit gegen alle Gefahren durch Verlust und Beschädigung, z. B. durch Transport, Diebstahl, Vertauschen oder Liegenlassen zu schützen, Juwelen-, Schmuck- und Pelzsachenversicherung Ihre eigenen Juwelen, Schmuck und Pelzsachen (auch Uhren) zu Hause gegen alle Gefahren und, wenn Sie weltweit unterwegs sind, gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung z. B. durch Feuer, Diebstahl oder Transportschäden abzusichern. Wenden Sie sich doch einfach an unseren Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Er berät Sie gern.
Wann ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Schon für eine Einzimmerwohnung lohnt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Möbel, elektronische Geräte und andere Gegenstände summieren sich schnell zu erstaunlichen Werten, die häufig unterschätzt werden. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Brand alles auf einmal neu kaufen.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht der Schutz in beiden Wohnungen. Mit Beendigung des Umzugs, spätestens nach zwei Monaten, erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung. Aktualisieren Sie frühzeitig Ihren Vertrag, damit er für die neue Wohnung optimal passt, und informieren Sie uns auch über Ihre neue Wohnfläche.
Welche Hausratversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Hausratversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich den Wert meines Hausrats ermitteln?
Zu Ihrem Haushalt gehört alles, was Sie zu Ihrem täglichen Leben brauchen – Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Für die richtige Versicherungssumme ermitteln Sie also dafür den Wert so genau wie möglich. Dafür gibt es zwei Wege: Damit Sie nicht jeden Pullover, jeden Teller oder jede CD zählen müssen, können Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Pauschale von 700 € annehmen. Das entspricht dem Wert eines durchschnittlich eingerichteten Haushalts. Zum Beispiel 100 m² * 700 € = 70.000 € Gesamtwert Ihres Haushalts. Wertsachen oder höherwertige Einrichtungsgegenstände sollten Sie jedoch gesondert berücksichtigen. Genauer wird es, wenn Sie alle Gegenstände mit dem aktuellen Preis auflisten. Dabei unterstützen wir Sie gern. Mit unserem Summenermittlungsbogen vergessen Sie nichts und haben den Wert Ihres Hausrats schnell ermittelt. Ordnung macht Spaß! Schauen Sie sich unsere kostenlose Hausrat App an. Hier können Sie auf spielerische Weise Ihre Möbel, Wertgegenstände, Kleidung - also Ihren gesamten Hausrat oder auch Kaufbelege inventarisieren.
Wie kann ich eine Hausratversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Hausratschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Hausratschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Brauche ich eine Rückstausicherung?
Bei starken Regenfällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rückstausicherung wird Abwasser in die Entwässerungsleitungen Ihres Hauses zurückgedrückt und tritt insbesondere im Keller, z. B. aus Duschen, Waschbecken, Toiletten wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasserverband beraten, welche Rückstausicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Der Staat zieht sich aus Umwetterhilfen zurück. In 2017 sagte das Umweltministerium in Niedersachsen den Hochwasseropfern noch finanzielle Soforthilfe zu. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen, zumal der Betrag in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Vor den Folgen von Naturkatastrophen können Sie sich mit dem Schutzbaustein Elementarschäden absichern.
Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monate. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam. Bis dahin empfehlen wir Ihnen eine Bauleistungs- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen als Bauherrn und Ihren Handwerkern während der gesamten Bauphase Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen am entstehenden Gebäude. Die Bauherrenhaftpflicht bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z. B. Beschilderung, Sicherung und Beleuchtung der Baustelle. Im Schadenfall wird die Haftungsfrage geprüft, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück mitversichert.
Sind Rauchmelder Pflicht?
Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Rauchwarnmelder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieter.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie z. B. Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte, Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt. Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, wie z. B. Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satellitenanlagen, Türen und Fenster, sichert die Wohngebäudeversicherung. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie Zäune, Hecken, Terrassen usw.
Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
Wenn Sie anbauen oder eine Photovoltaikanlage installieren, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Wir beraten Sie gern und passen Ihren Versicherungsschutz an. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäudeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Hausratschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (0800 1750800) oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen?
Wertvolle Tipps finden Sie im Magazin "Wissenswertes".
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen, Hauswirtschaftsräumen und eventuell vorhandenen Gewerbeflächen. Nicht berücksichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt bzw. ausgebaut sind.
FAQ – alle Fragen zur Baufinanzierung
Was ist ein Annuitätendarlehen?
Das ist ein Darlehen mit konstanten Zahlungen. Bereits zu Beginn der Laufzeit legen Sie die Höhe der monatlichen Zahlungen für die gesamte Zeit fest. Dabei setzt sich die Zahlung aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen. Wobei die laufende Tilgung max. 4 % im Jahr beträgt. Mit jeder Zahlung tilgen Sie einen Teil Ihrer Restschuld, sodass sich im Laufe der Zeit der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils verringert.
Welche Kosten muss ich beim Hausbau noch berücksichtigen?
Neben Zinszahlungen werden weitere Kosten fällig, z. B. für: Grundstück, Erschließung, Anschlussgebühren, Notar, Grundsteuer, Vermessung, Bauantrag, Eintragung im Grundbuch, Versicherungen usw. Ihre Baufirma oder Ihr Architekt stehen Ihnen sicher gern beratend zur Seite.
Welche Unterlagen werden zur Abgabe eines Darlehensangebots benötigt?
Unsere Checkliste Baufinanzierung bietet Ihnen einen Überblick, welche Unterlagen zur Abgabe eines Darlehensangebots und für die Auszahlung des Darlehens erforderlich sind.
Wie hoch ist die monatliche Rate, wenn ich eine Wohnung im Wert von 200.000 EUR kaufen möche?
Finanzierungsbeispiel*:
Das erststellige Darlehen wird bis zu 45 % des Verkehrswerts Ihrer Wohnung gewährt. Das bedeutet:
Netto Darlehensbetrag: 90.000,00 €
Gebundener Sollzinssatz 3,55 %
Tilgung: 2,00 %
Sollzinsbindung: 15 Jahre
Voraussichtliche Gesamtlaufzeit: 346 Monate
Monatliche Leistung: 416,25 € (der gebundene Sollzinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit)
Anfänglicher effektiver Jahreszins: 3,61 % **
Voraussichtliche Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung: 54.413,50 €
Bearbeitungskosten: Keine
* Das Finanzierungsbeispiel wurde ohne jede Beratungsleistung und vorbehaltlich einer abschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung sowie vorbehaltlich einer finalen Prüfung der zu finanzierenden Immobilie erstellt. Die ausgewiesenen Konditionen und Beträge sind daher freibleibend und unverbindlich.
** Im Effektivzinssatz des Finanzierungsbeispiels sind keine weiteren Kosten wie z. B. Kosten für die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld oder Kosten der Wohngebäudeversicherung eingerechnet. Dadurch kann es zu Abweichungen zum Effektivzinssatz im ESIS (europäisches Standardisiertes Merkblatt) des Produktpartners kommen, da dieser ggf. derartige Kosten berücksichtigt.
Wie hoch kann ein Darlehen sein?
Die Finanzierung Ihres Neubaus (Ein- oder Mehrfamilienhaus), Ihres Haus- oder Wohnungskaufs wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dabei werden sowohl Ihre finanziellen Möglichkeiten als auch Ihre Zukunftspläne berücksichtigt. Erststellige Darlehen können bis zu 45 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts gewährleistet werden. Wenn die Gesamtfinanzierung bis zu 80 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts der Immobilie beträgt, erhöht sich hierfür der Sollzinssatz um 0,35 % pro Jahr.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Verzögert sich die Inanspruchnahme des Darlehens um drei Monate (bei Neubauten um sechs Monate), müssen Sie pro Jahr 3% Bereitstellungszinsen zahlen.
Wie kann ich meine Familie absichern, wenn mir etwas passiert?
Mit einer Risikolebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Bei Tod wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Die Risikolebensversicherung bietet hohen Schutz zu besonders niedrigen Beiträgen.
Wie wirkt sich eine Lebensversicherung auf die Tilgung aus?
Die Tilgung kann gegen den Abschluss einer Rentenversicherung, ggf. mit einer zusätzlichen Todesfallleistung, ausgesetzt werden. Bei gleichzeitiger Verpfändung einer neu abgeschlossenen oder bestehenden Lebens- bzw. Rentenversicherung bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover können wir den Darlehensnehmern folgende Zinsabschläge einräumen:
- Lebens- oder Rentenversicherung = 0,15 % Sollzinssatz
- Risikolebensversicherung = 0,10 % Sollzinssatz
FAQ – alle Fragen zur Bauleistungsversicherung
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Er endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Bin ich auch abgesichert, wenn die Baufirma insolvenz anmeldet?
Indirekt ja. Da die am Bau beteiligten Firmen über die Bauleistungsversicherung mitversichert sind, schützt diese die Baufirmen indirekt vor einer Insolvenz. Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden an den Lieferungen für das entstehende Gebäude und den bereits erbrachten Leistungen.
Schützt die Bauleistungsversicherung auch vor Schäden durch Brand oder Blitzschlag?
Nein, dafür empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung. Mit ihr bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monaten. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Was beinhaltet die Bauleistungsversicherung genau?
Als Bauherr sind alle Bauleistungen im Rahmen Ihres Neu-, Um- oder Anbaus inklusive Ihrer Eigenleistungen, Baumaterialien und Bauteile einschließlich der festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster, Heizkörper und Waschbecken und Außenanlagen wie z. B. Pflasterungen, Zuwegungen, Terrassen, Müll- und Fahrradplätze (ausgenommen Gartenanlagen und Pflanzen) versichert. Die Baustelleneinrichtung, Ihre Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, sämtliche Werkzeuge und Fahrzeuge sind nicht versichert. Auch den Personenschaden schließt die Bauleistungsversicherung nicht ein.
Was ist nicht mitversichert?
Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch: Vorsatz des Bauherrn, der am Bau beteiligten Unternehmen und deren Repräsentanten, normale Witterungseinflüsse, normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Seen, Bächen usw., Diebstahl lagernder Baumaterialien, Kriegsereignisse oder innere Unruhen, Terrorakte, Kernenergie, Brand, Blitzschlag und Explosion.
Was passiert bei Pfusch am Bau
Ein durch unsachgemäße Arbeiten entstandener Sachschaden am Gebäude ist mitversichert. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Baufirma oder des betroffenen Handwerkers für den Schaden auf.
Was wird bei einem Schaden ersetzt?
Ersetzt werden sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu zählen auch Aufräumkosten und Kosten, die für die Trocknung durchfeuchteter Gebäudeteile notwendig sind.
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Schutz für Zuhause - Sicherheit für Ihr Leben
Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort und wertvoller Lebensraum. Mit unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sorgen wir dafür, dass Sie rundum geschützt sind – vor Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser. Dabei sichern wir nicht nur Ihre persönlichen Gegenstände ab, sondern auch die Substanz Ihres Gebäudes. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Zuhause in vollen Zügen zu genießen. Jetzt umfassend absichern und sorgenfrei wohnen!
Während der Bauzeit
Bauleistungsversicherung
Der Bau eines eigenen Hauses ist eine große Herausforderung, ein Abenteuer, aber auch eine hohe finanzielle Belastung für jeden Bauherrn. Teure Schäden durch Naturgewalten oder unwillkommene Gäste können Sie während der Bauphase nicht ausschließen. Mit der Bauleistungsversicherung ist Ihre Kalkulation sicher. Sie übernimmt das finanzielle Risiko bei unvorhersehbaren Sachschäden am entstehenden Gebäude.
Ein Wasserschaden, Feuer oder Blitzeinschlag in Ihrer Wohnung verursacht immense Schäden. Ein Einbrecher zerstört Ihre Einrichtung und stiehlt wertvolle Gegenstände. Was dann? Genau für solche Fälle ist die Hausratversicherung wichtig. Möbel, Kleidung, elektronischen Geräte, Ihr Hab und Gut können Sie darüber versichern. Ob Mietwohnung oder eigenes Haus - eine Hausratversicherung ist essenziell. Mit der VGH Hausratversicherung sind Sie bestens abgesichert. Sie schützt, was Ihnen lieb und teuer ist.
Die eigenen vier Wände sind ein sicherer Weg, um sich vor Mietpreissteigerungen zu schützen, sein Vermögen sicher anzulegen oder für das Alter vorzusorgen. Doch diese Entscheidung ist oft mit langfristigen Verpflichtungen verbunden. Die Baufinanzierung unterstützt Sie in fairer Weise bei der Umsetzung Ihrer Pläne.
Sie haben Ihr Haus gefunden und es mit viel Geld und Herzblut zu Ihrem Zuhause gemacht? Ein Albtraum, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) zerstört wird. Im Ernstfall sind Ihre vier Wände durch die Wohngebäudeversicherung der VGH geschützt.