FAQ-PortalBauen und Wohnen
Alle Fragen zu Bauen und Wohnen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur Hausratsversicherung

Wie hoch soll ich meinen Hausrat versichern?
Die Ver­sicherungs­­­summe sollte dem Neu­wert Ihres tat­­­sächlichen Haus­­­rates ent­­sprechen, damit dieser im Schaden­­­fall aus­­reichend ver­sichert ist. Tipp: Mit einer Ver­sicherungs­­­summe von 750 € pro m² Wohn­­­fläche haben Sie Unter­­­ver­sicherungs­­­schutz. Ist Ihr Haus­­rat mehr wert, können Sie die Summe beliebig er­höhen.
Wann gilt bei der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht?
Sie sind unter­­ver­­sichert, wenn Ihre Ver­­sicherungs­­summe kleiner ist als der tat­­sächliche Wert Ihres Haus­­rats. Im Ernst­­fall wird Ihnen dann nicht der ge­­samte Schaden er­setzt. Sie schützen sich davor, indem Sie pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal 750,-- Euro versichern.

Tipp: Ist der Ver­­sicherungs­­wert deut­lich höher, weil Sie z. B. besonders viele hoch­­wertige Gegen­­stände besitzen, sollte die Ver­­sicherungs­­summe an­ge­­passt werden. Wir helfen Ihnen gern, die richtige Ver­sicherungs­­summe für Ihren Haus­­rat zu er­­mitteln.
Was ist bei der Hausratversicherung versichert?
Brand, Blitz­­schlag, Ex­­plosion, Im­­­plosion, Ein­­bruch­­dieb­­­stahl, Raub, Van­da­lismus nach einem Ein­­bruch, Leitungs­­­wasser, Sturm, Hagel, Starkregen und weitere Naturgefahren (Elementarschäden) – die Haus­rat­­­ver­sicherung der VGH Ver­sicher­ung ver­sichert Sie gegen Risiken, die Ihren Haus­­rat ge­fährden, um­­­fas­send ab.


Mit Zu­­satz­­bau­­­steinen lässt sich Ihr Ver­­sicherungs­­­schutz pro­blem­­los und indi­vi­duell er­gänzen. So sind Sie auch gegen spe­zielle Risiken und bei be­­stimmten Schä­den bestens ge­­schützt.
Ich habe eine Wohngebäudeversicherung. Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Wohn­gebäude­versicherung über­nimmt die Kosten für Schäden, die an Ihrem Haus ent­stehen. Stellen Sie Ihr Haus doch einmal ge­danklich auf den Kopf. Alles, was nun heraus­fallen würde, gehört zum Haus­rat und wird durch die Hausrat­versicherung abge­sichert, z. B. Möbel, Teppiche, Geschirr, Fernseher, Laptop, Klei­dung und so weiter.

Übrigens, bei einem Wohn­gebäude­schaden entstehen fast immer auch Schäden am Haus­rat, die nur die Haus­rat­versicherung ersetzt.
Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
Eine eigene Haus­rat­­ver­sicherung ist sinn­voll, so­bald Sie Ihren eigenen Haus­­stand ge­gründet haben.

Solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie bei ihnen mit­ver­sichert. Zu­dem ist eine Mit­ver­­sicherung bei Um­zug in ein Studenten­­wohn­heim oder WG-Zimmer während der Aus­­bildung, dem Wehr­­dienst oder dem Studium unter be­stimmten Voraus­­setzungen möglich. Hierbei sollte jedoch der Ver­sicherer über die ge­änderte Wohn­­situation informiert werden, sodass der Vertrag ent­sprechend ange­­passt werden kann.

Prüfen Sie am besten mit Ihren Eltern und unserem Ver­sicherungs­­berater vor Ort Ihren Ver­sicherungs­­schutz.
Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert, z. B. auf Reisen?
Ihr Ver­sicherungs­schutz er­streckt sich auch auf Sachen, die sich bis zu sechs Monate vor­über­gehend außer­halb der ver­sicherten Wohnung be­finden – sogar welt­weit (Außen­versicherung).
Was gehört zum Hausrat?
Zum Haus­rat gehört alles, was in Ihrem Haus­halt zur privaten Nut­zung (Gebrauch oder Ver­brauch) dient. Dazu zählen beispiels­weise: Möbel und Teppiche, Küchen­ein­richtung und Küche, technische Geräte wie Fern­seher, Computer, Wasch­maschine, Klei­dung, Lebens­mittel, Camping­aus­rüstung, Sport­geräte, Gegen­stände, die Ihnen beruflich zur Nutzung über­lassen wurden, wie ein Laptop des Arbeit­gebers. Nicht zum Haus­rat zählen Kraft­fahrzeuge aller Art.
Wie sind Fahrräder versichert? Was gilt für E-Bikes (Pedelecs)?
Sie sind viel mit Ihrem Fahr­rad unter­wegs? Mit dem Zusatz­bau­stein Fahr­rad­dieb­stahl ge­nießen Sie Dieb­stahl­schutz zum günstigen Pau­schal­preis für Ihre Fahr­räder, E-Bikes (Pedelecs) und Fahr­rad­an­hänger zu jeder Zeit und an jedem Ort. Das gilt übri­gens für alle Fahr­räder, Fahr­rad­anhänger und E-Bikes (Pedelecs) in Ihrem Haus­halt.

Vor­aus­setzung ist, dass Sie das Fahr­rad bzw. E-Bike (Pedelec) mit einem Schloss ge­sichert haben. Schnellere E-Bikes (Pedelecs) gelten als Kraft­fahrzeuge und müssen separat ver­sichert werden.
Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich umziehe?
Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift und Ihre neue Wohnfläche mit, wenn Sie umziehen. Ihre Hausratversicherung bietet für eine Übergangszeit sogar Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch die neue Wohnung und zieht sozusagen mit Ihnen um.
Was passiert, wenn meine Wohnung aufgrund eines versicherten Schadenfalles unbewohnbar wird?
In diesen Fällen können Sie in ein Hotel ausweichen, und wir übernehmen die Kosten bis 200 € pro Tag.
Wie melde ich einen Versicherungsfall?
Melden Sie den Schaden formlos per Telefon, E-Mail, Fax, Brief oder kommen Sie persönlich vorbei. Wichtig ist, dass Sie uns den Schaden möglichst schnell melden und beschädigte Sachen aufbewahren.
Ist mein Gewächshaus in der Glasversicherung versichert?
Ja, Verglasungen von privat genutzten Kleingewächshäusern auf dem Wohngrundstück sind bis 10.000 € mitversichert. Schäden an Rahmen und Profilen sind jedoch ausgeschlossen.
Welche Hausratversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Hausratversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Hausratschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Hausratschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Hausratversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wann ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Schon für eine Einzimmerwohnung lohnt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Möbel, elektronische Geräte und andere Gegenstände summieren sich schnell zu erstaunlichen Werten, die häufig unterschätzt werden. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Brand alles auf einmal neu kaufen.
Wie kann ich den Wert meines Hausrats ermitteln?
Zu Ihrem Haushalt gehört alles, was Sie zu Ihrem täglichen Leben brauchen – Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Für die richtige Versicherungssumme ermitteln Sie also dafür den Wert so genau wie möglich. Dafür gibt es zwei Wege: Damit Sie nicht jeden Pullover, jeden Teller oder jede CD zählen müssen, können Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Pauschale von 750 € annehmen. Das entspricht dem Wert eines durchschnittlich eingerichteten Haushalts.


Zum Beispiel 100 m² * 750 € = 75.000 € Gesamtwert Ihres Haushalts. Wertsachen oder höherwertige Einrichtungsgegenstände sollten Sie jedoch gesondert berücksichtigen.


Genauer wird es, wenn Sie alle Gegenstände mit dem aktuellen Preis auflisten. Dabei unterstützen wir Sie gern. Mit unserem Summenermittlungsbogen vergessen Sie nichts und haben den Wert Ihres Hausrats schnell ermittelt.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände von Familienangehörigen?
Versichert ist der gesamte Haushalt, egal wem er gehört. Das betrifft auch geliehene und gemietete Sachen und sogar das Eigentum von Besuchern. Ziehen Kinder zu Ausbildungszwecken vorübergehend aus, sind sie weiter mitversichert, solange sie keinen eigenen Hausstand gründen.


Übrigens gelten für junge Erwachsene bis 30 Jahre besondere Angebote.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht der Schutz in beiden Wohnungen. Mit Beendigung des Umzugs, spätestens nach zwei Monaten, erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung. Aktualisieren Sie frühzeitig Ihren Vertrag, damit er für die neue Wohnung optimal passt, und informieren Sie uns auch über Ihre neue Wohnfläche.
Kann ich mein Musikinstrument, meine Fotoausrüstung und meinen Schmuck noch zusätzlich absichern?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, mit einer

Fotoapparateversicherung

Ihre privat genutzten Fotoapparate, Videokameras, Camcorder, Digitalkameras sowie Zubehör wie Objektive, Taschen und Etuis weltweit gegen alle Gefahren durch Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen abzusichern,

Musikinstrumentenversicherung
Ihre Instrumente aller Art einschl. Zubehör wie Koffer, Etuis und Kästen weltweit gegen alle Gefahren durch Verlust und Beschädigung, z. B. durch Transport, Diebstahl, Vertauschen oder Liegenlassen zu schützen.

Juwelen-, Schmuck- und Pelzsachenversicherung

Ihre eigenen Juwelen, Schmuck und Pelzsachen (auch Uhren) zu Hause gegen alle Gefahren und, wenn Sie weltweit unterwegs sind, gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung z. B. durch Feuer, Diebstahl oder Transportschäden abzusichern.
Enthält die Hausratversicherung Schutz vor den Schäden durch Naturkatastrophen?
Überschwemmungen in Folge von Hochwasser oder Starkregen sind Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel auch in Deutschland zunehmen. Bei besonders schweren Naturkatastrophen springt der Staat teils mit Unwetter- oder Soforthilfen ein.

Allerdings können Sie sich darauf nicht verlassen und der Betrag ersetzt in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden. Besser, Sie versichern Ihren Hausrat selbst gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden), unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus wohnen.

Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihrer Hausratversicherung bereits eingeschlossen.
Wie kann ich meine Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Uhren Bargeld, Münzen oder Wertpapiere im Kundenschließfach rundum absichern?
Ihre Wertgegenstände sind in einem Schließfach bei der Sparkasse oder einem anderen Bankinstitut grundsätzlich sicher aufbewahrt. Mit unserer Schließfachversicherung können Sie Ihre Wertsachen rundum absichern - gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder weitere Naturgefahren (Elementarschänden). Das sind Naturgefahren wie z. B. Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen.
Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
Er­satz zum Neu­wert be­deutet für Sie, dass Sie be­schädigte oder zer­störte Sachen, die nicht re­parabel sind, neu kaufen können zum dann geltenden Preis. Ihre Haus­rat­ver­sicherung über­nimmt in dem Fall die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­paratur, wenn diese möglich ist.

Für den Ersatz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schädigten oder zer­störten Sachen keine Rolle. Sie erhalten im Schaden­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung not­wendig ist. Und sollte nach einer Reparatur eine Wertminderung bleiben, gleicht Ihre VGH Hausratversicherung die auch aus.

FAQ – alle Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Brauche ich eine Rückstausicherung?
Bei starken Regenfällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rückstausicherung wird Abwasser in die Entwässerungsleitungen Ihres Hauses zurückgedrückt und tritt insbesondere im Keller, z. B. aus Duschen, Waschbecken, Toiletten wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasserverband beraten, welche Rückstausicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Auf staatliche Hilfe bei Unwettern sollten Sie sich nicht verlassen. Das wurde bei vergangenen Katastrophen schnell klar. In der Regel ersetzt der Betrag nicht den entstandenen Schaden. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihre Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden ab dem ersten Spatenstich für 24 Monate.


Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, besteht auch beitragsfreier Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und - soweit vereinbart - weitere Naturgefahren (Elementarschäden).


Bis dahin empfehlen wir Ihnen eine Bauleistungs- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.


Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen als Bauherrn und Ihren Handwerkern während der gesamten Bauphase Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen am entstehenden Gebäude.


Die Bauherrenhaftpflicht bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z. B. Beschilderung, Sicherung und Beleuchtung der Baustelle. Im Schadenfall wird die Haftungsfrage geprüft, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück mitversichert.
Sind Rauchmelder Pflicht?
Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Rauchwarnmelder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieter.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie z. B. Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte, Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt. Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, sichert die Wohngebäudeversicherung. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie z. B. Grundstückseinfriedungen, Überdachungen, Schwimmbecken, Kleinwindkraftanlagen, Regenwassersammelanlagen und weitere technische Einrichtungen.
Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
Wenn Sie anbauen oder eine Photovoltaikanlage installieren, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Wir beraten Sie gern und passen Ihren Versicherungsschutz an. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäudeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.



Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Wohngebäudeschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service (0800 1750 844 ) oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen?
Wertvolle Tipps finden Sie im Magazin "Wissenswertes".
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen, Hauswirtschaftsräumen und eventuell vorhandenen Gewerbeflächen. Nicht berücksichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt bzw. ausgebaut sind.
FAQ – alle Fragen zur Baufinanzierung
Was ist ein Annuitätendarlehen?
Das ist ein Darlehen mit konstanten Zahlungen. Bereits zu Beginn der Laufzeit legen Sie die Höhe der monatlichen Zahlungen für die gesamte Zeit fest. Dabei setzt sich die Zahlung aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen. Wobei die laufende Tilgung max. 4 % im Jahr beträgt. Mit jeder Zahlung tilgen Sie einen Teil Ihrer Restschuld, sodass sich im Laufe der Zeit der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils verringert.
Welche Kosten muss ich beim Hausbau noch berücksichtigen?
Neben Zinszahlungen werden weitere Kosten fällig, z. B. für: Grundstück, Erschließung, Anschlussgebühren, Notar, Grundsteuer, Vermessung, Bauantrag, Eintragung im Grundbuch, Versicherungen usw. Ihre Baufirma oder Ihr Architekt stehen Ihnen sicher gern beratend zur Seite.
Welche Unterlagen werden zur Abgabe eines Darlehensangebots benötigt?
Unsere Checkliste Baufinanzierung bietet Ihnen einen Überblick, welche Unterlagen zur Abgabe eines Darlehensangebots und für die Auszahlung des Darlehens erforderlich sind.
Wie hoch ist die monatliche Rate, wenn ich eine Wohnung im Wert von 200.000 EUR kaufen möche?
Finanzierungsbeispiel*:


Das erststellige Darlehen wird bis zu 45 % des Verkehrswerts Ihrer Wohnung gewährt. Das bedeutet:

Netto Darlehensbetrag: 90.000,00 €

Gebundener Sollzinssatz 3,55 %

Tilgung: 2,00 %

Sollzinsbindung: 15 Jahre

Voraussichtliche Gesamtlaufzeit: 346 Monate

Monatliche Leistung: 416,25 € (der gebundene Sollzinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit)

Anfänglicher effektiver Jahreszins: 3,61 % **

Voraussichtliche Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung: 54.413,50 €

Bearbeitungskosten: Keine


* Das Finanzierungsbeispiel wurde ohne jede Beratungsleistung und vorbehaltlich einer abschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung sowie vorbehaltlich einer finalen Prüfung der zu finanzierenden Immobilie erstellt. Die ausgewiesenen Konditionen und Beträge sind daher freibleibend und unverbindlich.

** Im Effektivzinssatz des Finanzierungsbeispiels sind keine weiteren Kosten wie z. B. Kosten für die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld oder Kosten der Wohngebäudeversicherung eingerechnet. Dadurch kann es zu Abweichungen zum Effektivzinssatz im ESIS (europäisches Standardisiertes Merkblatt) des Produktpartners kommen, da dieser ggf. derartige Kosten berücksichtigt.
Wie hoch kann ein Darlehen sein?
Die Finanzierung Ihres Neubaus (Ein- oder Mehrfamilienhaus), Ihres Haus- oder Wohnungskaufs wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dabei werden sowohl Ihre finanziellen Möglichkeiten als auch Ihre Zukunftspläne berücksichtigt. Erststellige Darlehen können bis zu 45 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts gewährleistet werden. Wenn die Gesamtfinanzierung bis zu 80 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts der Immobilie beträgt, erhöht sich hierfür der Sollzinssatz um 0,35 % pro Jahr.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Verzögert sich die Inanspruchnahme des Darlehens um drei Monate (bei Neubauten um sechs Monate), müssen Sie pro Jahr 3% Bereitstellungszinsen zahlen.
Wie kann ich meine Familie absichern, wenn mir etwas passiert?
Mit einer Risikolebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Bei Tod wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Die Risikolebensversicherung bietet hohen Schutz zu besonders niedrigen Beiträgen.
Wie wirkt sich eine Lebensversicherung auf die Tilgung aus?
Die Tilgung kann gegen den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, ggf. mit einer zusätzlichen Todesfallleistung, ausgesetzt werden. Bei gleichzeitiger Verpfändung einer neu abgeschlossenen oder bestehenden Lebens- bzw. Rentenversicherung bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover können wir den Darlehensnehmern folgende Zinsabschläge einräumen:


- Lebens- oder Rentenversicherung = 0,15 % Sollzinssatz

- Risikolebensversicherung = 0,10 % Sollzinssatz
FAQ – alle Fragen zur Bauleistungsversicherung
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Baubeginn, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Er endet ebenfalls mit dem vereinbarten Zeitpunkt, ggf. schon mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
Bin ich auch abgesichert, wenn die Baufirma insolvenz anmeldet?
Indirekt ja. Da die am Bau beteiligten Firmen über die Bauleistungsversicherung mitversichert sind, schützt diese die Baufirmen indirekt vor einer Insolvenz. Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden an den Lieferungen für das entstehende Gebäude und den bereits erbrachten Leistungen.
Schützt die Bauleistungsversicherung auch vor Schäden durch Brand oder Blitzschlag?
Nein, dafür empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung. Mit ihr bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 24 Monaten. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Was beinhaltet die Bauleistungsversicherung genau?
    Als Bauherr sind alle
    • Bauleistungen im Rahmen Ihres Neu-, Um- oder Anbaus inklusive Ihrer Eigenleistungen,
    • Baumaterialien und Bauteile einschließlich der festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster, Heizkörper und Waschbecken und
    • Außenanlagen wie z. B. Pflasterungen, Zuwegungen, Terrassen, Müll- und Fahrradplätze (ausgenommen Gartenanlagen und Pflanzen)
    versichert.

    Die Baustelleneinrichtung, Ihre Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, sämtliche Werkzeuge und Fahrzeuge sind nicht versichert. Auch den Personenschaden schließt die Bauleistungsversicherung nicht ein.
Was ist nicht mitversichert?
    Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • Vorsatz des Bauherrn, der am Bau beteiligten Unternehmen und deren Repräsentanten,
    • normale Witterungseinflüsse,
    • normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Seen, Bächen usw.,
    • Diebstahl lagernder Baumaterialien,
    • Kriegsereignisse oder innere Unruhen,
    • Terrorakte,
    • Kernenergie,
    • Brand, Blitzschlag und Explosion
Was passiert bei Pfusch am Bau
Ein durch unsachgemäße Arbeiten entstandener Sachschaden am Gebäude ist mitversichert. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Baufirma oder des betroffenen Handwerkers für den Schaden auf.
Was wird bei einem Schaden ersetzt?
Ersetzt werden sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Dazu zählen auch Aufräumkosten und Kosten, die für die Trocknung durchfeuchteter Gebäudeteile notwendig sind.
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Schutz für Zuhause - Sicherheit für Ihr Leben

Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort und wertvoller Lebensraum. Mit unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sorgen wir dafür, dass Sie rundum geschützt sind – vor Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser. Dabei sichern wir nicht nur Ihre persönlichen Gegenstände ab, sondern auch die Substanz Ihres Gebäudes. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Zuhause in vollen Zügen zu genießen. Jetzt umfassend absichern und sorgenfrei wohnen!

Während der Bauzeit

Bauleistungsversicherung

Der Bau eines ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne große Her­aus­for­de­rung, ein Aben­teuer, aber auch ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herrn. Teure Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder un­will­kom­me­ne Gäs­te kön­nen Sie wäh­rend der Bau­pha­se nicht aus­schließen. Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie über­nimmt das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko bei un­vor­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.
Bauen & Wohnen

Hausratversicherung

Von Möbeln über Kleidung und Elektrogeräten bis hin zu Wertgegenständen – mit der Hausratversicherung ist Ihr kompletter Haushalt abgesichert, z. B. bei Feuer, Einbruch, Beraubung, Vandalismus bei Einbruch, Leitungswasser und weiteren Naturgefahren (Elementarschäden). Dabei können Sie Ihren Versicherungsschutz durch unterschiedliche Leistungspakete ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten und individuell erweitern, z. B. um Fahrraddiebstahl oder Glasbruch.
Damit sich Ihr Traum vom Wohnen erfüllt

Baufinanzierung

Die eigenen vier Wän­de sind ein si­che­rer Weg, um sich vor Miet­preis­stei­ge­run­gen zu schüt­zen, sein Ver­mö­gen si­cher an­zu­le­gen oder für das Al­ter vor­zu­sor­gen. Doch die­se Ent­schei­dung ist oft mit lang­fris­ti­gen Ver­pflich­tun­gen ver­bun­den. Die Bau­fi­nan­zie­rung un­ter­stützt Sie in fai­rer Wei­se bei der Um­set­zung Ih­rer Plä­ne.
Schutz für Ihre vier Wände

Wohngebäudeversicherung

Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihre eigenen vier Wände vor den finanziellen Folgen von Schäden durch z. B. Feuer, Überspannung durch Blitz, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel, Starkregen und weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Die Schäden sind auch versichert, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig selbst verursacht haben.