Eine Fahrradversicherung der VGH ist genau das Richtige für alle, die ihr Zweirad lieben. Alle nicht versicherungspflichtigen Räder, die nicht älter als 5 Jahre sind,können weltweit abgesichert - ganz gleich, ob Rennrad, Mountainbike, Pedelec, (E)Lastenrad oder ganz normales Fahrrad.
Sofern Ihr Rad unter oder über den genannten Kaufpreisen liegt, sprechen Sie uns trotzdem gern an. Auch gebrauchte Fahrräder können versichert werden, sofern diese nicht älter als drei Jahre alt sind.
Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Diebstahl – sofern das Fahrrad mit einem handelsüblichen Schloss gesichert war –, Teilediebstahl, Beschädigungen durch Vandalismus sowie Schäden am Rad durch Unfall oder Sturz mit dem VGH-Schutzbrief. Sogar Schäden, die durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung entstehen, sind abgedeckt.
Neben der Pannenhilfe vor Ort und einer Werkstattvermittlung sorgt der Schutzbrief ab einer Entfernung von 3 km von Ihrem Wohnort auch für einen Pick-up-Service, die Reparatur, stellt ein Leihfahrrad zur Verfügung und zahlt für ungeplante Übernachtungen- und das europaweit.
Auch anfallende Kosten für defekte Verschleißteile, die maximal drei Jahre alt sind, fallen unter den Schutz der Versicherung.
Ausgenommen sind lediglich Reifen und Bremsen. Interessant für Besitzer eines Pedelecs: Hat der Motor bzw. Akku weniger als 50 Prozent seiner Leistungsfähigkeit erlangt und muss ausgetauscht werden, springt die Fahrradversicherung ebenfalls ein. Noch mehr Schutz bietet eine Fahrradversicherung der VGH mit Schutzbrief. Neben der Pannenhilfe vor Ort und einer Werkstattvermittlung sorgt der Schutzbrief ab einer Entfernung von 10 km von Ihrem Wohnort auch für einen Pick-Up-Service, die Reparatur, stellt ein Leihfahrrad zur Verfügung und zahlt sogar für ungeplante Übernachtungen - und das europaweit.