Tierhalterhaftpflicht
So schützen Sie Ihre Vierbeiner
Versicherungsschutz für Mensch & Tier
Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jeden Tierhalter viel Verantwortung mit sich. Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadensfall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vierbeiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.
Versicherungssumme: Sie können zwischen 5, 10 oder 50 Mio. Euro wählen, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden gut abzudecken.
Ideal abgesichert auch auf Reisen: Versicherungsschutz gilt weltweit.
Versicherungsumfang:Tierhalter sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Tier spazieren geht oder auf Ihrem Pferd reitet.
In Niedersachsen gilt für Hundebesitzer eine gesetzliche Haftpflicht: Sie sind also per Gesetz dazu verpflichtet, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Tierhalter-Haftpflicht der VGH erfüllt alle Vorgaben des niedersächsischen Hundegesetzes. Sach- oder Personenschäden, die durch Ihren Vierbeiner verursacht werden, sind durch die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Die Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden, die Ihr Tier anderen Personen oder deren Eigentum zufügt.
Tierhalterhaftpflicht – unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Pferdehaftpflicht
Wichtige Informationen zur Tierhalterhaftpflicht
Als Besitzer haften Sie für Ihr Tier. Beißt Ihr Hund beispielsweise jemanden, verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Und das in voller Höhe, unbegrenzt und unabhängig davon, ob Sie für den Schaden mitverantwortlich sind oder Sie kein Verschulden trifft. Unbegrenzte Haftung bedeutet, dass Sie im schlimmsten Fall bis zur Privatinsolvenz für die Schäden zahlen müssen. Insbesondere im Fall von Personenschäden kann der Schadensfall etwa durch notwendige Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen schnell hohe Kosten verursachen und in die Millionen gehen. Verhindern können Sie dies mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden, die das versicherte Tier verursacht, werden darüber abgedeckt. Im Schadensfall prüfen wir als Ihr Versicherer, in welcher Höhe Sie tatsächlich für einen Schaden haften müssen. Für die Kosten aus berechtigten Ansprüchen kommt die VGH auf. Falls sich gestellte Ansprüche als unberechtigt herausstellen, wehren wir diese für Sie ab – und das sogar bis vor Gericht. Hierdurch anfallende Gerichtskosten werden durch die Versicherung getragen.
Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen
Die Tierhalterhaftpflicht sichert durch Ihr Tier versicherte Schäden ab. Doch was ist mit Ihnen? Was ist, wenn Sie beispielsweise von Ihrem Pferd stürzen und sich trotz Helm verletzen? Mit einer Unfallversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Einfache Schadensabwicklung
Der Schadensfall ist eingetreten und Ihr Tier hat einen Schaden verursacht? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Als Ihr Versicherer nehmen wir Ihren Tierhalterhaftpflichtschaden auf.Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsereService-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservicekostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.