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Haftpflichtversichert? Unbedingt!

Haftpflichtversicherungen: Hilfreich bei Schadenersatzansprüchen

Eine ungeschickte Bewegung, ein Moment der Unaufmerksamkeit reichen oft aus, damit im privaten Alltag ein Schaden entsteht. Mögliche Schadenersatzansprüche des Geschädigten können dabei schnell in die Millionen Euro gehen. 

Gut zu wissen

Im Laufe eines Lebens passieren immer wieder Missgeschicke, bei denen etwas zu Bruch geht – auch im privaten Bereich. Sei es der aus Versehen umgekippte Kaffeebecher, dessen Inhalt sich über den Laptop eines Freundes ergießt, der beim privaten Umzug zerstörte Flatscreen-TV oder die Beschädigung des Parkettbodens in der Mietwohnung. Hier gilt die Regel: Der Schadenverursacher hat für den Schaden gerade zu stehen.

Ein großes finanzielles Risiko besteht dann, wenn eine andere Person zu Schaden kommt. Dann können Schadensersatzansprüche je nach Schwere in die Millionen Euro gehen. In diesem Fall ist eine Privatinsolvenz in der Regel unausweichlich.

Mit einer Privaten Haftpflichtversicherung der VGH sind Sie für die meisten Schäden im privaten Bereich versichert – je nach abgeschlossener Variante ab einer Versicherungssumme von über fünf Millionen Euro. Der jährliche Tarif für die Privathaftpflicht ist dabei erstaunlich günstig: schon für rund 38 Euro pro Jahr sind die Leistungen einer Haftpflichtversicherung zu haben.

Schadenersatz kann schnell teuer werden. Besser optimal und günstig haftpflichtversichert bei der VGH.
Haftpflichtversicherungen im Bereich Mobilität

Neben der Privaten Haftpflichtversicherung gibt es viele weitere Haftpflichtversicherungen – einige davon sind sogar Pflichtversicherungen. Dazu gehört beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Pkw oder Lkw für sein Gefährt abschließen muss.
Auch Zweiräder sind mitunter versicherungspflichtig. Dazu gehören Bikes, für die ein Führerschein und/oder ein Nummernschild benötigt wird. Hier bietet die VGH unter anderem eine Motorradversicherung bzw. eine Mopedversicherung an. Auch für E-Scooter oder E-Roller, so genannte Elektrokleinstfahrzeuge, ist ein Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Haftpflichtversicherungen für Tierhalter

Auch Tierhalter unterliegen oftmals einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Allerdings sind die Vorgaben hier von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bremen beispielsweise ist eine Hundehaftpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde zwingend erforderlich. Für alle anderen Hunde ist eine solche Police ebenfalls sinnvoll, aber freiwillig. Niedersächsische Hundehalter müssen sich hingegen mit einer Hundehaftpflicht­versicherung versichern.
Für Pferdebesitzer gibt es weder in Bremen noch in Niedersachsen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Aber auch hier ist es ratsam, sich zu versichern, denn auch Pferdehalter haften für alle Schäden, die ihr Pferd verursacht mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die VGH bietet für Hund und Pferd spezielle Tierhalter­haftpflichtversicherungen an – und schützt Tierhalter damit vor unangenehmen Überraschungen.

GUT ZU WISSENTop 5 FAQ rund um Haft­pflicht­versicherungen

Wer haftpflichtversichert ist, geht entspannter durchs Leben. Denn ein umfassender Schutz und passgenaue Leistungen bewahren vor einem finanziellen Ruin – bei günstigem Tarif. Wir haben für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um private Haftpflichtversicherungen zusammengetragen: 

1. Was bedeutet Versicherungspflicht?
Eine Versicherungspflicht besteht dann, wenn der Gesetzgeber eine Versicherung von Gegenständen oder Handlungen zwingend vorgibt. Das ist dann der Fall, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein möglicher Schaden aus den Rücklagen einer Privatperson oder auch eines Unternehmens nicht bezahlt werden kann.
Im Privatversicherungsrecht gibt es eine Versicherungspflicht vor allem für die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen sowie für Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Jäger oder Schornsteinfeger. Außerdem besteht für Arbeitnehmer auch grundsätzlich die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
2. Wofür und wo gilt Versicherungs­pflicht – bundesweit oder variierend je nach Bundesland?
Folgende Pflichtversicherungen sind grundsätzlich vorgeschrieben:

Für Hunde ist zudem in einigen Bundesländern auch eine gültige Tierhalter-HaftpflichtversicherungVoraussetzung, um einen Vierbeiner halten zu können. Aber die Regelungen sind unterschiedlich: In Bremen beispielsweise ist eine solche Haftpflicht nur für gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben. Für alle anderen Hunde gilt dies nicht. In Niedersachsen hingegen muss jeder Hundebesitzer entsprechend haftpflichtversichert sein. Doch ob per Gesetz vorgeschrieben oder nicht: Sinn macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung immer. Auch bei anderen Tieren, wie zum Beispiel Pferden. Denn verursacht das eigene Tier einen Schaden, so liegt die volle Haftung mit dessen Privatvermögen beim Besitzer.
3. Wie hoch sollte die Versicherungssumme bzw. Deckungssumme sein?
Auf Privatleute können unter Umständen sehr hohe Schadensersatzforderungen zukommen. Das gilt insbesondere dann, wenn durch eine Unachtsamkeit ein Mensch zu Schaden kommt. Daher rät die Verbraucherzentrale, sich mit einer Mindestdeckungssumme von pauschal 10 Millionen Euro zu versichern.
Noch besser ist eine höhere Deckungssumme, die bei der VGH nur für wenige Euro Mehraufwand jährlich zu bekommen ist. Außerdem sollte die Privathaftpflicht-versicherung mit der Deckungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen abdecken.
4. Was ist eine Ver­mögens­schaden­haft­pflichtver­sicherung? Für wen ist sie sinnvoll?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen und deckt echte Vermögensschäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder durch ein berufliches Versehen passieren können. Ein solcher Schaden liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Kunde oder Mandant durch die unwissentliche Falschberatung oder falsche Auskunft seines Steuerberaters viel Geld verliert.
Vermögensschäden können hohe Regressansprüche nach sich ziehen. In bestimmten Berufszweigen ist daher eine gültige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll, zum Beispiel für Gutachter, Werbeagenturen, Reisebüros oder Unternehmensberater. Auch ihnen bietet die Vermögensschadenhaftpflicht einen optimalen Schutz.
5. Sind Kinder mitversichert oder brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung?
Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis sieben Jahre nicht schuldfähig – oder auch "deliktfähig" – sind. Daher können in diesem Fall die Eltern auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Um das Risiko eines Streits mit Nachbarn oder Freunden zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Privathaftpflichtversicherung auch auf nicht deliktfähige Kinder auszuweiten und sie ebenfalls zu versichern.
In der Privathaftpflichtversicherung der VGH sind grundsätzlich die unverheirateten, minderjährigen Kinder über sieben Jahre mitversichert – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel. Volljährige Kinder genießen ebenfalls den Versicherungsschutz, solange sie noch zur Schule gehen, ein Studium absolvieren oder eine Berufsausbildung machen. Übrigens: Auch Ehepartner beziehungsweise im Versicherungsschein eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind in der Privathaftpflichtversicherung der VGH mitversichert.
AUF DEN PUNKTWichtige Tipps bei Haftpflichtschäden
Mit diesen Versicherungen sind Sie privat optimal versichert:
  • Eine Privathaftpflicht ist ein Muss für jeden. Sie bietet Privatleuten Schutz vor hohen Schadensersatzansprüchen, die in die Millionen gehen können.
  • Für Tierhalter ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ratsam. Für Hundehalter ist sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Pflichtversicherung.
  • Der freiwillige CyberSchutz der VGH bietet Schutz bei Online-Käufen im Internet – sei es bei bezahlter, aber nicht gelieferter Ware oder bei Datenklau und Identitätsdiebstahl.
Sofortmaßnahmen nach einem Haftpflichtschaden
  • Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden und machen Sie Fotos.
  • Erstellen Sie ein kurzes Gedächtnisprotokoll des Schadenhergangs.
  • Tauschen Sie mit dem Geschädigten und möglichen Zeugen Adressen und Telefonnummern aus.
  • Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, bevor der Fall nicht abschließend geprüft wurde.
  • Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.
Wer genießt den Schutz im Rahmen einer Privathaftpflicht bei der VGH?
  • Sie selbst,
  • Ihr/e Ehepartner/in beziehungsweise im Versicherungsschein eingetragene/r Lebenspartner/in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • unverheiratete, minderjährige Kinder – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel,
  • volljährige Kinder, solange sie noch zur Schule gehen, ein Studium absolvieren oder eine Berufsausbildung machen.
  • Für Kinder unter sieben Jahren kann eine Zusatzvereinbarung getroffen werden.
VGH-SCHUTZ

Die Private Haftpflichtversicherung der VGH

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Kann aber leider auch große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Besonders dann, wenn Schadenersatzansprüche gestellt werden. Die Privathaftpflichtversicherung wappnet Sie genau gegen solche Risiken.
Ihre Vorteile der privaten VGH-Haftpflichtversicherung:

  • Versicherungsschutz passend zu Ihren Bedürfnissen
  • umfassender Versicherungsschutz: bis zu 50 Millionen Euro
  • Übernahme berechtigter Schadensersatzansprüche und Hilfe bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche
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