Tipps für den privaten Haftpflicht-Schaden

Rumms! Ein Haftpflicht­schaden!

Kaum eine Versicherung ist für die eigene Absicherung so wichtig wie die > Privathaftpflicht. Auch wenn es keine Pflichtversicherung ist – also eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung –, sollte ausnahmslos jede Privatperson eine haben. Der Grund: Eine Private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen – und das zu einem erstaunlich günstigen Preis.

Haftpflichtschaden? So verhalten Sie sich richtig:

  1. Schaden-Dokumentation: Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden, indem Sie mehrere Fotos aus verschiedenen Perspektiven machen.
  2. Gedächtnisprotokoll: Erstellen Sie ein kurzes Gedächtnisprotokoll. Notieren Sie sich stichwortartig den Schadenshergang sowie den Schaden selbst.
  3. Kontaktdaten: Tauschen Sie mit dem Geschädigten und möglichen Zeugen Adressen und Telefonnummern aus.
  4. Ruhe bewahren: Handeln Sie nicht vorschnell. Geben Sie insbesondere kein Schuldeingeständnis ab, bevor Ihre Versicherung den Fall nicht abschließend geprüft hat.
  5. Versicherung kontaktieren: Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.

Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadensfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie Ihre VGH-Vertretung der Sparkasse an. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.

Empfehlenswerte Versicherungen bei Haftpflichtschäden
Damit Umzugshilfe nicht die Freundschaft kostet

Private Haftpflicht­versicherung

Kleine alltägliche Missgeschicke können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn: Schadenersatz kann teuer werden.
Gut geschützt auf die Jagd

Jagdhaftpflicht­versicherung

Beim Jagen kann durch ein erhöhtes Risiko viel passieren. Darum ist die Jagdhaftpflichtversicherung in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung. Schäden während der Jagdausübung können weitreichende Folgen haben und erfordern eine finanzielle Absicherung des Jägers. Genau diese bietet Ihnen die Jagdhaftpflicht der VGH.
Haftpflicht und Rechtsschutz

Vermögens­schaden­haftpflicht

Als Dienst­leis­ter, Ge­wer­be­trei­ben­der oder Treu­­hän­der haf­­ten Sie Drit­ten ge­gen­­über für Ver­mö­gens­­schä­den, die Sie ih­nen ver­­se­hent­lich im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­­keit zu­fü­gen.
VGH – Ihre Versicherung für alle LebenslagenSie sind bereits Kunde oder Kundin bei der VGH und möchten einen Schaden melden?

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